Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
8. Espagne
8.1. Relations commerciales et accord de clearing
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 269
volume linkBern 1989
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1534#2964* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 167 | |
Dossier title | Clearing- und Transfer-Abkommen mit Spanien (1936–1936) | |
File reference archive | C.42.20 • Additional component: Spanien |
dodis.ch/46190
Im Aufträge des in den Ferien weilenden Delegierten des Bundesrates für den Aussenhandel, Herrn Minister Stucki, beehre ich mich, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 11. ds. Mts.3 zu bestätigen. Sie hatten die Freundlichkeit, Herrn Minister Stucki mit diesem Briefe Kopie einer Eingabe des Komitees Spanien der Schweizerischen Bankiervereinigung an die Nationalbank4 zu unterbreiten. In Beantwortung dieser Eingabe gestatte ich mir, Ihnen in Übereinstimmung mit Herrn Minister Stucki folgendes mitzuteilen:
Von dem Wunsche der Bankiervereinigung, unter keinen Umständen mit Spanien ein reines Warenclearing abzuschliessen, sondern ein Totalclearing, bei dem auch die Finanzforderungen berücksichtigt werden, haben wir bestens Vormerkung genommen. Diesem Wunsche wird man umso mehr Rechnung tragen müssen, als bekanntlich die spanische Delegation entsprechend den von ihrer Regierung erteilten Weisungen, unter allen Umständen auf dem Abschluss eines Totalclearings beharrt. Selbstverständlich hätten wir angesichts der äusserst beschränkten Mittel, die in einem Clearing mit Spanien zur Verfügung stehen werden, ein reines Warenclearing vorgezogen natürlich mit einer hinlänglichen Garantie der spanischen Regierung für die j eweilige prompte Transferierung aller schweizerischen Finanzguthaben. Nachdem es nicht möglich war, diese Garantie zu erlangen, bleibt selbstverständlich nichts anderes übrig, als ein Totalclearing mit Einbezug der Finanzguthaben in Aussicht zu nehmen.
Die vorstehenden Erörterungen erstrecken sich natürlich auf die zukünftigen Verhandlungen, da ja bekanntlich der Bundesrat inzwischen mit seinem Beschluss vom 14. Juli5 eine Zahlungssperre gegenüber Spanien verfügt hat. Diese Massnahme des Bundesrates entsprach einem Begehren weiter Kreise der Exportindustrie. Wie sich aus der obenerwähnten Eingabe der Bankiervereinigung an Ihr Departement6 vom 25. Juni ergibt, teilt aber auch die Bankiervereinigung den Standpunkt, dass es richtiger ist, angesichts der Haltung der spanischen Delegation sowie der politischen Verhältnisse in Spanien vorderhand alle Verhandlungen abzubrechen. Der Bundesratsbeschluss vom 14. Juli steht somit auch im Einklang mit den Wünschen der Bankiervereinigung, zumal wenn die Vorschriften des Bundesratsbeschlusses noch die von der Bankiervereinigung gewünschte Abänderung erfahren, die wir selbst mit Rücksicht auf die in der Schweiz liegenden spanischen Depots als notwendig erachten.
Was die weitern Anregungen der Bankiervereinigung im Falle einer sofortigen Aufnahme von Verhandlungen über die Verfügbarkeit der nicht transferierten Pesetenbeträge anbelangt, so sind diese Anregungen infolge der Abreise der spanischen Delegation und der nunmehr vom Bundesrat verfügten Zahlungssperre gegenüber Spanien hinfällig geworden. Hinsichtlich des Begehrens der Bankiervereinigung um Zuteilung einer Minimalquote von 20% zugunsten der Finanzforderungen in einem zukünftigen Clearing mit Spanien muss ich bemerken, dass angesichts der äusserst beschränkten Mittel, die, wie schon oben bemerkt, in einem schweizerisch-spanischen Clearing zur Verfügung stehen werden, eine 20%ige Quote für die Finanzforderungen leider nicht in Frage kommen kann. Die Handelsabteilung wird nach reiflicher Überlegung und nach vorgenommenen Berechnungen dem Bundesrat den Antrag unterbreiten, zugunsten der Finanzgläubiger in einem zukünftigen Clearing eine Quote von 10% anzusetzen. Auch bei einer 10%igen Quote wird es unvermeidlich sein, eine sehr fühlbare Drosselung der Ausfuhr von schweizerischen Waren nach Spanien vorzunehmen. Entsprechend dem Wunsche der Bankiervereinigung wird aber dem Bundesrate beantragt werden, diese 10%ige Quote für die Finanzgläubiger bereits auf den Einzahlungen abzuspalten, welche während des vertragslosen Zustandes auf Grund des Zwangsclearings an die Nationalbank geleistet werden.