Classement thématique série 1848–1945:
III. LES QUESTIONS ÉCONOMIQUES ET FINANCIÈRES GÉNÉRALES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 57
volume linkBern 1984
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7800#1000/1961#1515* | |
Old classification | CH-BAR E 7800(-)1000/1961 115 | |
Dossier title | Orientierender Bericht an die schweiz. Gesandtschaften und Konsulate betr. die Massnahme gegen die Ueberfremdung der Schweiz (1919–1919) | |
File reference archive | 06.2.6.2 |
dodis.ch/44268
Le Secrétaire général du Département de l’Economie publique, W. Stucki, aux Légations et Consulats de Suisse1
MASSNAHMEN GEGEN DIE WIRTSCHAFTLICHE ÜBERFREMDUNG DER SCHWEIZ
Veranlasst durch den Wunsch einiger Gesandtschaften und Konsulate, sie möchten angesichts verschiedener Veröffentlichungen in der Presse des In- und Auslandes über eine zunehmende wirtschaftliche Überfremdung der Schweiz – namentlich von Seiten Deutschlands – in Stand gesetzt werden, diesen Behauptungen gegenüber auf die Massnahmen hinzuweisen, die zur Bekämpfung einer solchen Gefahr ergriffen wurden, teilen wir Ihnen folgendes mit:
Schon zu Beginn des Jahres 1918 hat, im Einverständnis mit dem eidgen. Volkswirtschaftsdepartement sowie mit dem Justiz- und Polizeidepartement, der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins eine aus hervorragenden Vertretern der Industrie, des Handels, des Bank- und Versicherungswesens und der Wissenschaft bestehende Kommission eingesetzt und diese – unter Zuzug von Delegierten der Behörden – mit der Prüfung der Frage beauftragt, welche Massnahmen sich als notwendig erweisen, um der Gefahr einer wirtschaftlichen Überfremdung der Schweiz zu begegnen. Das Problem wurde in sehr zahlreichen Sitzungen, die sich auf den Zeitraum von über einem Jahr erstreckten, durchberaten; dabei gelangte die Kommission dazu, dem Bundesrat Massnahmen vorzuschlagen und gleichzeitig ausgearbeitete Vorlagen zu unterbreiten hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung betr. Ursprungsausweise2, einer Revision des Firmenrechts3 sowie einer solchen des Gesellschaftsrechts4. Die beiden ersten Entwürfe wurden sozusagen unverändert angenommen, der dritte nach Ausscheidung der Bestimmungen, die nicht direkt mit der wirtschaftlichen Überfremdung in Zusammenhang stehen, und alle drei Vorlagen vom Bundesrat – mit Ausnahme des Entwurfs betr. Revision des Firmenrechts, für dessen Ausgestaltung mit Gesetzeskraft das Obligationenrecht die nötige Grundlage bot – auf Grund der ausserordentlichen Vollmachten zu Gesetzen (recte: Notverordnungen) erhoben. Zu ihrer Begründung und in Bezug auf ihren Inhalt sei zusammenfassend kurz das Folgende gesagt. Über alles Nähere geben am besten die Erlasse selbst den gewünschten Aufschluss. [...]5
- 1
- E 7800 1/115. Circ. K.96.↩
- 2
- Cf. E1004 1/268 no2540.↩
- 3
- Cf. E 1004 1/269 no3767 etV¥ 1918, vol.V, p. 636 e/RO 1919, Tome 34, pp. 1262-1267.↩
- 4
- Cf. E 1004 1/272 / i°2470 e/RO 1919, Tome 35, pp. 533-538.↩
- 5
- Suit un long exposé sur les certificats d’origine, et sur la révision du droit des sociétés, c’est-àdire sur les finalités et la portée des arrêtés du Conseil fédéral du 8 juillet et du 30 août 1919.↩