Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Également: La Confédération accorde une avance aux créances financières pour le paiement des intérêts dus par le Reich. Annexe de 23.12.1936 (CH-BAR#E1004.1#1000/9#13271*).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 305
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1534#2834* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 161 | |
Dossier title | Verrrechnungsabkommen mit Deutschland, Zusatzabkommen vom 6. Juli 1936, II (1934–1936) | |
File reference archive | C.42.45.a • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/46226
Das Komitee Deutschland der Schweizerischen Bankiervereinigung hat uns einen Durchschlag seiner am 24. dies3 an den Bundesrat gerichteten Eingabe betreffend die Berücksichtigung der schweizerischen Finanzinteressen bei den kommenden Verhandlungen für die Neuregelung des deutsch-schweizerischen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs übermittelt. In dieser Eingabe wird postuliert, dass die schweizerischen Finanzgläubiger im kommenden Abkommen dem Range nach auf dieselbe Stufe gestellt werden, wie der Warenexport (mit Einschluss des Stromexportes und der Nebenkosten) und der Fremdenverkehr, und zwar mit einem entsprechenden Minimaltransfer.
Unser Direktorium hat in seiner letzten Sitzung von dieser Eingabe Kenntnis genommen und festgestellt, dass das Begehren der Bankiervereinigung sich mit seinen eigenen, schon in frühem Eingaben an den Bundesrat vertretenen Auffassungen deckt. So hatte sich die Nationalbank bereits in ihrem Schreiben vom 29. März 19354 an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gegen die im Abkommen vom April 19355 (über welches damals in Bern verhandelt wurde) vorgesehene weitere Zurücksetzung der schweizerischen Finanzgläubiger-Interessen ausgesprochen. Dabei wurde u. a. die Frage aufgeworfen, ob den Finanzgläubigern nicht ein bestimmter Anteil an den Einzahlungen für den Kohlenimport vorweg zugehalten werden könnte, eine Lösung, die vielleicht im heutigen Zeitpunkt einer erneuten Prüfung unterzogen werden sollte.
In unserer Eingabe vom 10. Februar a. c. an das Eidgenössische Finanzdepartement und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement6 unterstrichen wir dann neuerdings die grosse Bedeutung, die der Behandlung dieser Finanzforderungen für unsere Volkswirtschaft zukommt, und legten in einlässlichen Ausführungen dar, dass bei einer Neuregelung des Verrechnungsverkehrs mit Deutschland die Finanzforderungen im Interesse der gesamten schweizerischen Wirtschaft eine bessere Berücksichtigung finden sollten. Als Möglichkeit einer solchen Besserstellung nannten wir damals schon die grundsätzliche Gleichstellung der Finanzgläubiger im gleichen Range mit den Warengläubigern und den Interessen des Fremdenverkehrs. In dieser Eingabe hatten wir, unter Bezugnahme auf den darin zahlenmässig belegten Umfang der Finanzinteressen, ihre eminente Bedeutung nicht nur für die direkt beteiligten, vielgestaltigen Gläubigerkreise und die Banken, sondern auch im Hinblick auf die Fiskalinteressen von Staat und Gemeinden, die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, die Rückwirkungen auf die schweizerische Zahlungsbilanz und die Kaufkraft hervorgehoben. Alle diese Erwägungen haben ihre Bedeutung keineswegs eingebüsst, ja sie verdienen heute nach der vollzogenen Währungsabwertung und im Hinblick auf die nun zu führende Wirtschaftspolitik noch vermehrte Berücksichtigung. Wir gestatten uns, der Kürze halber auf diese Ausführungen in jener Eingabe vom 10. Februar a. c., von der wir einen Durchschlag beilegen, zu verweisen.
Im Anschluss an die am 9. März a. c. in Bern stattgefundene Konferenz zwischen einer Delegation des B undesrates und Vertretern der wirtschaftlichen Spitzenverbände7 des Landes nahm das Direktorium zum Problem neuerdings Stellung. Es berichtete hierüber dem Herrn Bundespräsidenten mit Schreiben vom 19. März a. c.8, in dem u. a. ausgeführt wurde: «... Wir erachten nach wie vor eine bessere Berücksichtigung der für unsere Zahlungsbilanz sehr wichtigen Finanzinteressen im schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehr für eine Notwendigkeit. Wenn wir in der frühem Eingabe vom 10. Februar die Gleichstellung der Finanzinteressen mit den Warenforderungen und dem Fremdenverkehr dem Range nach als eine der Möglichkeiten einer solchen Besserstellung erwähnten, so möchten wir heute noch etwas weiter gehen und eine solche Gleichstellung postulieren. Das hätte den Sinn, dass inskünftig die Finanzgläubiger nicht nur auf einen allfälligen, nach gänzlicher Befriedigung der Warengläubiger- und der Fremdenverkehrsinteressen sich ergebenden Überschuss angewiesen sind und infolgedessen unter Umständen leer ausgehen, sondern von vornherein im gleichen Range mit diesen beiden Interessengruppen für einen bestimmten, noch festzusetzenden Anteil an den Einzahlungen in der Schweiz beteiligt werden. Das hätte dann zur Folge, dass von einem Rückgang sowohl wie von einer Erhöhung dieser Einzahlungen alle drei Interessengruppen in gleicher Weise anteilsmässig betroffen würden...»
