Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Également: Le Conseil fédéral ne peut pas améliorer la situation des créances financières au détriment des exportations ou du tourisme. Annexe de 26.5.1936
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 243
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1534#2834* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 161 | |
Dossier title | Verrrechnungsabkommen mit Deutschland, Zusatzabkommen vom 6. Juli 1936, II (1934–1936) | |
File reference archive | C.42.45.a • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/46164
In der Sitzung der Schweizerischen Delegation vom 26. Mai hat uns Herr Minister Stucki eröffnet2, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom gleichen Tage3 einstimmig den dem Comité Deutschland unbekannten Beschluss vom 27. März4 bestätigt hat, wonach das in der Eingabe vom 14. Februar 19365 von diesem Comité gestellte Begehren abgewiesen wurde, mit den Warenexporteuren, dem Reiseverkehr und der Reichsbank bei der Verteilung des Clearingerlöses mit einer Quote, welche einer 41/2% Verzinsung entspricht, gleichgestellt zu werden. Ebenso einstimmig habe indessen der Bundesrat beschlossen, alles zu tun, damit die Importe aus Deutschland gesteigert werden und damit auf diese Weise die Finanzgläubiger, nachdem ihnen in der sog. I. Hypothek von zur Zeit 19,6 Millionen Franken, nichts reserviert wurde, in der II. Hypothek, an welcher sie zur Zeit auch nur mit der völlig ungenügenden Quote von 60% beteiligt sind, etwas mehr als bisher zufallen soll.
Um eine zur Zeit unerwünschte Diskussion in der Öffentlichkeit zu vermeiden, hat mich Herr Minister Stucki gebeten, das Grosse Comité Deutschland vorderhand nicht zu benachrichtigen, hat mich aber ermächtigt, mit einem kleinen Ausschuss, auf dessen Diskretion ich unbedingt zählen kann, die gegenwärtige Lage zu besprechen, wie das schon am 16. Mai, nach Eintreffen des deutschen Memorandums, geschehen ist.
Ich weiss, dass die Stellungnahme des Bundesrates wesentlich von verhandlungstaktischen Motiven bestimmt gewesen ist, weiss sehr wohl, dass die Schweiz sich gegenwärtig in der Defensive befindet und das Festhalten an dem bisherigen Abkommen fürs Erste die beste defensive Stellung zu sein scheint. Immerhin darf ich darauf aufmerksam machen, dass die deutschen Vorschläge6 in einem gewissen, wenn auch ungenügendem Masse, gerade eine Besserstellung der Finanzgläubiger bezweckten.
Ich darf Ihnen nicht verhehlen, dass der neuerliche Entscheid des Bundesrates im Schosse des kleinen Ausschusses eine starke Enttäuschung hervorgerufen hat, um nicht mehr zu sagen. Er erblickt darin die Weiterführung einer offenbaren Unbilligkeit den Finanzgläubigem gegenüber. Das Comité Deutschland hat schon mehrfach seine Auffassungen den Bundesbehörden gegenüber mündlich und schriftlich dargelegt. Es wäre dankbar, wenn ihm nach dem neuen Bundesratsbeschlusse vom 26. Mai7 auch die Begründung einmal schriftlich eröffnet würde. [...]
Wir möchten die Hoffnung nicht aufgeben, dass bei einer Wendung der Verhandlungen im heutigen oder in einem späteren Zeitpunkt der Bundesrat doch auf seinen Beschluss zurückkommen werde und die durchaus einseitige Benachteiligung der Finanzgläubiger gegenüber den ändern Gruppen aufheben werde. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Schaffung einer engen Solidarität zwischen Warenexporteuren, Hotelinteressenten, Finanzgläubigern und Reichsbank, was die Verteilung des Clearingerlöses anbetrifft, das wirksamste Mittel sein wird, das Hauptübel des gegenwärtigen Abkommens, den Rückgang der Importe aus Deutschland, zu beseitigen.
Angenehm hat es uns berührt, dass der Bundesrat offensichtlich, was die bestehenden rechtlichen Transferbedingungen Deutschlands anbetrifft, also insbesondere die Stillhalte-Abkommen, das Goldhypotheken-Abkommen und den Zins der Fundingbonds, entschlossen ist, den Rechtsstandpunkt der schweizerischen Gläubiger unter allen Umständen zu wahren. Ein Abweichen von diesen Punkten würde ja auch von verhängnisvollsten Folgen sein8.
