Language: German
5.10.1936 (Monday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 5.10.1936
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Création d’une réserve de guerre en charbon. Le compte du tourisme germano-suisse est compensé par du charbon allemand.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
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Jean-Claude Favez et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 300

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Bern 1989

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dodis.ch/46221
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 5 octobre 19361

1622. Deutschland: Anlage einer Kriegskohlenreserve

I. Angesichts der andauernd gespannten politischen Lage hat sich der Bundesrat schon seit langem mit der Frage der Anlegung einer Kriegskohlenreserve befasst2. Ebenso hat der Bundesrat seit langem die Möglichkeiten der Abtragung des auf dem schweizerisch-deutschen Reiseverkehrskontos entstandenen Saldos geprüft und ist zur Ansicht gelangt, dass dieser Saldo nur durch zusätzliche Bezüge deutscher Kohlen abgetragen werden könne. Aus dieser Erwägung hat er der deutschen Regierung mehrfach entsprechende Vorschläge unterbreitet, die aber immer wieder abgelehnt worden sind3.

Erst anlässlich der jüngsten Verhandlungen mit Deutschland konnte gemäss einem am 6. Juli a. c.4 zwischen dem Chef der schweizerischen und dem Chef der deutschen Delegation gepflogenen Briefwechsel vereinbart werden, den per 30. Juni 1936 auf dem Reiseverkehrskonto festgestellten Saldo von rund 23 290000.– Franken durch einen wertentsprechenden Sonderbezug deutscher Kohlen (rund 1 Million Tonnen) abzudecken. Damit ist auch die Grundlage für die Schaffung einer Kriegskohlenreserve festgelegt worden.

In dem erwähnten Briefwechsel ist vorgesehen, dass die näheren Bedingungen über die Durchführung in einer besonderen Vereinbarung getroffen werden sollen, wofür die Genehmigung des Bundesrates Vorbehalten ist. Auf die Wiederausfuhr deutscher Kohlen wurde schweizerischerseits ausdrücklich verzichtet. Anderseits ist bestimmt, dass der Sonderbezug den laufenden Bezug deutscher Kohlen durch die schweizerischen Importeure, wie er im Reiseverkehrsabkommen vorausgesetzt wird, weder mengen- noch preismässig beeinträchtigen darf.

Vor dem 6. Juli, und zwar schon seit dem Oktober 1935, sind durch die Schweiz. Zentralstelle für Kohleneinfuhr5 und insbesondere durch den sachverständigen Geschäftsführer6 der genannten Zentralstelle, einlässliche Erhebungen und Vorarbeiten geleistet worden. Durch die Vorarbeiten der Kohlenzentrale ist die Frage der Lagermöglichkeiten grundsätzlich bereits weitgehend abgeklärt worden. Die Erhebungen der Kohlenzentrale haben ferner auch wichtige Hinweise über das Kostenproblem sowie über technische Durchführungsfragen gebracht. Um nicht unnötige Beunruhigungen bei den durch die geplante Anlage einer Kriegskohlenreserve betroffenen Kreisen zu schaffen, erachtete es das Departement, solange als nicht feststand, ob Deutschland dem schweizerischen Vorschlag auf Tätigung eines Sonderbezuges von Kohlen zur Abtragung des auf dem schweizerisch-deutschen Reiseverkehrskonto entstandenen Saldos zustimmen werde, nicht als angezeigt, weitere Vorarbeiten an die Hand zu nehmen.