Das Direktorium steht heute noch entschieden zu dieser Auffassung und möchte in diesem Sinne die Berücksichtigung des eingangs genannten Begehrens des Komitees Deutschland der Bankiervereinigung unterstützen und dem Bundesrat zur Berücksichtigung empfehlen. Dieses Begehren scheint nun um so berechtigter, als die Abwertung9 sich bekanntlich in sehr ungleicher Weise auf die verschiedenen hier in Betracht kommenden Wirtschaftszweige auswirkt. Bekanntlich waren es ja gerade einflussreiche Kreise des Fremdenverkehrs, aber auch unserer Exportindustrie, die sich zuerst für eine Abwertung einsetzten und schliesslich gewissermassen in einer solchen Massnahme allein ihr Heil erblickten. Tatsächlich sind es auch vorzugsweise diese beiden bedeutenden Gruppen in unserem Wirtschaftskörper, denen die Abwertung nun besondere Chancen eröffnet, falls es gelingt, sie auch wirklich auszunützen und so lange eine grössere Verteuerung unserer Lebenshaltung hintangehalten werden kann. Es wird sich zeigen, ob es gelingt, den Fremdenstrom auch aus ausserdeutschen Ländern, die dem Reiseverkehr keine Schranken auferlegen und gegenüber welchen nun eine Valuta- bezw. Kostenanpassung Platz gegriffen hat, wieder in vermehrtem Masse nach der Schweiz zu lenken, wie es unsere Hotellerie von der Währungsmassnahme bestimmt glaubte erwarten zu können. Auch die Exportindustrie sollte nun in der Lage sein, zufolge unserer Währungsanpassung im Auslande wieder konkurrenzfähig zu werden und in vermehrtem Masse ins Geschäft zu kommen. Anders liegen die Dinge inbezug auf die schweizerischen Finanzinteressen im Ausland. Gerade die Rücksichtnahme auf diese sehr bedeutenden Interessen stellte eines der Hauptmomente dar, wie sie den Abwertungsfreunden immer wieder entgegengehalten wurden, bedeutet doch die Abwertung ein glattes Geschenk an die ausländischen Schuldner der Schweiz und eine weitgehende Einbusse für die betroffenen schweizerischen Gläubiger solcher Auslandsforderungen. Es erscheine daher wirklich nicht billig und kaum zu verantworten, wenn diesen neuen Umständen bei der Neuregelung des Verrechnungsverkehrs mit Deutschland nicht in gebührender Weise Rechnung getragen würde, und wir könnten eine weitere Privilegierung des Warenverkehrs und des Fremdenverkehrs gegenüber den Finanzinteressen, wie sie bisher bestanden hat, nicht verstehen. So würden wir es vom volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt als eine verfehlte und kaum zu verantwortende Regelung betrachten, wenn der aus unserer Passivität in der Handelsbilanz mit Deutschland sich ergebende Überschuss der Einzahlungen in der Schweiz, statt zur Abtragung bestehender deutscher Verpflichtungen gegenüber der Schweiz (Finanzforderungen), weiterhin für die Deckung von erst noch zu kreierenden neuen Verpflichtungen (als welche beispielsweise die Kosten für den Aufenthalt deutscher Gäste in der Schweiz zu betrachten sind) verwendet würde. Diese Frage spielt insbesondere bei der Verwendung der Kohleneinzahlungen10 und es wird unseres Erachtens gerade auch in diesem Punkte eine gerechtere, den Interessen unserer gesamten Volkswirtschaft besser entsprechende Lösung getroffen werden müssen.
Zur ändern Frage, mit welchem prozentualen Anteil am gesamten Verrechnungsergebnis die Finanzgläubiger, im Falle ihrer Gleichstellung im Rang mit den übrigen Interessengruppen partizipieren sollen, lässt sich wohl erst Stellung nehmen, nachdem man über die Höhe der in Betracht kommenden Finanzforderungen orientiert ist. Unsere Eingabe vom 10. Februar a. c. enthielt hierüber zahlenmässige Angaben. Über die seitherigen Veränderungen dieses Forderungskomplexes und die Auswirkungen der Abwertung auf denselben sind zur Zeit noch Erhebungen im Gange. Wir konnten vorläufig lediglich feststellen, dass seit Ende Dezember 1935 das Gesamtvolumen der Stillhaltekredite (inkl. die sogen. Umlegungskredite) von rund 650 Millionen Franken auf rund 500 Millionen per Ende September a. c. zurückgegangen ist.
Wir beschränken uns hier auf diese allgemeinen Ausführungen, da wir uns bereits in der oben erwähnten Eingabe vom 10. Februar a. c. einlässlich zu diesem Problem geäussert haben und in der Erwartung, dass der ganze Fragenkomplex vorgängig der Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland wohl noch Gegenstand einer konferenziellen Behandlung im Schosse der beteiligten Interessenkreise bilden werde.
- 1
- La lettre est signée G. Bachmann et E. Weber.↩
- 2
- E 2001 (C) 4/161. Schweizerische Finanzforderungen in Deutschland.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Non retrouvé. Cf. no 220.↩
- 5
- Cf. no 118, n. 3.↩
- 6
- Cf. no 206.↩
- 7
- Cf. no 229, n. 21.↩
- 8
- Non retrouvé. Cf. no 220.↩
- 9
- Il s’agit de la dévaluation du franc suisse d’environ 30% décidée le 26 septembre 1936. Cf. no 297 et annexes.↩
- 10
- Cf. no 300.↩