Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
9. Etats-Unis
9.1. Négociations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 166
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#560* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 140 | |
Dossier title | Schweizerische Gesandtschaft Washington (1935–1935) | |
File reference archive | 8.2.1 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/46087 Le Consul général de Suisse à New York, V. Nef, au Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki1
Während der letzten Zeit waren unsere Tage mit Sitzungen und Besprechungen derart ausgefüllt, dass es mir nicht möglich gewesen ist, Sie ausführlich über unsere Unterhandlungen auf dem laufenden zu halten. Immerhin haben Sie unsere verschiedenen Telegramme summarisch über den Stand der Unterhandlungen unterrichtet. Sobald ich in New York zurück sein werde, werde ich Ihnen noch über die einzelnen Punkte ausführlicher schreiben. Für heute beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass wir in den letzten zwei Wochen bei den Amerikanern auf starken Widerstand gestossen sind.
Bei den ersten Besprechungen vom 9. Oktober haben wir die Begehren der schweizerischen Uhrenindustrie eingehend verfochten. Die Amerikaner antworteten, dass sie diese gerne einer Prüfung unterziehen wollen, dass allerdings sehr wenig Hoffnung bestehe, dass diesen entsprochen werden könne. Einzelne der von der Uhrenindustrie gestellten Begehren stiessen von vornherein auf Widerstand, da deren Gewährung nicht verfassungsgemäss gewesen wäre, so vor allem die Festsetzung der Breitenmasse der Uhrwerke. Die Amerikaner erklärten erneut, dass sie die festgesetzte Masslimite nur erhöhen können, wenn der Zollansatz gegebenenfalls nicht mehr als 50% reduziert würde. Da dies aber zugegebenermassen nicht der Fall gewesen wäre und die von der Uhrenkammer unterbreiteten zahlenmässigen Zusammenstellungen gerade den Nachweis leisteten, dass die Zollreduktionen bedeutend erheblicher wären als die erlaubten 50%, waren wir in die Unmöglichkeit versetzt, diesen Punkt weiterzuverfechten. Das Gleiche ist zu sagen in Bezug auf die Uhrenschalen und die namensweise Aufführung gewisser Bestandteile wie sie das schweizerische Begehren enthielt.
Wir verlangten überdies Substituierung der Schmuggelklausel durch unsern Plan und vollständige Eliminierung der Bouchons-Klausel.
Die weitern Diskussionen der folgenden Tage konzentrierten sich auf unsern Schmuggelplan, indem die Amerikaner uns ausdrücklich erklärten, dass die Zusammenarbeit der Schweiz mit den amerikanischen Behörden conditio sine qua non sei um einen Vertrag zu Stande zu bringen. Es sei überflüssig, sich in Diskussionen in Bezug auf die Zollraten und unsere diesbezüglichen Begehren einzulassen, bevor wir uns auf einen Schmuggelplan geeinigt hätten. Unsererseits vertraten wir den Standpunkt, dass wir uns auf eine Zusammenarbeit zur Eliminierung des Schmuggels nur bereit erklären könnten, wenn die Zollraten entsprechend reduziert würden. Wir gelangten daher schon in den ersten Tagen auf einen toten Punkt.
Nach weitern, mehr oder weniger langen Auseinandersetzungen über diese und jene Fragen konnte sukzessive über die strittigen Punkte eine provisorische Einigung erzielt werden und schliesslich handelte es sich nur noch darum, dass wir den Amerikanern die Markierung unserer Uhren mit dem Zeichen des Importeurs zubilligen mussten. Als wir endlich auch diesen Punkt ins Reine gebracht hatten, arbeiteten wir einen Diskussionsplan in Bezug auf die Schmuggelfrage aus, den wir anfangs dieser Woche mit einem höheren Beamten des Finanzdepartements durchberieten. Die Amerikaner insistierten erneut in diesen Plan eine Klausel aufzunehmen, welche uns mehr oder weniger an die Walsh-McCormack Vorlage2 binden würde, was wir rundweg ablehnten. Es entstanden erneut Auseinandersetzungen über diese Gesetzesvorlage, zu deren Annahme uns die Amerikaner zwingen wollten. Wir verlangten daher umsomehr die Inserierung einer Klausel, welche uns eine Garantie gewährt, dass keine künftigen Gesetze oder Erlasse der Regierung den Import und den Handel von Uhren (wie dies aus der Walsh-McCormack Vorlage zu befürchten ist) beeinträchtigen würden.
Da die Amerikaner erneut darauf hinwiesen, dass die Walsh-McCormack Vorlage in der nächsten Session Gesetzeskraft erhalten werde, – ob wir dies gerne sehen oder nicht – so verweigerten sie eine Bindung ihrerseits in Bezug auf die von uns verlangten Garantien. Sie erklärten allerdings, dass die Walsh-McCormack Vorlage keinerlei schikanöse Tendenzen besitze und lediglich zur Bekämpfung des Schmuggels dienen solle. Unsererseits gaben wir der Befürchtung Ausdruck, dass diese zu viele Anhaltspunkte enthalte, um den legitimen Handel in Uhren in einseitiger Weise einzuschränken und beharrten auf den Garantien. Wir langten erneut auf einem toten Punkt an3.