Nach Annahme des Vorschlages des Bundesrates durch die deutsche Regierung hat der Herr Delegierte für den Aussenhandel7 die Kohlenzentrale sofort beauftragt, sobald als möglich Vorschläge für die praktische Durchführung des vom Bundesrate beschlossenen und mit der deutschen Regierung grundsätzlich vereinbarten Sonderbezuges von 1 Million t. Kohlen zu machen. Gleichzeitig ist ebenfalls das eidg. Finanz- und Zolldepartement mit der Angelegenheit befasst worden. Die Kohlenzentrale hat den ihr erteilten Auftrag entgegengenommen und sofort die erforderlichen Erhebungen und Besprechungen innerhalb ihrer Mitgliedergruppen sowie ihres Ausschusses und ihres Vorstandes durchgeführt und dem Herrn Delegierten für den Aussenhandel mit Schreiben vom 28. August a. c. ihre Stellungnahme sowie eine Reihe von Anträgen unterbreitet8. f-J

Auf Grund der eingetroffenen Vernehmlassungen hat der Herr Delegierte für den Aussenhandel das eidg. Finanz- und Zolldepartement, die Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahnen, den Kohlenverband Schweiz. Transportanstalten, die Eidg. Preiskontrolle, die Kohlenzentrale, sowie Herrn Prof. Dr. Paul Schlaepfer auf den 18. September 1936 zu einer Konferenz nach Bern einberufen, um die Angelegenheit vor Antragstellung an den Bundesrat nochmals einlässlich zu besprechen9.

II. Nachdem nun die zuständigen Amtsstellen und alle Interessenten begrüsst worden sind und ihnen Gelegenheit zur schriftlichen und mündlichen Ansichtsäusserung gegeben worden ist, berichtet das Departement, im vollen Einvernehmen mit den Teilnehmern an der Konferenz vom 18. September in randvermerkter Sache, folgendes:

[...]10

3. Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen deutschen Stellen

a) Da eine grundsätzliche Abklärung der Angelegenheit erreicht ist, sollten die Verhandlungen mit den zuständigen deutschen Stellen sobald als möglich aufgenommen werden können, und zwar schon mit Rücksicht darauf, dass die endgültige Festsetzung der Mengen, die in Steinkohlenbriketts einerseits und in Industrie- und Hausbrandkohlen sowie Koks und Braunkohlenbriketts anderseits bezogen, bezw. gelagert werden können, erst dann vorgenommen werden kann, wenn die Liefermöglichkeiten der deutschen Produktion für jede einzelne Sorte, sowie die Preise, die angelegt werden müssen, bekannt sind. Dazu kommt, dass mit der Hereinnahme beträchtlicher Kohlenmengen auf dem Wasserwege sobald als möglich begonnen werden sollte, weil nach der Auffassung verschiedener Fachleute damit gerechnet werden muss, dass die Schiffahrt auf dem Rhein nach Neujahr infolge niederen Wasserstandes oder Eisganges wenigstens zeitweise erschwert oder vorübergehend unmöglich werden kann.

b) Um jeden Anschein zu vermeiden, dass die Anlegung der Kriegskohlenreserve zum Abschluss gewinnbringender Privatgeschäfte genützt werden könne, wird es unerlässlich sein, sowohl die auf Rechnung des Bundes zu kaufenden Steinkohlenbriketts als auch die auf Rechnung der Kohlenzentrale, bezw. einen allenfalls zu schaffenden Einkaufsorganisation zuhanden der Privatwirtschaft zu kaufenden Mengen anderer Kohlensorten, nicht durch die in der Schweiz bestehenden Verkaufsorganisationen der deutschen Produktion (z.B. die Ruhr- und Saarkohle A.-G., und die «Union», Schweiz. Brikettimportgesellschaft, Zürich), sondern durch eine offizielle schweizerische Delegation kaufen zu lassen.

Bei diesem Vorgehen ergibt sich auch der Vorteil, dass die Abschlüsse über die Kriegsreservekohlen nicht durch dieselben Stellen wie die normalen Bezüge deutscher Kohlen getätigt werden. Dadurch wird eine klare Ausscheidung der normalen deutschen Kohlenbezüge und der für die Anlegung einer Kriegskohlenreserve zu tätigenden Bezüge erleichtert. Ferner erhält dadurch die Kontrolle der Lagerbestände einen sicheren Ausgangspunkt. Abgesehen hievon, ist diese klare Ausscheidung auch mit Bezug auf die Deutschland gegenüber eingegangene Verpflichtung, dass durch den Sonderbezug von rund 1 Million Tonnen deutscher Kohlen zur Abtragung des auf dem Reiseverkehrskonto entstandenen Saldos die laufenden Bezüge deutscher Kohlen weder mengen- noch preismässig beeinträchtigt werden sollen, von grosser Bedeutung.»

