Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
21. Pologne
21.1. Relations commerciales et financières
Également: Arrangement confidentiel entre la Suisse et la Pologne pour faciliter et réglementer leurs échanges commerciaux. Annexe de 31.12.1936 (CH-BAR#E2001D#1000/1551#7166*).
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 11, doc. 311
volume linkBern 1989
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13251* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 03.11.-06.11.1936 (1936–1936) |
dodis.ch/46232
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 6 novembre 19361
1811. Verhandlungen mit Polen
Procès-verbal de la séance du 6 novembre 19361
Mit Beschluss vom 28. August 19362 hat der Bundesrat die Weisungen für die schweizerische Delegation festgelegt, welche mit einer polnischen Delegation über den Abschluss eines Clearingvertrages sowie über die Regelung gewisser Zoll- und Kontingentsfragen zu unterhandeln hatte.
Auf Grund jener Weisungen wurden die Verhandlungen Ende August und anfangs September geführt. Im Laufe derselben ist, entsprechend den im Bundesratsbeschlusse aufgestellten Weisungen, ein Entwurf für ein Warenclearingsabkommen ausgearbeitet worden.
Mitte September erfuhren jene Verhandlungen einen Unterbruch, weil die polnische Delegation erklärte, neue Instruktionen in Warschau einholen zu müssen. Gleichzeitig stellte sie in aller Form das Begehren, dass der zweite Teil der Verhandlungen in Warschau fortgeführt werden müsse; es sei dies für Polen eine Prestigefrage, nachdem bereits viermal polnische Delegationen in der Schweiz gewesen seien, während noch nie eine schweizerische Delegation in Polen unterhandelt hatte. Der Grund für die Unterbrechung lag darin, dass sich die beiden Delegationen über die Frage des Transfers der schweizerischen Finanzforderungen nicht einigen konnten und dass die polnische Delegation einen schweizerischen Vorschlag in Warschau selbst näher abklären musste. Dieser schweizerische Vorschlag ging dahin, die Frachten aus dem polnischen Warenimport in die Schweiz einem künftigen schweizerisch-polnischen Clearing dienstbar zu machen während sie jetzt teilweise in den deutsch-schweizerischen Clearing einfliessen, zur Hauptsache aber der Schweiz überhaupt verloren gehen. Der von der schweizerischen Delegation gemachte Vorschlag auf Einbezug der Frachten würde einen künftigen polnisch-schweizerischen Clearing um mindestens 40% bereichern, insofern, als in der handelsstatistisch erfassten Einfuhr polnischer Waren in die Schweiz mindestens 40% Frachtspesen inbegriffen sind. Es leuchtet nun ohne weiteres ein, dass es nicht gleichgültig ist, ob in die polnische Clearingkasse in Zürich bloss 10 oder aber 16,7 Millionen Franken (gemäss dem letztjährigen Resultat der Handelsstatistik) einbezahlt werden. Die polnische Delegation konnte auf diesen Vorschlag nicht ohne weiteres antworten, weil zunächst die technischen Voraussetzungen in Warschau abgeklärt werden mussten und ausserdem die Frage selbst durch Polen mit Deutschland zu behandeln war.
Was die Finanzforderungen anbelangt, so hatte die schweizerische Delegation den Vorschlag gemacht, Polen möge 50% der schweizerischen Zinsansprüche in freien Devisen transferieren, während 50% in Polen zu belassen wären, über deren möglichst freie Verwendung mit Polen bestimmte Abmachungen getroffen werden müssen. Die für den 50%igen Transfer aufzubringenden freien Devisen würden von der Schweiz einerseits durch die Devisenspitze geliefert, welche im Warenclearing der polnischen Staatsbank zur Verfügung gestellt würde und für welche von der schweizerischen Delegation zunächst einmal 10% in Vorschlag gebracht worden waren.
Die polnische Delegation war wohl damit einverstanden, die schweizerischen Zinsansprüche ausserhalb des Clearings zu transferieren, erklärte aber mit aller Bestimmtheit, dass gemäss der ganzen Einstellung der polnischen Regierung keine Rede davon sein könne, für diesen Transfer andere Devisen aufzubringen, als diejenigen, die von der Schweiz selbst geliefert würden durch den Ankauf polnischer Waren und eventuelle weitere schweizerische Zahlungen aus ändern Titeln in Polen. Aus diesem Grunde erklärte die polnische Delegation, dass sie maximal 40% der schweizerischen Zinsforderungen transferieren könne, je nach den anzustellenden Berechnungen auch noch weniger und dass anderseits die der polnischen Staatsbank zu überlassende freie Devisenspitze mindestens 20% betragen müsse.
Bei Unterbruch der Verhandlungen wurde vereinbart, dass dieselben wieder aufgenommen würden, wenn sich Polen über folgende Fragen geäussert hatte:
1. ob der bereits ausgearbeitete Vertrag von der polnischen Regierung anerkannt werde und
2. ob sich die polnische Regierung mit dem Transfer eines gewissen Prozentsatzes der schweizerischen Zinsansprüche ausserhalb Clearing einverstanden erklären könne.
