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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 7-I, doc. 449
volume linkBern 1979
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E6351B#1000/1040#15674* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 6351(B)1000/1040 317 | |
Titre du dossier | Fürstentum Liechtenstein; Zollanschluss an die Schweiz (1919–1922) | |
Référence archives | 300-1 |
dodis.ch/44194
Unter Bezugnahme auf Ihre Schreiben B.14.24.P.4.111 Mg vom 16. und 24. Mai2 abhin beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass unseres Erachtens eine Zollunion mit dem Fürstentum Liechtenstein nur denkbar ist, wenn auch das Vorarlberg an die Schweiz angeschlossen würde.
Der Anschluss bloss des kleinen Gebietes von Liechtenstein würde unsere Grenz Verhältnisse ausserordentlich ungünstig beeinflussen. Während gegenwärtig der Rheinstrom die günstige Grenzlinie bildet, würde diese bei Abschluss der Zollunion von Ruggel, Schellenberg und Schaanwald gegen Vorarlberg offen gelegt, über die Kämme des Drei-Schwestern-Gebirges führen und dann an die Prättigauergrenzlinie anschliessen.
Die schweizerischen Nebenzollämter Haag, Buchs-Strasse, Sevelen, Trübbach und Luziensteig, mit zum Teil neuen Zollgebäuden, müssten für die Dauer der Zollunion aufgegeben und teilweise an die vorarlbergische Grenze verlegt werden, eventuell müsste noch ein Zollamt in Vaduz oder Triesnerberg errichtet werden. Mit Rücksicht auf die ausgesprochenen Schmuggelgewohnheiten der Liechtensteiner und Vorarlberger Bevölkerung, die den Ausfuhrschmuggel während des Krieges gewerbsmässig betrieben hat, hegen wir die Befürchtung, dass die inzwisehen vielfach arbeitsscheu gewordenen Schmuggler die offene Grenzlinie in Friedenszeiten in gleicher Weise zum Einfuhrschmuggel nach der Schweiz benützen würden, wie sie bisher sogar trotz des Grenzflusses den Ausfuhrschmuggel betrieben haben. Dies würde jedoch einer äusserst intensiven und kostspieligen Grenzbewachung rufen.
Auch würde das Fürstentum Liechtenstein wohl auf einer hohen Entschädigungssumme bestehen, soll doch der österreichische Staat bis anhin eine Summe von 400000.- Kronen jährlich für die Post- und Zollunion an Liechtenstein bezahlt haben, eine im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ganz bedeutende Summe. Zudem wäre die Ausübung der Hoheitsrechte im Liechtenstein mit besondern schwierigen Bedingungen verbunden, auf welche die Schweiz kaum eintreten könnte. Vgl. Art. 22, sowie 11/16 des Vertrages von 1876.
Wenn daher Vorarlberg, mit welchem Liechtenstein traditionell in jeder Hinsicht verwachsen ist, der Schweiz nicht angeschlossen wird, bzw. nicht angeschlossen werden kann, so finden wir, sollte die Zoll- und Postunion mit Liechtenstein aus finanziellen und politischen Erwägungen abgelehnt werden, denn eine solche Union brächte dem Lande zu viele folgenschwere Änderungen, die die beidseitige Bevölkerung kaum zufrieden stellen würden.
Tags
La question du Vorarlberg (1919)