Gestützt auf den vorstehenden Bericht beantragt das Volkswirtschaftsdepartement und der Rat beschliesst:

1. Von der zu schaffenden Kriegskohlenreserve im Gegenwerte des per 30. Juni 1936 auf dem schweizerisch-deutschen Reiseverkehrskonto festgestellten Saldos von rund 23 290 000.– Franken, d. h. von rund 1 Million Tonnen Kohlen, sind bis zu 700000 Tonnen Steinkohlenbriketts auf Rechnung des Bundes zu kaufen, in dessen Eigentum sie für die Dauer der Aufrechterhaltung der Kriegskohlenreserve verbleiben werden.

Überdies sind auch die Kosten der Lagerung dieser 700 000 Tonnen Steinkohlenbriketts durch den Bund zu tragen. Dagegen ist mit aller Energie darauf zu dringen, dass den Bund die erforderlichen Lagerplätze für die ganze Dauer der Aufrechterhaltung der Kriegskohlenreserve in erster Linie durch die S.B.B. und die Nebenbahnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

2. Die restlichen rund 300 000 Tonnen Industrie- und Hausbrandkohlen sowie Koks und Braunkohlenbriketts sind durch die Schweizerische Zentralstelle für Kohleneinfuhr, bezw. durch eine allenfalls unter ihrer Führung zu schaffende Einkaufsorganisation auf eigene Rechnung zu kaufen und gegebenenfalls gemäss einem durch den Bundesrat zu genehmigenden Plane an die ihr angeschlossenen Gruppen Importhandel, Industrie und Verband schweizerischer Gaswerke ohne Gewinn weiterzuverkaufen.

3. Eine Delegation für die Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen deutschen Stellen ist zu bestimmen.

a) Als Chef der Delegation wird Herr Professor Dr. Paul Schlaepfer, Vizedirektor der Eidg. Materialprüfungsanstalt Zürich, bezeichnet.

b) Für den Ankauf von 700 000 Tonnen Steinkohlenbriketts auf Rechnung des Bundes ist je ein Vertreter der S.B.B., des Kohlenverbandes schweizerischer Transportanstalten (Nebenbahnen) und des Schweizerischen Vereins von Dampfkesselbesitzern (Industrie), auf deren Vorschlag, als Delegationsmitglied zu bezeichnen.

c) Für den Ankauf von 300000 Tonnen Industrie- und Hausbrandkohlen sowie Koks und Braunkohlenbriketts ist auf Vorschlag der Kohlenzentrale je ein Vertreter des Handels, der Industrie und des Verbandes schweizerischer Gaswerke als Delegationsmitglied zu bezeichnen.

d) Der Chef des eidg. Volkswirtschaftsdepartementes wird ermächtigt, nach Eingang der Vorschläge die ganze Delegation nominell zu bezeichnen.

4. Betreffend die Frage der Tragung der Verhandlungskosten sowie der Aufstellung allfälliger besonderer Instruktionen für die Verhandlungsdelegation sind zu gegebener Zeit seitens des eidg. Volkswirtschaftsdepartementes besondere Anträge zu unterbreiten.

