Classement thématique série 1848–1945:
IX. QUESTIONS DE DÉFENSE NATIONALE
IX.1 PROBLÈMES GÉNÉRAUX
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 12, doc. 216
volume linkBern 1994
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E27#1000/721#9467* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 27(-)1000/721 2019 | |
Titolo dossier | Weisungen des Generalstabschefs vom 22.2.1938 für den Neuaufbau des Nachrichtendienstes (1938–1938) | |
Riferimento archivio | 06.B.1.a.1 |
dodis.ch/46476
Instructions du Chef du Service de l’Etat-Major généralJ. Labhart1
Weisungen für den Neuaufbau des Nachrichtendienstes
1. Der 5. Sektion sind folgende Arbeiten übertragen:
a. der Verkehr mit der Oberzolldirektion, dem Politischen Departement und der Bundesanwaltschaft,
b. der Verkehr mit den ausländischen Vertretungen und ihren Militär-Attaches,
c. der Verkehr mit dem Vaterländischen Verband,
d. Leitung des Dienstes unserer Militär-Attachés,
e. Abkommandierungen ins Ausland und Kommandierungen vom Ausland.
f. Erkundung der unmittelbaren Grenzgebiete:
- Strassen und Wege,
- Eisenbahnen und Seilbahnen,
- Sperren und Befestigungen,
- Unterkunft (Gebirg),
- Kraftwerke,
- Sichtung und Zusammenstellung der Berichte,
- Nachführung der entsprechenden Karten.
g. Sicherung gegen Überfall.
h. Geheimdienst, Agenten, u.s.w.
i. Ordre de bataille der deutschen, französischen, italienischen und
österreichischen Armee.
k. Nachrichten über fremde Kriegsschauplätze.
1. Nachrichten- und Verbindungswesen in der Armee,
m. Heerespolizei,
n. Geheimschrift.
o. Pressedienst und Lichtbildwesen.
2. An Krediten stehen der Sektion für das Jahr 1938
zur Verfügung | Fr. 50 000.— |
Die Verwendung dieser Summe hat sich ungefähr in folgendem Rahmen zu halten: | |
für besondere Informationen | » 6 000.— |
Zeitungsabonnemente | » 2 000.— |
Erkundungen der unmittelbaren Grenzgebiete» 5 000.— | » 5 000.— |
Sicherung gegen Überfall | » 8 000.— |
Representation | » 2 000.— |
Reisen ins Ausland | » 3 000.— |
Agenten | » 3 000.— |
Pressedienst | » 20 000.— |
Unvorhergesehenes | » 1 000.— |
Total | Fr. 50 000— |
Über die sachgemässe Verwendung dieser Gelder ist der Sektionschef dem Chef der Genralstabsabteilung direkt verantwortlich.
3. Erkundung der unmittelbaren Grenzgebiete.
a. Die im Jahre 1923 eingeführte Mitarbeit des Grenzwachtpersonals ist weiter auszubauen. Dazu ist Verbindung aufzunehmen mit der Oberzolldirektion und insbesondere persönliche Fühlungnahme mit den
Grenzwachtkommandanten, Grenzwachtoffizieren und wichtigen Postenchefs.
b. Die Mitarbeit der Militär- und Polizeibehörden der Grenzkantone ist durch persönliche Besprechungen in die Wege zu leiten.
c. In allen wichtigen Ortschaften längs der Grenze sind Vertrauenspersonen, die Beziehungen über die Grenze haben, zu gewinnen.
Wo immer möglich, muss auch die Mitarbeit von Schweizern, die im fremden Grenzgebiet wohnen, gesichert werden.
d. Es muss uns möglich gemacht werden, ausländische Deserteure durch unsere Organe einzuvernehmen.
e. Der Einblick in die Akten betreffend Verfahren wegen militärischem
Nachrichtendienst zum Nachteil eines fremden Staates muss sichergestellt werden.
f. Oberstlt. Siegrist steht für Erkundungen in der Grenzzone und ev.
Verbindung mit den Grenzwachtposten in beschränktem Masse der
Sektion zur Verfügung.
4. Sicherung gegen Überfall.
In Verbindung mit dem Politischen Departement und den Konsulaten müssen an militärisch wichtigen Orten, ca. 30-100 km von unserer
Grenze abgesetzt, Schweizer als Vertrauensleute gewonnen werden, die jede Dislokation von Truppen, besonders von Panzer- und leichten
Truppen, nach einem vereinbarten System melden. Die Auslagen dieser
Vertrauensleute wie Reisen, Zeitungsabonnemente, Telegramme, etc.
sind zu entschädigen.
Dieser Dienst ist zuerst in Süddeutschland, dann in Italien und Frankreich zu organisieren.
5. Bei der Verwendung von besonderen Agenten ist äusserste Vorsicht geboten.
6. Die Organisation des Chiffrierbureaus im Armeestab ist vorzubereiten.
7. Die Arbeitsverteilung innerhalb der Sektion ist einer besonderen Weisung vorbehalten.
- 1
- CH-BAR#E27#1000/721#9467*.↩
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