Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
15. Italie
15.1. Relations commerciales et financières et accord de clearing
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 11, doc. 146
volume linkBern 1989
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#347* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 83 | |
Titre du dossier | Handelsvertrag mit Italien (1935–1935) | |
Référence archives | 8.2.1 • Composant complémentaire: Italien |
dodis.ch/46067
Wir beehren uns, Sie zu Ihrer Orientierung für alle Fälle davon zu benachrichtigen, dass die am 26. August in Bern begonnenen Verhandlungen mit einer italienischen Delegation – bestehend aus den HH. Minister Ciancarelli, Generaldirektor Anzilotti, Generaldirektor Bagli, Dr. Caccialupi und Dr. Pellegrini – am 30. gl. Mts. einstweilen ergebnislos unterbrochen werden mussten.
Schweizerischerseits wurde vor allem darauf gedrungen, Zusicherungen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs zu erhalten und zwar unter Hinweis darauf, dass bereits Rückstände von rund 20 Millionen Schweizerfranken – wovon 13–14 Millionen aus Warenlieferungen und etwa 7 Millionen an Zinsen usw. – aufgelaufen sind. Minister Ciancarelli, als Delegationsführer, unterliess natürlich nicht, erneut emphatisch zu erklären, dass Italien alles bezahlen werde. Damit konnten wir uns aber angesichts unserer bisherigen Erfahrungen mit nicht wenigen Ländern nicht zufrieden geben. Wir erklärten klipp und klar, dass wir unbedingt eine bestimmte schriftliche Erklärung in diesem Sinne verlangen müssten, dass Gesuchen für die Transferierung von Guthaben aus Warenlieferungen, Zinsen usw. nach der Schweiz binnen einer bestimmten, kurzen, noch zu vereinbarenden Frist entsprochen würde. Über die Repatriierung von Kapitalanlagen wäre eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Die ganze Taktik der italienischen Delegation ging dahin, Zeit zu gewinnen. Sie erklärte, unbedingt nach Rom zurückkehren zu müssen, um neue Weisungen ihrer Regierung einzuholen. Ohne sich hinsichtlich des Zeitpunktes fest zu binden, erklärte sie, dass die Abklärung bis in ungefähr vierzehn Tagen möglich sein sollte. Für den Fall, dass Italien keinerlei Garantien hinsichtlich der Zahlungen nach der Schweiz geben sollte, Hessen wir durchblicken, dass die Schweiz von einseitigen Massnahmen schwerlich Umgang nehmen könnte.
Anlässlich der Verhandlungen übergaben wir der italienischen Delegation ferner den in Kopie beiliegenden Entwurf2 für ein neues Kontingentsabkommen. Dieser Entwurf wurde von der italienischen Delegation ebenfalls nur zur Prüfung entgegengenommen, indem sie geltend machte, dass sie für die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs ungefähr einen Monat benötigen würde. Der Textteil des Entwurfs wurde immerhin zwischen beiden Delegationen durchgangen, ohne dass aber insbesondere hinsichtlich der Liste B eine wesentliche Annäherung hätte erzielt werden können.
Die schweizerischen Begehren um Freigabe der Seidengewebezölle und des Seidenveredelungsverkehrs wurden ebenfalls besprochen, ohne dass eine Verständigung hätte erzielt werden können. Die italienische Delegation hielt nicht nur ihr Begehren um Kompensation in Gestalt der Freigabe gewisser handelsvertraglicher Bindungen italienischer Zölle aufrecht, sondern kam in letzter Stunde sogar noch mit einem Begehren um Freigabe gewisser italienischer Seidengewebezölle. Ausserdem deutete Herr Anzilotti an, dass Italien die Beseitigung weiterer vertraglicher Zollbindungen begrüssen würde, an deren Aufrechterhaltung die Gegenpartei kein oder kein grosses Interesse mehr hätte. Diesbezüglich wurde aber kein formeller Antrag gestellt. [...]
Als Übergangslösung für die Einfuhr schlugen wir vor dem Auseinandergehen am Freitag vor, es möchten italienischerseits schon auf 1. September die Kontingente des letzten Vierteljahres für diejenigen Positionen freigegeben werden, die bei der Einfuhr aus der Schweiz nicht dem Regime der Einholung von Einfuhrbewilligungen durch die italienischen Importeure unterliegen. Schweizerischerseits würden dann ebenfalls die Einfuhrbewilligungen für das vierte Quartal schon ab 1. dies gewährt. Auch über diesen einfachen Punkt glaubte die italienische Delegation nicht sofort zu einem Entscheid kommen zu können. Sie behielt sich die Prüfung vor und stellte uns die Antwort für in ungefähr acht Tagen in Aussicht. Wenn die Antwort stark verzögert wird, hat natürlich die Übergangslösung keinen Wert mehr.
Offenbar getreu der Maxime, dass der Angriff die beste Verteidigung sei, kündigte die italienische Delegation schon am ersten Tage Beschwerden gegen das schweizerische Einfuhrregime und die schweizerische Abgabe von 3% auf italienischen Waren3 an. Was die Einfuhrbeschränkungen anbelangt, so beschränkten sich die sogenannten «Klagen» auf längst Wiederholtes, ohne wesentliche konkrete Belege. Über die schweizerische Abgabe von 3% hörte die schweizerische Delegation am letzten Verhandlungstage einen Vortrag von Herrn Generaldirektor Bagli an, ohne dazu, infolge der Abwesenheit von Herrn Minister Stucki, Stellung nehmen zu können.
Es ist also in Aussicht genommen, die Unterhandlungen fortzusetzen und zwar womöglich in ungefähr vierzehn Tagen. Das für uns wichtigste Problem ist und bleibt die Regelung des Zahlungsverkehrs, wenn wir nicht unhaltbaren Zuständen entgegengehen wollen. [...]
- 1
- (Copie): E 7110 1/83.↩
- 2
- Non retrouvé.↩
- 3
- Droit d’entrée supplémentaire sur les marchandises italiennes importées en Suisse, institué le 9 juillet par le Conseil fédéral à la suite de l’entrée en vigueur en Italie, le 17 juin, d’un droit de licence spécial de 3 % ad valorem sur toutes les marchandises importées de l’étranger (RO, 1935, vol. 51, pp. 541 ss.).↩
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