1
E 1004 1/360. Absents: Motta et Pilet-Golaz.
2
Cf. no 84.
3
Lors de la conférence du 14 mai 1936 (cf no 229 +A), W. Stucki relate les différentes étapes de ces négociations: Im Oktober letzten Jahres hat der Sprechende mit Herrn Reichswirtschaftsminister Schacht in Meran über die Lösung der Frage der Rückstände im schweizerisch-deutschen Reiseverkehr diskutiert. Man versuchte eine Lösung dadurch herbeizuführen, dass die Schweiz eine Kriegskohlenreserve von 1 Mill. Tonnen anlegen sollte, um dadurch die Rückstände im Reiseverkehr abzutragen. Dr. Schacht lehnte diesen Vorschlag ab mit der Begründung, Deutschland könne seinen Überschuss an Kohle nach Italien liefern, habe also kein Interesse, Kohle nach der Schweiz zu verkaufen, wo nur verrechnet werde. Der Sprechende hatte den Eindruck, dass Dr. Schacht den Gegenwert der in der Schweiz eingeführten Kohle nicht mehr für den Reiseverkehr verwenden wolle. Dr. Schacht machte damals schon die Andeutung, dass das Aprilabkommen für Deutschland nicht haltbar sei und versprach, bestimmte Vorschläge für eine Änderung zu machen. Die versprochenen Vorschläge kamen aber nicht. Von schweizerischer Seite wurde mehrfach das Angebot gemacht, diese Kriegskohlenreserve anzulegen. Doch selbst als die Kohlenlieferungen Deutschlands nach Italien abnahmen, weigerte sich Deutschland, dem schweizerischen Vorschlag zuzustimmen. Das Reiseverkehrsabkommen gab zu vielen Schwierigkeiten Anlass. Bei den Verhandlungen, die im Januar 1936 stattfanden, wollte Deutschland seine Unterschrift unter das neue Abkommen von der Erfüllung verschiedener Forderungen abhängig machen, die nichts mit dem Reiseverkehr zu tun hatten. Es verlangte insbesondere auch eine freie Devisenspitze für seine Kohlenlieferungen. Die Frage des Reiseverkehrsabkommens konnte dann doch für das erste Quartal 1936 geregelt werden. Das Protokoll vom 11. Januar 1936 über den Reiseverkehr enthielt eine ausdrückliche Bestimmung, nach der die Parteien zu gegebener Zeit über die Regelung des Reiseverkehrs im zweiten Quartal in Verhandlungen treten sollten. Diese neuen Verhandlungen wurden von Deutschland hinausgezögert. Im März wurde dann zum ersten Mal in einer Note der deutschen Regierung der Standpunkt aufrecht erhalten, dass Deutschland nicht verpflichtet sei, einen einzigen Reisenden nach der Schweiz kommen zu lassen, solange auf dem Reiseverkehrskonto ein Defizit bestehe und dass die laufenden Kohlenzahlungen vorerst zur Abdeckung der Vorschüsse des Bundes dienen sollten. Die Schweiz hat dieser Note entgegengehalten, dass sie bereit sei zur Abdeckung des Defizites zusätzliche Kohlenimporte zu tätigen. Die Auseinandersetzungen, die mit Dr. Schacht stattfanden, waren unangenehmer und heftiger als je. Schacht musste sich dann belehren lassen, dass der Rechtsstandpunkt, auf den er sich stellte, nicht aufrechterhalten werden könne. Das Auswärtige Amt gab diesbezüglich ein Gutachten ab, das in der Rechtsfrage den schweizerischen Standpunkt als berechtigt darstellte. Daraufhin drohte Dr. Schacht mit einer Kündigung des Reiseabkommens und gab dem Auswärtigen Amt die Anweisung, die für die Kündigung notwendigen Schritte vorzubereiten. Aus den Besprechungen, die im März mit Dr. Schacht stattfanden, geht deutlich hervor, dass es ihm nicht um das Reiseabkommen, sondern hauptsächlich um eine Neuregelung der Finanzforderungen zu tun war. Er machte hauptsächlich geltend, dass Deutschland seine Verschuldung