Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ETATS
II.14 RUSSIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 343
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001B#1000/1501#3324* | |
Old classification | CH-BAR E2001(B)1000/1501 97 | |
Dossier title | Handel mit Russland, Sowiethandelsmission im Ausland (1920–1920) | |
File reference archive | C.24 • Additional component: Russland |
dodis.ch/44554
Le Gérant intérimaire du Consulat de Suisse à Stockholm, W. Uddenberg, au Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Dinichert1
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihrer werten Zuschrift vom 23. vor. Mts.2 betreffend die Erfahrungen, die Schweden mit Vertretern der russischen Sovjet-Regierung gemacht hat, hierdurch zu bestätigen.
Ich habe mich diesbezüglich an den Generalsekretär des Kgl. Ministeriums des Auswärtigen, Kammerherr Boström, gewandt, welcher dabei zuerst erwähnte, dass, seitdem die hiesige russische Sovjet-Legation seinerzeit von Schweden ausgewiesen wurde, kein einziger Vertreter der Sovjet-Regierung in Schweden gewesen ist. Hingegen ist kürzlich, wie Ihnen ohne Zweifel bekannt ist, eine Handelsdelegation, mit dem russischen Handelsminister Krassin an der Spitze, hier im ganzen etwa 8 Tage gewesen. Die Schwedische Regierung hat aber diese Delegation nur als Vertreter des russischen Centrosojus angesehen und mit derselben als solcher verhandelt. Herr Boström erwähnte, dass es ihm bekannt war, dass diese Delegation während ihres Aufenthaltes hier mit den schwedischen Bolschewiken in Verbindung gestanden hatte. Was dabei vorgekommen war, war ihm nicht bekannt. Er schien aber nicht zu glauben, dass irgendwelche nennenswerte politische Propaganda seitens der Mitglieder der russischen Delegation vorgekommen sei. Herr Boström fügte hinzu: «Unsere schwedischen Bolscheviki verstehen so gut selbst politische Propaganda zu treiben, dass ich kaum glaube, dass sie in der Hinsicht von diesen Russen beeinflusst werden können.»
Obgleich Sie in Ihrer werten Zuschrift schreiben, dass Sie über die Verhandlungen selbst nicht orientiert zu werden wünschen, so gestatte ich mir doch, Ihnen gleichzeitig einige Mitteilungen über das Resultat der Verhandlungen zwischen der Schwedischen Regierung und der Delegation von Krassin zu machen.
Ich habe diese Mitteilungen teils durch eine Veröffentlichung des Königl.Ministerium des Auswärtigen teils auch durch mein oben erwähntes Gespräch mit dessen Generalsekretär, Herr Boström, erhalten.
Die in der Presse veröffentlichten Mitteilungen, dass geschäftliche Übereinkommen, welche mit der russischen Handelsdelegation getroffen worden sind, dem Gutheissen mehrerer offizieller Instanzen unterworfen waren, ist unrichtig. Derartige vorkommende Vereinbarungen werden von schwedischer Seite von Privatpersonen getroffen und werden nicht dem Gutheissen der Behörden unterstellt. Es ist doch selbstverständlich, dass in dem Masse, wie eine Vereinbarung von der Beschaffenheit ist, dass dieselbe Gesetze und Verordnungen berührt oder sonst so abgefasst ist, dass vom politischen Gesichtspunkt aus keine Sicherung für den Erwerbsbetrieb vorhanden ist, von zuständiger Seite Anmerkungen gemacht werden müssen. Im übrigen hat der Privat-Industrielle oder Kaufmann auf eigenes Risiko hin zu handeln.
Anlässlich dessen, dass dem Anschein nach in gewissem Umfange eine Handelsverbindung mit dem Centrosojus aufgenommen werden soll, kann man erwarten, dass unter gewissen, von Herrn Krassin als Vertreter des Centrosojus angenommenen Voraussetzungen – dass die Personenwahl geprüft wird und jeglicher Betrieb oder Unterstützung politischer Propaganda ausgeschlossen sind – eine kleinere Vertretung des Centrosojus nach hier kommt unter der Bedingung, dass der schwedischen Delegation, die event, nach Russland gesandt werden könnte und welche in solchem Falle vom schwedischen Allgemeinen Exportverein auserwählt werden soll, u.a. volle Reziprozität bewilligt wird.
Von schwedischer Seite wurde in diesem Zusammenhang betont, dass dieses Übereinkommen in keiner Weise das Verhältnis der schwedischen Regierung zur russischen Sovjetregierung berührt, somit auch nicht die Forderungen oder die Schadenersatzansprüche des schwedischen Staates oder schwedischer Staatsangehöriger, hinsichtlich welcher infolgedessen die schwedischen Rechtsansprüche nach wie vor in ihrer ganzen Ausstreckung geltend gemacht werden.
Die Vertretung des russischen Centrosojus, welche nach Schweden entsandt werden sollte, würde unter anderm das Recht erhalten, zweimal wöchentlich einen Kurier nach Russland abzusenden und auch solche von Russland zu empfangen. Jeder solcher Kurier darf höchstens drei /3/ Kg. versiegeltes Gepäck mitführen und wird nicht als diplomatischer Kurier angesehen. Herr Boström sagte, dass dieses Übereinkommen ausschliesslich aus dem Grunde zu Stande gekommen sei, um der Vertretung des Centrosojus zu ermöglichen, ihre Geschäftskorrespondenz geheim zu halten.