Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.14 RUSSIE
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 7-II, doc. 378
volume linkBern 1984
Dettagli… |▼▶Collocazione
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2200.40-05#1000/1632#57* | |
| Vecchia segnatura | CH-BAR E 2200.40-05(-)1000/1632 4 | |
| Titolo dossier | Intérêts suisses en Russie (1920–1920) | |
| Riferimento archivio | I.C.24 • Componente aggiuntiva: Grossbritannien und Nordirland |
dodis.ch/44589 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Dinichert, au Ministre de Suisse à Londres, Ch. R. Paravicini1
Es ist das stete Bestreben sowohl der schweizerischen Hilfs- und Kreditorengenossenschaft in Genf als auch des politischen Departements, nichts zu unterlassen, was der Wahrung unserer Interessen in Russland dienlich sein könnte. Neulich schrieb uns dementsprechend Herr Professor Töndury wie folgt:
«Ich benütze die Gelegenheit, um nochmals daraufhinzuweisen, dass auch wir das grösste Interesse daran haben, dass die Brüsseler Konferenz in irgendeiner Weise, sei es auch nur dadurch, dass sie auf die Notwendigkeit einer internationalen Regelung der russischen Entschädigungs- und Handelsfrage hinweise, sich mit dieser Frage beschäftige. Wir haben bereits in unserer Eingabe vom 4. März betont, dass unseres Erachtens die Schweiz alles Interesse daran habe, sich mit den ändern Mächten zu verständigen, damit sie von den Besprechungen, die in London mit den Russen stattfinden sollten, nicht ausgeschlossen sei. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass die Schweiz ein gutes Recht habe, ihre Mitbeteiligung zu verlangen, da sie auf Verlangen der Entente seinerzeit die Handelsbeziehungen zu Russland abbrach. Nachdem es uns nun inzwischen gelungen ist, die Interessenten Vertretungen von 10 neutralen und alliierten Ländern für unsere Thesen zu gewinnen, haben wir ein doppeltes Interesse daran, dass nunmehr auch die Regierungen für ein ähnliches Vorgehen gewonnen werden. Wenn die schweizerische Regierung nicht von sich aus an die übrigen Regierungen gelangen will, so ist die Brüsseler Finanzkonferenz die einzige Instanz, welche die Regierungen auf die Notwendigkeit eines internationalen Zusammengehens aufmerksam machen kann. Sie ist hiezu legitimiert als Organ des Völkerbundes und auch deswegen, weil eine Lösung der ihr übertragenen Aufgaben kaum möglich erscheint, wenn nicht gleichzeitig auch das russische Problem in Angriff genommen wird. Wir wären dem Bundesrat daher ausserordentlich dankbar, wenn er die schweizerischen Delegierten an der Finanzkonferenz in Brüssel ermächtigen wollte, einen eventuellen französischen Antrag an die Konferenz, sich mit der russischen Frage zu beschäftigen, zu unterstützen. Sollten die Franzosen einen derartigen Antrag nicht einbringen, so läge es, glauben wir, durchaus in unserem Interesse, wenn die schweizerische Delegation selbst die Konferenz auf die Notwendigkeit aufmerksam machen würde, den europäischen Regierungen ein geschlossenes Vorgehen in den Verhandlungen mit Russland und die gleichzeitige Berücksichtigung sowohl der Entschädigungsforderungen wie auch der neuen Handelsbeziehungen im Sinne unserer Eingabe vom 29. Juni zu empfehlen.»
Dass die Schweiz direkt mit ihren Anregungen an die interessierten Regierungen gelange, halten wir für unzweckmässig. Wir sind vielmehr der Ansicht, dass unser kleines Land sich nicht an die Spitze einer Initiative von so grosser Tragweite stellen sollte, da immerhin mit der Möglichkeit eines Misserfolges gerechnet werden muss und ein solcher, je nach der Entwicklung der politischen Verhältnisse in Russland, einer Initiantin ohne grosse politische und wirtschaftliche Macht sehr zum Schaden gereichen könnte. Andererseits wollen wir aber auch nicht untätig beiseite stehen, den Anschluss für die Geltendmachung unserer Interessen verpassen und uns damit von seiten der Geschädigten einem spätem Vorwurf mangelnder Initiative aussetzen.
