Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Également: Ni le Conseil fédéral, ni Stucki n’ont exigé des sacrifices de la part des représentants des créances financières. Ce sont eux-mêmes qui y ont consenti afin de pour suivre les négociations avec le Reich. Annexe de 10.4.1935 (CH-BAR#J1.131#1000/1395#24*).
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 11, doc. 118
volume linkBern 1989
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001C#1000/1534#2833* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 160 | |
Titre du dossier | Verrrechnungsabkommen mit Deutschland, Zusatzabkommen vom 6. Juli 1936, I (1934–1936) | |
Référence archives | C.42.45.a • Composant complémentaire: Deutschland |
dodis.ch/46039
Auf Veranlassung des Unterzeichneten hat sich das Komitee Deutschland der Schweizerischen Bankiervereinigung heute Vormittag in Zürich versammelt2, um Beschluss zu fassen über die Anträge, die es der Schweizerischen Nationalbank betreffend die Frage der Privilegierung gewisser Gruppen der schweizerischen Finanzgläubiger zu stellen wünscht.
Der Unterzeichnete hat zu diesem Zweck über die mit der deutschen Delegation gestern getroffene Vereinbarung betr. das neue schweizerisch-deutsche Verrechnungsabkommen die nötigen Mitteilungen machen zu müssen3.
Das Komitee Deutschland hat daraus mit grösstem Bedauern entnommen, dass das neue Abkommen in erster Linie den schweizerischen Finanzgläubigern erneute schwere Opfer zugemutet hat4.
Wie uns berichtet wurde, ist der Bundesrat bei der Festsetzung seiner Instruktionen an die schweizerische Verhandlungsdelegation vom Grundsatz ausgegangen, dass in erster Linie die Arbeit berücksichtigt werden müsse und erst in zweiter Linie das Kapital5. Gegen diese ungleichmässige Behandlung der Finanzinteressen hat der Unterzeichnete bereits in seiner Eingabe vom 26. März 19356 an den Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements Einspruch erhoben und dabei u. a. ausgeführt, dass die Finanzgläubiger zwar bereit sind, zusammen mit den anderen Interessenten ein neues Opfer zu bringen, nachdem sie bekanntlich schon früher ein solches gebracht durch die Zustimmung zur Reduktion der Zinsansprüche auf 41/2% p. a.7 Dabei sollte es aber die Meinung haben, dass dieses Opfer zu gleichen Teilen auch allen ändern Interessenten auf erlegt würde.
Das Komitee Deutschland unterstützt diese Auffassung einstimmig und macht hierdurch erneut darauf aufmerksam, welch’schwere Konsequenzen eine solch’ einschneidende Reduktion des Bartransfers der schweizerischen Finanzgläubiger für die schweizerische Volkswirtschaft haben muss. Dabei sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Zinsforderungen sämtlicher schweizerischer Gläubigerkategorien um ausschliesslich und hundertprozentig schweizerische Interessen handelt. Der Gesamtbetrag der in die Schweiz fliessenden deutschen Zinsen ist ein Bestandteil unseres Volkseinkommens, ob sie nun direkt an den einzelnen Gläubiger fallen oder indirekt zuerst den Banken vergütet und dann von diesen in Form von Gehältern, Steuern, Zinsen etc. wieder ausgeschüttet werden. Jeder Betrag, welcher auf diesen Zinsen in Zukunft ausfällt, bedeutet eine entsprechende Verminderung des Volkseinkommens, aber auch einen entsprechenden Ausfall an schweizerischer Kaufkraft. Wenn nach dem neuen Abkommen statt der 96 Millionen Franken, wie bisher, nur noch ein kleiner Bruchteil davon überwiesen wird, so ist evident, dass der Ausfall von 70 oder mehr Millionen per Jahr die schweizerische Kaufkraft ganz erheblich schwächt und damit die schweizerische Landwirtschaft, die Verkehrsanstalten, die Produktionszweige verschiedenster Art und die Hotelindustrie berührt. Es werden auch der eidgenössische Fiskus bei der Krisenabgabe und die kantonalen und Gemeinde-Fiski bei den ordentlichen Steuern den Ausfall an Volkseinkommen spüren, einmal durch Verminderung der Steuerkraft und sodann durch die durch Zurückstellung der Interessen der Finanzgläubiger hervorgerufene Wertverminderung der deutschen Titel, die sich bei der Vermögenssteuer auswirken wird. Das Komitee Deutschland möchte hierdurch wiederholt und mit aller Eindringlichkeit auf diese Verhältnisse hinweisen8.
