Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
15. Italie
15.1. Relations commerciales et financières et accord de clearing
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 188
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#379* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 89 | |
Dossier title | Clearing, Allgemeines (1935–1935) | |
File reference archive | 8.9.2 • Additional component: Italien |
dodis.ch/46109
Le Président du Comité Italie de l’Association suisse de banquiers, Ch. Zoelly, au Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht1
Wir beehren uns Ihnen hierdurch zur Kenntnis zu bringen, dass das Komitee Italien der Schweizerischen Bankiervereinigung am 29. November in Zürich getagt hat2, um Stellung zu nehmen zur Situation wie sie sich auf Grund der bisherigen Clearingverhandlungen mit Italien präsentiert. Es lag eine von Herrn Minister Stucki bestätigte Mitteilung vor, wonach die Verhandlungen auf einen mit wenigen Ausnahmen den gesamten Zahlungsverkehr umfassenden Clearing tendieren, wobei für die Bedienung der Finanzinteressen von den Einzahlungen für Warenimporte aus Italien 15% reserviert werden sollten. Nach der Sitzung ist uns nun zur Kenntnis gebracht worden, dass inzwischen auf Grund neuer der schweizerischen Verhandlungsdelegation erteilter Instruktionen der Anteil für die Finanzgläubiger auf 20% erhöht werden soll.
Bei den Besprechungen im Schosse des Komitees Italien kam in erster Linie das Bedauern darüber zum Ausdruck, dass das Komitee Italien bei der Bestimmung der schweizerischen Verhandlungsdelegation nicht zur Delegierung eines eigenen Vertreters eingeladen worden war. Die sehr bedeutenden Finanzinteressen, deren Verteidigung dem Komitee Italien obliegt, hätten die Stellung eines Mitgliedes in die Delegation durchaus gerechtfertigt, nachdem anderseits die Exportinteressen in der Verhandlungsdelegation vertreten waren3. Bei der Zurückhaltung, die sich der Vertreter der Nationalbank naturgemäss aufzuerlegen hat, kann er nicht als direkter Vertreter der Kapitalinteressen auftreten. Wir sehen uns daher veranlasst, das Begehren zu stellen, dass wenigstens für die weiteren Verhandlungen, in denen die Ausgestaltung des Verrechnungsverkehrs im einzelnen festzulegen sein wird, unserem Komitee Gelegenheit gegeben wird, durch eine geeignete Vertretung die Finanzinteressen wirksam zu verteidigen.
Was nun den Inhalt der bisherigen Clearingverhandlungen betrifft, so hat das Komitee Italien, wie wir schon Herrn Minister Stucki mit Brief vom 27. November4 mitteilten, mit Genugtuung festgestellt, dass für die Bedienung der Interessen der Finanzgläubiger eine Formulierung gefunden worden ist, die einem bereits früher von uns gestellten Begehren entspricht. Wir erblicken darin gern die Auswirkung einer neuen Einstellung, die darauf ausgeht, bei Clearingverhandlungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen einen billigen Ausgleich zu finden, im Gegensatz zu einer früher herrschenden Tendenz, die die Finanzinteressen unter dem Schlagwort «Arbeit geht vor Kapital» vernachlässigte.
Wenn das Komitee Italien in der den Verhandlungen zu Grunde gelegten Formel den guten Willen durchaus anerkannte, so mussten wir anderseits feststellen, dass der damals in Aussicht genommene Anteil der Finanzgläubiger von 15% dem Grundsatz einer pari passu Behandlung der Finanzgläubiger mit den Warengläubigern in keiner Weise entspricht. Wir haben dies vorgängig der Sitzung Herrn Minister Stucki mit unserem erwähnten Schreiben schon zur Kenntnis gebracht und anhand einiger vorläufiger Zahlen unsere Forderung, mit 25% berücksichtigt zu werden, begründet. Ergänzende Mitteilungen seitens der Nationalbank haben uns ermöglicht, uns ein genaueres Bild zu machen über die Auswirkung dieses Ansatzes von 15%. Im Nachstehenden sind die zahlenmässigen Überlegungen nun aber umgestellt auf einen Satz von 20%. Dem Clearing können nach mündlichen Übermittlungen des Herrn Direktor Schnorf von der Nationalbank etwa folgende Zahlen zu Grunde gelegt werden:Einzahlungen in der Schweiz für Warenimporte aus [...]5
Total Fr. 117 Millionen
Die oben genannten Einzahlungen für Warenimport von 96 Millionen Franken betragen 82% von 117 Millionen, d.h. der Ausfall beträgt 18%. Wendet man diesen Satz auf die beiden Gruppen von Forderungen gleichmässig an, so wären die Gläubiger für Waren und ähnliches von Fr. 91 auf Fr. 74,7 Millionen zu reduzieren, und die Finanzforderungen von Fr. 26 auf Fr. 21,3 Millionen.