Die polnische Antwort liess etwas auf sich warten. Inzwischen kam die Frankenabwertung und die Notwendigkeit, zunächst mit Deutschland den Clearingvertrag der neuen Frankenparität anzupassen. Unterdessen hatte die polnische Regierung mitteilen lassen, dass der in Bern ausgearbeitete Vertrag mit geringen Abänderungen angenommen werde, dass jedoch ein Transfer von Finanzforderungen nur soweit in Betracht kommen könne, als die Schweiz selbst die nötigen Devisen hierfür aufbringe. Aus der Art der polnischen Antwort wie auch aus weitern Mitteilungen der Schweizerischen Gesandtschaft in Warschau musste nun aber der Schluss gezogen werden, dass die polnische Delegation die zuständigen Ministerien in Warschau in ungenügender und unklarer Weise über die schweizerischen Vorschläge unterrichtet hatte. Sowohl die Schweizerische Gesandtschaft in Warschau wie auch der hiesige polnische Gesandte machten daher den Vorschlag, dass der Leiter der schweizerischen Delegation, Herr Legationsrat Dr. Vieli, sich nach Warschau begebe, um mit den beteiligten Staatsministern die in Frage stehenden Probleme direkt abzuklären. Dazu kam noch, dass in den letzten Tagen der polnische Gesandte in Bern mitteilte, es sei wahrscheinlich, dass es bei dieser Gelegenheit möglich wäre, auch das Frachtenproblem abzuklären und zu erledigen.
Im weitern wird das Problem der Liquidierung der in Zürich und Warschau seit dem Sommer dieses Jahres eingezahlten Beträge für die gegenseitigen Warenlieferungen ausserordentlich dringend. Die polnischen Exporteure weigern sich, weiterhin Waren nach der Schweiz zu liefern, wenn sie für ihre Lieferungen keine sofortige Bezahlung erhalten, sondern nur gesperrte Frankenguthaben in Zürich. Es handelt sich dabei zum Teil um Waren, welche für die schweizerische Versorgung nicht nur interessant, sondern auch notwendig sind. Auch stellt sich für diese auf die Sperrkonten in Zürich und Warschau einbezahlten Beträge in dringender Form die Frage der Kursgestaltung. Da ein ziemlich grosser Anteil der in Zürich einbezahlten Beträge den Gegenwert von Pfund-, Dollar- und Zlotyforderungen darstellt, ist nach der schweizerischen Währungsmassnahme vom 26. September3 auf den Einzahlungen in Zürich ein sehr fühlbarer Verlust entstanden. Es kann den schweizerischen Importeuren gerechterweise nicht zugemutet werden, dass sie auf ihren damaligen Einzahlungen einen Nachschub leisten, um so weniger, als ein Teil jener Importeure ihre auf Pfund oder Dollar lautenden Verpflichtungen auch mit Schecks in jenen Währungen bei der Nationalbank beglichen. Es ergibt sich daher die dringende Notwendigkeit, die Einzahlungen in Zürich und Warschau sofort miteinander zu kompensieren; da in Warschau ein weit höherer Betrag einbezahlt ist, muss ausserdem dafür gesorgt werden, dass dieser die Einzahlungen in Zürich übersteigende Betrag für die Bezahlung polnischer Warenlieferungen bis zu seiner völligen Abtragung sofort verwendet werden kann. Dieser «Echange des prisonniers», wie die Liquidation der beidseitigen Sperrzahlungen in humorvoller Weise bezeichnet wurde, ist ein äusserst dringendes Problem.
Auf Grund der vorstehenden Ausführungen wird antragsgemäss beschlossen:
Der Leiter der schweizerischen Delegation, Herr Legationsrat Dr. Yieli, wird sofort nach Warschau delegiert, mit dem Aufträge:
1. sofort eine Regelung zu treffen, welche die unverzügliche Liquidierung der in Zürich und Warschau einbezahlten Sperrbeträge ermöglicht4;
2. mit den zuständigen polnischen Ministerien die Frachtenfrage abzuklären;
3. bei der polnischen Regierung zu sondieren, ob eventuell ein besonderer Kurs für den zukünftigen Verrechnungsverkehr zwischen der Schweiz und Polen fixiert werden könnte, und wenn dies polnischerseits abgelehnt würde, zu prüfen, in welcher Weise die polnische Warenausfuhr nach der Schweiz zu Weltmarktpreisen aufrecht erhalten werden kann;
4. über die grundsätzliche Frage der Regelung der Finanzforderungen und damit über die Frage ob Warenclearing oder Totalclearing eine endgültige Abklärung zu schaffen.
Im weitern soll die Aufgabe dieser Sondermission sein, bei der polnischen Regierung dahin zu wirken, dass für die definitive Ausgestaltung des Clearingvertrages sowie für die noch hängigen Zoll- und Kontingentsfragen eine polnische Delegation nach Bern entsandt werde, um diese Verhandlungen abermals hier zu führen5.
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