Wir danken dem Bundesrat dafür, dass er das Übel des Rückgangs der Importe aus Deutschland durch entsprechende handelspolitische Weisungen an das Volkswirtschafts-Departement und die Verhandlungsdelegation seinerseits zu mildern trachtet. Allein, wir gestatten uns, darauf aufmerksam zu machen, dass noch bei jeder Verhandlung diese Steigerung der Importe aus Deutschland in Aussicht gestellt wurde, ohne dass daraus bis heute etwas anderes als ein ständiger Rückgang sich ergeben hätte. Die zweifellos besten Absichten des Bundesrates würden in ihrer Durchführung, nach unserer festen Überzeugung, eine ausserordentliche Unterstützung erfahren, wenn alle Interessenten am schweizerischdeutschen Verrechnungsabkommen von vornherein möglichst gleichmässig an dieser Steigerung interessiert würden, wie wir das verlangt haben. Wir verkennen nicht, dass gewisse technische Schwierigkeiten beim Warenexport, sowohl als beim Reiseverkehr dem entgegenstehen; allein wir halten diese Schwierigkeiten nicht für unüberwindlich und wissen, dass sie, was den Warenverkehr anbelangt, bei ändern Ländern auch überwunden worden sind.
Wenn ich gegenwärtig auch nur im Auftrag eines kleinen Ausschusses zu sprechen befugt bin, so zweifle ich keinen Moment daran, dass das Comité Deutschland selber und die hinter ihm stehenden zehntausenden von schweizerischen Gläubigern die von mir dargelegten Auffassungen in vollem Masse teilen.
Ich gestatte mir, die bisher nur mündlich vorgetragenen Befürchtungen zu bestätigen, dass eine fortgesetzte Hintansetzung der Finanzgläubiger, nachdem ihnen von Bund, Kantonen und Gemeinden immer neue Steuern auferlegt werden, zu einer solchen Missstimmung führen wird, dass der Erfolg künftiger Anleihen der öffentlichen Körperschaften, auch wenn sie noch so dringliche Geldbedürfnisse zu befriedigen bestimmt sind, auf das ernsteste gefährdet wird.
- 1
- E 2001 (C) 4/161. Schweizerisch-deutsches Verrechnungsabkommen.↩
- 2
- Cf. le procès-verbal de la séance de la délégation suisse du 26 mai 1936: HerrStucki, der soeben aus der Bundesratssitzung kommt, die unmittelbar vorher während 172 Stunden beraten hat, teilt mit, dass der Bundesrat es schon in seiner Sitzung vom 27. März 1936 abgelehnt hat, dem von den Finanzgläubigern gestellten Postulat, mit einer festen Quote im gleichen Rang mit dem Warenverkehr, der Reichsbankquote und dem Reiseverkehr zu stehen, zu entsprechen. Aus einem Versehen ist dieser Beschluss weder der Nationalbank, noch den Finanzgläubigern je mitgeteilt worden. Der Fehler liegt beim Volkswirtschafts-Departement. Da es sich jedoch um einen negativen Beschluss handelte, war diese Mitteilung an die beiden genannten Stellen auch nicht so wichtig, umsoweniger als der Sprechende sich sagte, dass bald darauf ja Verhandlungen mit Deutschland beginnen würden. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig den erwähnten Beschluss vom 27. März 1936 bestätigt. Dabei war für ihn ausschlaggebend, dass die Schweiz das bestehende VA[Verrechnungsabkommen]in diesem Stadium der Verhandlungen retten will. Auch heute noch stehen die Mitglieder des Bundesrates mehrheitlich auf dem Standpunkt, dass Arbeit vor Kapital gehe. Die Instruktionen des Bundesrates gehen dahin, dass, soweit dies irgendwie möglich ist, das heute bestehende VA[Verrechnungsabkommen]verteidigt werden soll.[...] (J.l. 131/22–24.)↩
- 3
- Cf. annexe au présent document.↩
- 4
- Cf. PVCF no 547 du 27 mars 1936 (E 1004 1/357).↩
- 5
- Non reproduit; cf. E 2001 (C) 4/160.↩
- 6
- Remarque manuscrite en marge: !? Cette remarque peut être liée à la conclusion que W. Stucki a tirée à l’issue de la conférence germano-suisse du 23 mai 1936: [...] Nach der Sitzung resümiert Hen Stuckiim Kreise der Schweizerherren und stellt fest, dass die Deutschen überhaupt nicht wissen, was sie wollen. Ein deutscher Vorschlag liegt nicht vor. Wie seine gestrige Besprechung mit Herrn Wohlthat, brachte auch die heutige Konferenz keinerlei praktischen Vorschlag. Möglich ist, dass die Deutschen eine höhere Rohstoffquote und eine Erhöhung der Reichsbankquote verlangen. Nach wie vor sieht die deutsche Seite einen Einbezug der Kapitalien ins VA[Verrechnungsabkommen]sehr ungern. Unverständlich ist die Forderung der Deutschen, dass die Reichsbankquote nunmehr wieder in Prozenten festgesetzt werden soll. In der gestrigen Besprechung wurde das Moment der verstärkten deutschen Neuverschuldung, die zu vermeiden ist, vorgebracht, heute aber nicht mehr. An der Verbindung der Kohlenimporte mit dem Reiseverkehr will er festhalten. Hier ist der Schweizer Standpunkt dem deutschen entgegengesetzt. An eine Erhöhung der Reichsbankquote denkt ebenfalls niemand.[...] (J.1.131/22–24.)↩
- 7
- C fannexe au présent document.↩
- 8
- Cf. no 130.↩
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