dodis.ch/44595 Le Département de l’Economie publique aux Consulats et Vice-consulats de Suisse
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Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Schweizerische Genossenschaft für Warenaustausch, welche durch die konstituierende Generalversammlung vom 12. Juni 1919 auf private Initiative schweizerischer Handels- und Industrieverbände hin gegründet worden ist, in ihrer ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. Mai 1920 eine Statutenänderung vorgenommen und ihre Bezeichnung abgeändert hat in «Schweizerische Genossenschaft zur Förderung des Aussenhandels» (Société coopérative suisse pour le développement du commerce extérieur). Der Bundesrat hat den hier beiliegenden Statuten2 am 18. Mai
1920 die zu ihrer Wirksamkeit erforderliche Genehmigung erteilt und gleichzeitig beschlossen, dass sich der Bund an der Genossenschaft mit einem Kapital von Fr. 500’000.– beteiligt. Die Genossenschaft, deren Sitz in Bern ist, hat den Zweck, während der Dauer der durch den Krieg geschaffenen ausserordentlichen Verhältnisse unter Aufsicht und mit Unterstützung der Bundesbehörden den schweizerischen Aussenhandel zu fördern. Sie wird sich zur Erreichung dieses Zweckes vorwiegend folgenden Aufgaben widmen: a. Schaffung eines wirtschaftlichen Informationsdienstes; b. Führung von Verhandlungen kommerzieller Natur mit ausländischen Behörden und wirtschaftlichen Organisationen; c. Vermittlung oder Abschluss von Warenaustauschgeschäften; d. Organisation und Führung von Warenzügen; e. Verwertung schweizerischer Guthaben im Ausland; f. Beteiligung an Unternehmungen zur Förderung des Exportes. Während die Genossenschaft sich bei der Lösung der unter b bis f erwähnten Aufgaben bis auf weiteres auf den Verkehr mit den valutaschwachen Ländern des europäischen Ostens beschränkt, wird der wirtschaftliche Informationsdienst das ganze Gebiet des schweizerischen Aussenhandels umfassen. Die
Organisation dieses Dienstes ist unter grundsätzlicher Verständigung mit der Handelsabteilung unseres Departementes erfolgt; ferner ist eine zweckmässige Arbeitsteilung mit dem schweizerischen Nachweisbureau für Bezug und Absatz von Waren in Zürich sowie dem Bureau industriel suisse in Lausanne in die Wege geleitet worden. Der Informationsdienst der Genossenschaft wird sich vor allem mit der Herausgabe eines geeigneten Informationsblattes für die inländischen Kaufleute sowie mit der zweckmässigen Weitergabe spezieller und vertraulicher
Informationen befassen, dagegen wird der Nachweis von Geschäftsverbindungen und Vertretungen den beiden ändern Institutionen überlassen bleiben. [...]3
In Anbetracht des Zweckes und des halbamtlichen Charakters der Schweizerischen Genossenschaft zur Förderung des Aussenhandels ersuchen wir Sie, dieser Genossenschaft und ihren Organen Ihre volle Unterstützung angedeihen zu lassen, so oft sie genötigt sein sollten, im Rahmen ihrer Tätigkeit Ihre Hilfe anzurufen oder Sie um Informationen zu bitten.