Die Schweizerische Hilfs- und Kreditorengenossenschaft regt dann die Geltendmachung unserer Wünsche auf der Brüsseler Konferenz an; nun ist aber die Behandlung der russischen Frage auf deren Traktandenliste gar nicht vorgesehen. Es wird also für uns kaum möglich sein, eine Diskussion dieser Frage auf der Konferenz, die verschoben worden ist, zu verlangen. Sollte wider Erwarten und entsprechend der Vermutung verschiedener Interessenten Russland seinerzeit doch besprochen werden, so sind unsere Delegierten immer in der Lage, unsere Stellungnahme zur Geltung zu bringen. Der Bundesrat hat sich mit den Beschlüssen der Genfer Konferenz2 betreffend allfällige Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen mit Russland einverstanden erklärt. Es ist ferner beabsichtigt, eventuellHerrn Professor Töndury als Berater unserer Delegierten an den Konferenzort zu entsenden. Endlich werden wir das Völkerbundssekretariat ersuchen, uns jedenfalls zu verständigen, falls von irgend einer Institution des Völkerbundes das russische Thema in Diskussion gestellt werden sollte.
Nun besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass auf einer ändern Konferenz, an der wir vielleicht nicht vertreten sind, die russische Angelegenheit geprüft wird. Wenn wir dann nicht gleich unsere Auffassung zur Geltung bringen können, laufen wir Gefahr, dass die Beschlüsse dieser Konferenz unsere spätem Verwendungen erschweren. So ist denkbar, dass bei Verhandlungen ohne allgemeine Maximen einzelne Staaten (zugunsten der Forderungen aus Staatspapieren) Forderungen aus ändern Titeln in den Hintergrund schieben. Damit wäre für uns eine ungünstige Situation geschaffen, da unser Wunsch dahin geht, dass die Forderungen zum mindesten alle als gleichberechtigt behandelt werden. Wir haben alles Interesse, dass sich die Staaten auf die allgemeinen Prinzipien der Genfer und spätem Pariser Konferenz einigen, denn sonst steht zu befürchten, dass sich die Grossstaaten mit Russland unter der Hand verständigen und wir hernach als quantité négligeable in die Ecke gedrückt werden.
Um derartigen Eventualitäten möglichst zu begegnen, haben wir beschlossen, wie folgt vorzugehen: Die Konferenz von San Remo hatte seinerzeit betreffend die Wiederaufnahme von Handelsbeziehungen mit Russland verschiedene Beschlüsse gefasst, die der Conseil Suprême économique Ihrer Gesandtschaft mit Brief vom 11. Mai 1920 zur Kenntnis brachte und gleichzeitig mitteilte, dass das permanente Sekretariat des vorerwähnten Rates zur Entgegennahme allfälliger Wünsche und Anregungen bereit sei. In Entsprechung dieser Aufforderung wollen Sie nunmehr dem Sekretariat eine Kopie der Genfer Beschlüsse übermitteln mit der Bitte, diese jeder Konferenz, die sich mit der Wiederaufnahme der Beziehungen zu Russland befasst, zur vertraulichen Kenntnisnahme zu übergeben. Weiterhin ersuchen wir Sie, das permanente Comité zu Händen zukünftiger vorerwähnter Konferenzen wissen zu lassen, dass die Schweiz gerne bereit ist, der Konferenz ein von der Schweizerischen Hilfs- und Kreditorengenossenschaft entworfenes Projekt betreffend Entschädigung fremder Interessen in Russland zur Kenntnis zu bringen, um so mit ihrem Rate bei der Lösung der für das Ausland und Russland gleich wichtigen Frage mitzuhelfen; des weitern wären wir selbstverständlich auch jederzeit bereit, auf Fragen, die durch die Prüfung der Genfer Beschlüsse oder des vorerwähnten Projektes veranlasst werden, sachkundige Aufschlüsse von der Schweizerischen Hilfs- und Kreditorengenossenschaft einzuholen und zu übermitteln.
- 1
- Lettre: E 2200 London 32/4. Paraphe: AL. Remarque manuscrite de Paravicini en tête du document: M. Preiswerk, m’en parler avec dossier. P.↩
- 2
- Cf. no 357.↩
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