Language: German
6.8.1937 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Décision présidentielle du 6.8.1937
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Valencia a autorisé le CICR à évacuer 20000 personnes de Madrid. Le CICR demande l’appui financier de la Confédération pour mener à bien cette opération. Décision d’accorder 80000 francs au CICR et d’autoriser la Croix-Rouge suisse à fournir un concours technique.

Classement thématique série 1848–1945:
XIII. LA SUISSE ET LA POLITIQUE HUMANITAIRE
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Printed in

Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 111

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Bern 1994

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Cover of DDS, 12

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dodis.ch/46371 CONSEIL FÉDÉRAL Décision présidentielle du 6 août 19371

1340. Hilfsaktion des internationalen Roten Kreuzes in Spanien

Bekanntlich bemüht sich das internationale Rote Kreuz um das Schicksal zahlreicher Zivilpersonen, die sich zurzeit noch in Madrid befinden, und prüft die Frage, wie diese Leute evakuiert werden können.

Die spanische Regierung in Valencia hat nun dem Komitee des internationalen Roten Kreuzes die Erlaubnis zur Evakuierung von ungefähr 4000 Personen erteilt, meistens Frauen, Kindern und Greisen. Der Abtransport muss rasch in die Wege geleitet werden, weil die Ernährungslage in Madrid dies erfordert und weil die militärische Lage dies zurzeit noch gestattet. Das schweizerische Rote Kreuz hat sich bereit erklärt, dem internationalen Roten Kreuz bei der Durchführung der Evakuation eine technische Hilfe zu leisten. Die Vorbereitungsarbeiten sind bereits in vollem Gange, wobei das Eidg. Militärdepartement mit Rat zur Verfügung stand. Für die Evakuation wird mit einer Zeitdauer von sechs Wochen gerechnet.

Die Kosten der Aktion werden auf Fr. 120000.– veranschlagt. Die eigenen Mittel des internationalen Roten Kreuzes erlauben es nun nicht, ohne eine finanzielle Beihilfe die Aktion durchzuführen. Das Komitee ersucht daher um einen Beitrag von Fr. 80000.–, in der Meinung, dass Fr. 20000.– wieder zurückzuvergüten wären, weil gewisse Beträge von den Evakuierten wieder erhältlich gemacht werden können. Das schweizerische Rote Kreuz kann nach seinen Statuten sich nicht an einer Hilfsaktion im Auslande finanziell beteiligen. Bei einer solchen Aktion im Auslande ist ferner die Zustimmung der schweizerischen Landesregierung erforderlich, die in Anbetracht der rein humanitären und neutralen Aktion ohne Bedenken erteilt werden kann.

Der Bundesrat hat sich bereits dahin ausgesprochen, dass diese Aktion des internationalen Roten Kreuzes die Unterstützung seitens des Bundes verdient und dass grundsätzlich die Gewährung eines noch näher zu bestimmenden Kredites in Aussicht zu nehmen sei. Mit Rücksicht auf den humanitären Zweck der Aktion, welch’ letztere von beiden Regierungen in Spanien lebhaft begrüsst wird, ist das Politische Departement der Auffassung, dass dem Gesuch des internationalen Roten Kreuzes entsprochen werden sollte.

Antragsgemäss wird daher beschlossen:

1. Dem Komitee des internationalen Roten Kreuzes wird ein Kredit von Fr. 80000.– zwecks Durchführung der Evakuierung von Zivilpersonen aus Madrid zur Verfügung gestellt, wovon Fr. 60000.– à fonds perdu und Fr. 20000.– als Vorschuss;

2. dem schweizerischen Roten Kreuz wird die Ermächtigung erteilt, dem Komitee des internationalen Roten Kreuzes bei Durchführung der Aktion eine technische Hilfe zu leisten.

1
E 1004.1 1/365. Confirmée par le Conseil fédéral dans sa séance du 18 août 193 7 (étaient absents: G. Motta, M. Pilet-Golaz).