Classement thématique série 1848–1945:
XVII. QUESTIONS DE L'ARBITRAGE
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 7-II, doc. 259
volume linkBern 1984
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001B#1000/1508#106* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(B)1000/1508 13 | |
Titre du dossier | Conférence des Etats neutres à la Haye, février 1920 (1920–1920) | |
Référence archives | B.56.41.06.2 |
dodis.ch/44470 Les Délégués du Conseil fédéral à la Conférence des Neutres à La Haye, G. Carlin et E. Huber, au Chef du Département politique, G. Motta1
Die Unterzeichneten haben die Ehre mitzuteilen, dass die Verhandlungen über die Herstellung eines gemeinsamen Entwurfs der fünf neutralen Staaten betreffend die Organisation eines internationalen Gerichtshofes heute zum glücklichen Abschluss gekommen sind und dass die Delegierten das Schlussprotokoll unterzeichnet haben, wonach der Entwurf als das Ergebnis der Beratungen der Konferenz durch die niederländische Regierung dem Generalsekretär des Völkerbunds zugestellt werden soll.2
Der Entwurf ist von einem «Mémoire» begleitet, das über die geäusserten Auffassungen und das Ergebnis der Beratungen Aufschluss gibt.
Wie das Schlussprotokoll hervorhebt, ist der Entwurf weder für die Regierungen noch für deren Delegierte bindend.
Über den Verlauf der Verhandlungen, die vom 16. Februar bis heute gedauert haben, sind Sie von uns in bezug auf die wichtigeren Fragen und Zwischenfälle fortlaufend unterrichtet worden.
Weitern Aufschluss wollen Sie den beiliegenden Sitzungsprotokollen entnehmen.
Wir können, wie uns scheint, vom internationalen und speziell vom schweizerischen Standpunkt aus, mit dem Ergebnis der Konferenz zufrieden sein. Die Aufgabe, womöglich einen einheitlichen Entwurf zu vereinbaren, ist von uns, namentlich im Verein mit den niederländischen Delegierten, nachdrücklichst verfolgt worden.
Die in dem schweizerischen Entwurf aufgestellten Lösungen der verschiedenen Fragen fanden im Anfang der Konferenz nicht den wünschenswerten Anklang, woran der Umstand mit schuld gewesen sein mag, dass die von der holländischen Regierung aufgestellte Übersicht der Fragen und ihrer Beantwortungen, die der Konferenz bei ihren Beratungen als Grundlage gedient hat und wovon wir ein Exemplar hier beilegen, den schweizerischen Auffassungen und Vorschlägen nicht genügende Aufmerksamkeit geschenkt hatte.
Im Verlauf der Beratungen ist alsdann eine Wendung eingetreten und wir konstatieren mit Genugtuung, dass der Inhalt des schweizerischen Entwurfs in den Hauptfragen von der Konferenz zum Inhalt des gemeinschaftlichen Entwurfs erhoben worden ist. So insbesondere in betreff der Gleichberechtigung aller Staaten des Völkerbunds bei der Bestellung des Gerichtshofes sowie in bezug auf die Auswahl der Kandidaten für die Richterämter durch jeden Staat, zum Teil aus eignen Angehörigen und zum Teil aus Angehörigen der anderen Staaten.
Wir fügen bei, dass einige Delegierte in wichtigeren Einzelfragen, wie z.B. in betreff der Wahl der Richter auf Lebenszeit oder auf eine Amtsdauer, gegenüber der Mehrheit der Konferenz Vorbehalte gemacht haben, die als Varianten bei den bezüglichen Artikeln des einheitlichen Entwurfs vermerkt sind. Von den schweizerischen Delegierten sind solche Varianten nicht angebracht worden.
Wie wir im Lauf der Konferenz erfuhren, soll die vom Völkerbundsrat bestellte Kommission zur Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs Mitte April in London zusammentreten. Der Präsident Loder, der dieser Kommission angehört, erklärte sich bereit, den Entwurf der Konferenz ins Englische übersetzen zu lassen. Von diesem Entwurf in französischer Sprache sollen wir, zu Ihrer und unserer Verfügung, fünfzig gedruckte Exemplare erhalten.