nicht anwachsen lassen wolle. Dieses Argument war für den Reiseverkehr gar nicht gültig. Für das Defizit auf dem Reiseverkehrskonto war der Bund in Vorschuss getreten. Überdies war noch von schweizerischer Seite das Angebot gemacht worden, dieses Defizit durch Anlegen einer Kriegskohlenreserve abzudecken. Dann kann übrigens festgestellt werden, dass die paar Millionen des Reiseverkehrsdefizites überhaupt keine Rolle spielen. Schacht will mit allen Mitteln die Nominalbeträge der deutschen Schulden gegenüber der Schweiz herabsetzen. Wahrscheinlich hatte er die Absicht, die Zustimmung der schweizerischen Gläubiger oder der schweizerischen Regierung zu einer Herabsetzung dieser Nominalbeträge durchzudrücken, in der Hoffnung, dass die Schweiz später zu einer Abwertung gezwungen werde, die dann automatisch für Deutschland eine neue Verminderung seiner Verschuldung nach sich ziehen würde. Er stellte bestimmte Vorschläge in Aussicht. Dem Sprechenden gegenüber machte er keine neuen Vorschläge. Durch einen Mittelsmann wurde dann aber ein neuer Plan unterbreitet. Dieser neue Vorschlag wurde durch die Nationalbank bearbeitet und der bundesrätlichen Finanzdelegation vorgelegt. Nach dem neuen Vorschlag sollten sich die schweizerischen Finanzgläubiger mit einer Herabsetzung des Nominalbetrages ihrer Forderungen einverstanden erklären. Als Gegenleistung hätte dann das deutsche Reich die Verpflichtung übernommen, die Verzinsung und Amortisation durch Kohlenlieferungen zu sichern. Es wäre nötig gewesen, mit Deutschland für 40 Jahre einen Staatsvertrag abzuschliessen, um diesen Plan durchzuführen. Die bundesrätliche Finanzdelegation hat sich in mehreren Sitzungen mit diesem Vorschlag befasst. Sie hält ihn für undurchführbar in seiner jetzigen Form. [...] (J.I. 131/22–24.)
4
Non reproduit. Pour plus de détails sur la constitution d’une réserve de guerre en charbon, cf. E 6100 A 14/635-644.
5
Cf. le rapport des Services de caisse et comptabilité de l’Administration des finances du 15 juillet 1936: [...] In der am 13. Juli 1936 unter Leitung von Herrn Minister Stucki durchgeführten Aussprache mit dem Ausschuss der Schweizerischen Zentrale für Kohleneinfuhr, zu der auch das eidg. Finanzdepartement eingeladen war, wurde nach einem einleitenden Referat des Vorsitzenden an die Vertreter der Kohlenzentrale das Ansuchen gerichtet, die Frage der Durchführung der erforderlichen technischen und finanziellen Massnahmen zu prüfen. Die Vertreter der Kohlenzentrale erklärten die Frage im Schosse ihrer Verbände wohlwollend zu prüfen, wobei allerdings zunächst auf gewisse Schwierigkeiten für die Einlagerung dieser grossen Kohlenmengen und auf die Kosten einer derartigen Massnahme hingewiesen wurde. Die Vertreter glaubten ihre Aufgabe darin zu suchen, dem Bund bei der ganzen Aktion beratend zur Seite zu stehen. Eine Reihe von Fragen soll im gegenseitigen Einvernehmen studiert und abgeklärt werden. So die Frage: Wer übernimmt die zusätzlich einzulagernde Kohle, wo und wie soll sie aufbewahrt werden, bleibt der Bund Eigentümer dieser Kohlenmenge, wenn nicht, wer haftet für Gewichts- und QualitätsVerlust, wer für eventuelle Preisschwankungen? [...] (E 6100 (A) 14/636.)
6
J. Hotz.
7
W. Stucki.
8
Non reproduit.
9
S’il existe un PV de cette conférence, il n’a pas été retrouvé.
10
10.Le Département de l’Economie publique expose en deux points le problème de stockage posé par les différentes sortes de charbon.