Demgegenüber muss festgestellt werden, dass im Preis der schweizerischen Exportwaren, je nachdem sie mehr oder weniger schweizerische Arbeit enthalten, kleinere oder grössere Anteile enthalten sind für Rohstoffe, die wir nicht in der Schweiz herstellen, sondern welche wir unsererseits wiederum aus dem Auslande beziehen müssen. Mit einer Verarbeitung dieser Rohstoffe ermöglicht die Schweiz den nichtschweizerischen Rohstofflieferanten, auf dem Wege des Importes von Produkten aus Deutschland Befriedigung für ihre Forderungen zu erhalten.
Im übrigen zeigt eine Reihe von uns gemachter Wahrnehmungen, dass bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Anmeldung beim deutschen Clearing die Praxis teilweise eine sehr large, wenn nicht laxe ist, so dass der Schluss naheliegt, dass, wenn hier gehörig zum Rechten gesehen würde, monatsdurchschnittlich für eigentliche schweizerische Exporte auch mit einer geringeren Summe als 13 Millionen Franken auszukommen wäre9. Wir sind genötigt, auf diesen Umstand hinzuweisen, weil jede Million, die auf diese Art und Weise für nicht wirklich schweizerische Erzeugnisse aus dem Clearingserlös weggenommen wird, die schweizerischen Finanzgläubiger auf das Schwerste schädigt.
Das Komitee Deutschland gibt sich darüber Rechenschaft, dass der Zinsausfall auf Grund der Bestimmungen des neuen deutsch-schweizerischen Verrechnungsabkommens für eine grosse Zahl mittlerer und kleiner Kapitalisten äusserst empfindlich sein und bei ihnen zur Folge haben wird, dass sie nicht mehr in der Lage sind, Ferienaufenthalte in der Schweiz zu bestreiten. Andererseits müssen die Zinsgläubiger sehen, wie die Kohlenimporte in den Dienst der schweizerischen Hotelindustrie10 gestellt werden, was zwar an und für sich begreiflich ist, aber bewirkt, dass die Benefizienten dieser Lösung in erster Linie die Deutschen sind, die ihrerseits ihren Zinsverpflichtungen gegenüber den Schweizergläubigern nicht oder doch nur unvollständig nachkommen.
Der Unterzeichnete hat daher schon in einer Eingabe vom 29. März 193511 an den Chef der schweizerischen Verhandlungsdelegation, Herrn Minister Dr. Stucki, die Frage aufgeworfen, ob nicht ein Teil, z. B. 50% des Gegenwertes der Kohlenimporte reserviert und der Schweizerischen Hoteltreuhandgesellschaft zur Belebung des schweizerischen Hotelwesens zur Verfügung gestellt werden könnte und zwar so, dass den Zinsgläubigern die Möglichkeit gegeben würde, diese Beträge anstelle der Deutschen auszunützen und sie zur Verbringung ihrer Ferien in Schweizerhotels zu verwenden. Die praktische Lösung läge ungefähr auf folgender Linie: Die Schweizerische Hoteltreuhandgesellschaft würde beauftragt, aus diesen abgezweigten 50% des Gegenwertes der Kohlenimporte den schweizerischen Zinsgläubigern Funding Bonds abzukaufen, soweit die Mittel reichen, zu einem Kurse, der für den Anfang vielleicht mit 50% angesetzt werden könnte; später würde die Kurshöhe je nach den Umständen geändert werden können. Dieser Ankauf könnte natürlich nicht gegen bar erfolgen, sondern nur gegen Gutscheine zur Bezahlung schweizerischer Hotelrechnungen durch den Verkäufer selbst. Die Hotels könnten hernach bei der Schweizerischen Hoteltreuhandgesellschaft gegen die erhaltenen Gutscheine die nötigen Barmittel beziehen. Die Zinsen und die Amortisationsraten und spätere Kapitalrückzahlung der Funding Bonds, die die Hoteltreuhandgesellschaft auf diese Weise erhält, würden reserviert für spätere Aktionen im Interesse der schweizerischen Hotelindustrie.
Das Komitee Deutschland unterstützt diese Anregung nachdrücklichst und ersucht den Bundesrat, sie zu prüfen.
Das Komitee Deutschland verschliesst sich nicht der Einsicht, dass die jetzt vorliegenden Verhältnisse vor allem eine Folge des Rückgangs des deutschen Exports nach der Schweiz sind12. Gerade deshalb muss es aber dringend ersuchen, dass der zusammengeschrumpfte Import der Schweiz mindestens auf die Höhe von 32 Millionen pro Monat, d. h. auf das Niveau von 1933, gebracht wird.
Das Komitee Deutschland gibt der bestimmten Erwartung Ausdruck, dass, nachdem die Interessen der schweizerischen Finanzgläubiger durch das neue Abkommen so schwer beeinträchtigt werden, der Bundesrat alles tun werde, um diese notwendige Importsteigerung zu befördern.
Es empfiehlt ihm ferner angelegentlich die Anregung betreffend Rückkauf der Funding Bonds gegen Hotelgutscheine zur Prüfung und Berücksichtigung.