Das Verhältnis der Warenforderungen zu den Finanzforderungen ist 77,8%: 22,2%. Die beabsichtigte Verteilung sieht aber vor für Warengläubiger 80% und für die Finanzgläubiger 20%. Für die Finanzgläubiger bedeutet das folgendes: Anstatt dass bei gleichmässiger Berücksichtigung aus den Fr. 96 Millionen die Finanzgläubiger hiervon 22,2% = Fr. 21,3 Millionen erhalten würden, erhalten sie auf Grund des vorgesehenen Verteilers nur 20% von 96 Mill. = Fr. 19,2 Millionen.
Fr. 2,1 Millionen Sie erhalten also rund weniger als einer gleichmässigen Berücksichtigung entsprechen würde.
Export Finanz Total
[...]6
Das Resultat der Verteilung auf die beiden Gläubigerkategorien mit 20% und 80% lässt sich wie folgt dar stellen:
Diese zahlenmässigen Überlegungen bestärken uns in der Auffassung, dass trotz der inzwischen zugesagten Verbesserung ihres Anteils, den Finanzgläubigern ein schwereres Opfer zugemutet wird als den Exporteuren. Es erübrigt sich wohl, weitere Ausführungen über den grundverschiedenen Charakter der aus obigen Zahlen hervorgehenden Einbussen für die Exporteure einerseits und die Finanzgläubiger andererseits zu machen. Die Einbusse von 26% auf den Zinsansprüchen bedeutet einen entsprechenden Verlust an einer NettoeiniYahme, während die Einbusse des Exportes zunächst lediglich eine entsprechende Verminderung des Ausfuhrvolumens darstellt, von der keineswegs feststeht, ob und wieviel davon für die Zahlungsbilanz und daher für das schweizerische Volksvermögen eine Nettoeinnahme erbracht hätte. In dieser Hinsicht erlauben wir uns auch auf die Eingabe des Präsidenten des Komitees Deutschland der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 20. August7 zu verweisen, worin diese Frage beleuchtet ist.
Angesichts dieser Verhältnisse möchten wir dringend bitten, die prozentuale Verteilung der zur Verfügung stehenden Beträge zwischen Waren- und Finanzgläubigern einer nochmaligen Prüfung unterziehen zu wollen und, wenn irgend möglich, den Anteil der Finanzgläubiger auf 25 % hinaufzusetzen. Wir halten dieses Begehren umsoeher für gerechtfertigt, als der für die volle Befriedigung des Zinses der Finanzinteressen in obiger Rechnung eingestellte Betrag von Fr. 26 Millionen möglicherweise wesentlich zu tief gegriffen sein könnte, da in den durchgeführten Enquêten bedeutende Teile der Finanzinteressen unseres Landes gegenüber Italien nicht zahlenmässig, sondern nur auf Grund vager Schätzung einbezogen werden konnten. Die Tatsache, dass die Zinserträgnisse der schweizerischen Auslandsanlagen in besorgniserregender Weise abgenommen haben, gibt Anlass, wo immer die Möglichkeit besteht, in neuen Clearingverträgen diese für die Zahlungsbilanz unseres Landes so wichtigen Ansprüche in ihrem restlichen Bestände zu schützen.
- 1
- Lettre: E 7110 1/89.↩
- 2
- Cf. PV de la séance in E 2001 (C) 4/170.↩
- 3
- En la personne de H. Hornberger, 1er secrétaire du Vorort de l’Union suisse du commerce et de l’industrie.↩
- 4
- Cf. rP 183.↩
- 5
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46109. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46109. For the table, cf. dodis.ch/46109. Per la tabella, cf. dodis.ch/46109.↩
- 6
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46109. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46109. For the table, cf. dodis.ch/46109. Per la tabella, cf. dodis.ch/46109.↩
- 7
- Non reproduit (E 7110 1/40).↩