Herr Minister Peter hatte darauf am folgenden Tag eine Unterredung mit Herrn Grady, dem Präsidenten der Sektion für Handelsvertragsunterhandlungen und machte ihn auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass wir diese Garantien gegen einseitige Massnahmen der amerikanischen Regierung besitzen müssten, bevor wir in unsern Arbeiten weiterfahren könnten.
Die Amerikaner gaben daraufhin ihr Einverständnis, mit uns den Text einer Klausel zu beraten.
Anlässlich erneuter Sitzungen mit den amerikanischen Unterhändlern setzten wir eine Formel in den Schmuggelplan, die als separate Klausel aufgeführt werden könnte, welche uns diese Garantien geben würde. Wir sind gegenwärtig mit deren Redaktion beschäftigt und werden Ihnen telegraphieren, sobald wir uns provisorisch geeinigt haben werden, so weit wir heute noch auseinander sind.
Ich beehre mich beizufügen, dass die Amerikaner einen ausserordentlich grossen Wert auf ihre Walsh-McCormack Vorlage legen. Einerseits hat sich das Staatsdepartement mit einer im Sinne dieser Vorlage ausgearbeiteten Gesetzgebung einverstanden erklärt, andererseits ist das Finanzdepartement zum grossen Teil für den Wortlaut dieser Vorlage verantwortlich. Dieses Letztere war nämlich Gegenstand verschiedener Angriffe, dass es nicht in der Lage sei, diesen Schmuggel zu bekämpfen und verlangt nun durch diese Vorlage die notwendigen Vollmachten die Bücher zu inspizieren, was auf Grund der Lizenzierung soll ermöglicht werden.
Die Amerikaner gaben ihrem Erstaunen Ausdruck, dass wir derart grosse Befürchtungen gegen diese Vorlage hegen und versprachen, dass diese keineswegs den Zweck verfolge, den Handel zu stören, im Gegenteil, der Handel soll gefördert werden und nur den illegitimen Import müsse man verhindern. Es sei nicht zu vergessen, dass die McCormack Vorlage noch nicht Gesetz ist und noch verschiedene Möglichkeiten zu einer eventuellen Bekämpfung derselben bestehen. In erster Linie ist mit der Möglichkeit zu rechnen, dass es denjenigen Importeuren, welche die Bekämpfung der Vorlage in die Hand genommen haben, gelingen wird, die Besprechungen im Senat auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben oder genügend Stimmen gegen die Vorlage zu vereinigen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass der Präsident der Vereinigten Staaten sein Vetorecht ausübt, nachdem unser Schmuggelplan inzwischen in Kraft getreten sein wird. Überdies ist damit zu rechnen, dass die Gegner der Vorlage diese vor den Gerichten als verfassungswidrig angreifen werden, und nicht zuletzt ist zuzugeben, dass die Vorlage erst sechs Monate nach Unterzeichnung durch den Präsidenten in Gesetzeskraft erwachsen würde. Es bestehen also jedenfalls noch verschiedene Möglichkeiten, diese Vorlage auf ein Seitengeleise zu schieben, sodass wir vielleicht letzten Endes doch Befürchtungen gehegt haben, die sich nicht in Wahrheit umsetzen werden.
- 1
- Lettre: E 7110 1/140.↩
- 2
- Projet de loi qui vise à combattre la contrebande.↩
- 3
- Dans un rapport détaillé, le représentant de l’horlogerie suisse, A. Amez-Droz, résume en conclusion ses impressions, à l’issue des discussions du début octobre: Impressions générales. Les négociations sont extrêmement dures. Tout paraît être subordonné à des questions d’ordre électoral. Les Américains ne veulent pas se mettre à dos les politi- ciens des différents Etats dans lesquels se trouvent les manufactures d’horlogerie, car ce sont des Etats qui, jusqu’à ces dernières années, avaient une majorité républicaine. Il faut voir dans ce qui précède l’explication de l’influence – qui nous paraissait incompréhensible – de ces trois manufactures au point de vue politique. [Ils’agit des maisons Gsell, Benrus et Bulova.]Un autre élément, qui a contribué à compliquer les choses et qui, à un moment donné, aurait même pu amener une rupture, c’est l’indiscrétion à la suite de laquelle les manufactures américaines ont eu connaissance des contre-propositions faites en juin à M. Stucki par leur Gouvernement. On sent constamment des arrière-pensées à ce sujet chez les Américains, car, à leur point de vue, cette indiscrétion a été pour le Président une gifle du même ordre que l’arrêt de la Cour Suprême concernant la NIRA [Le 27 mai 1935 la Cour suprême invalide le National Industrial Recovery Act]. Ils ont évidemment la tendance à exagérer beaucoup les choses, mais ceci ne contribue pas à faciliter la tâche des négociateurs suisses. Un autre facteur qui pèse constamment sur les pourparlers, c’est la crainte d’outrepasser les pouvoirs présidentiels; tout abus de pouvoirs entraînerait des procès et la condamnation par un Tribunal affaiblirait politiquement la situation des démocrates. En général, nous avons le sentiment que les Américains ne feront pas un grand pas à notre rencontre et que les réductions qu’ils nous proposeront seront plutôt minimes. D’un autre côté, il ne faut pas perdre de vue que l’occasion de traiter avec eux ne se présentera peut-être plus d’ici quinze ou vingt ans et ceci doit être aussi un élément important dans l’appréciation de la situation. (Premier rapport sur les négociations avec les Etats-Unis, 14 octobre, E 7110 1/140;.↩
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United States of America (USA) (Economy)