- 1
- Lettre (Copie): E 2001 (C) 4/160. La lettre est signée par A. Jöhr, président du Comité Allemagne de V. Association suisse des banquiers.↩
- 2
- Le procès-verbal de la séance du 10 avril 1935 se trouve in E 7110 1/40.↩
- 3
- Un nouvel accord est signé le 17 avril 1935; cf. RO, 1935, vol. 51, pp. 712–716.↩
- 4
- Cf. annexe au présent document.↩
- 5
- Les points de vue du Conseil fédéral et du Comité Allemagne diffèrent totalement à ce propos: [...] Die Einzahlungen in das Clearingkonto sind in den letzten Monaten nicht über 24 Millionen hinausgegangen, während für ein gutes Funktionieren mindestens 32 Millionen notwendig wären. Stellung der Behörden: Der Bundesrat hat der schweizerischen Delegation die Instruktion erteilt: die Erlöse aus dem Kohlenexport von Deutschland nach der Schweiz seien dem Touristenverkehr zu reservieren; der Arbeit sei unbedingt die Priorität vor dem Kapital zuzusichern, d. h. dem schweizerischen Export sei ein Minimum von Zahlungen aus Deutschland unter allen Umständen sicherzustellen (13Mill. pro Monat und l'/2 Mill. für Nebenkosten); der Reichsbank sei eine genügende freie Quote zu überlassen, damit sie an dem Abkommen ein Interesse habe. Es wurde nicht gestattet, diese Instruktion dem Komitee Deutschland in einer Sitzung zu unterbreiten. Dagegen habe ich [ A.JöhrJ namens des Komitees in einer Eingabe gegen diese Instruktion protestiert mit der Begründung, die Zinsforderungen seien durchaus schweizerische Forderungen, die einen Teil des Volksvermögens darstellen. Wir seien bereit, neuerdings ein durch die Verhältnisse gefordertes Opfer zu bringen, doch müsse ein solches gleichmässig auf alle Interessenten verteilt werden. Wir wären bereit, uns mit einem Zinsentransfer von 3% zu begnügen, vorausgesetzt, dass bei Besserung der Verhältnisse in erster Linie die Finanzgläubiger bis zu 4 1/2% berücksichtigt würden. Ich wies auf die besondere Lage der Inhaber von Dawesund Younganleihen hin, sowie auf die der Rheinkraftwerke, wo die Gläubiger gegebenenfalls die Hand auf die Einnahmen aus der Schweiz legen könnten. Die Nationalbank unterstützte diese Eingabe in einer besonderen Zuschrift an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement und hob hervor, dass die Finanzgläubiger durch das neue Abkommen sehr zurückgestellt würden. Die Bemühungen haben keinen Erfolg gehabt, der Bundesrat hat seine Instruktionen bestätigt (Procès-verbal de la séance du Comité Allemagne de I Association suisse des banquiers du 10 avril 1935 inE 7110 1/40).↩
- 6
- Non reproduit.↩
- 7
- Cf. no 46, n. 12.↩
- 8
- Le 15 avril 1935, A. Jöhr renouvelle dans un télégramme adressé au Département de l’Economie publique ces demandes et remarques. Lors de la séance du 16 avril 1935 du Conseil fédéral, W. Stucki donne lecture de la dépêche et fait le commentaire suivant: [...] Der Sprechende hält dafür, dass die Frage nicht schon jetzt festgelegt werden kann, jedenfalls nicht im Abkommen mit Deutschland, sondern vorderhand unpräjudiziert bleiben müsse. Falls der Bundesrat dies für an^ezeigt erachtet, so könnte es sich höchstens darum handeln, Herr Jöhr in einem Antwortschreiben eine sehr vorsichtige und zurückhaltende Zusicherung zu geben, etwa des Inhaltes, der Bundesrat glaube, die von ihm (Generaldirektor Dr. Jöhr) aufgeworfene Frage nicht bereits heute im Staatsvertrage mit Deutschland präjudizieren zu sollen; er sei aber gerne bereit, falls sich die Einzahlungen bei der Schweiz. Verrechnungsstelle auf monatlich wesentlich mehr als Fr. 24 Millionen belaufen sollten, die Verhandlungen mit Deutschland zwecks Änderung der jetzigen Verteilungsmethode aufzunehmen und dabei den berechtigten Interessen der schweizerischen Transfergläubiger, denen heute in der Tat ein sehr hartes Opfer zugemutet wird, nach grösster Möglichkeit Rechnung zu tragen. Der Rat stimmt dem Erlass eines Schreibens im soeben geäusserten Sinne zu. [...] ( E 1004 1/351).↩
- 9
- Cf. no 75, n. 6.↩
- 10
- Cf. no 181.↩
- 11
- Non reproduit.↩
- 12
- Cf. nos 75 et 130.↩
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