dodis.ch/44080
La Division des Affaires étrangères du Département politique à la Légation de Suisse à
Paris1
Zur gefl. Weiterleitung an Herrn Prof. Rappard:2 Der Gotthard-Vertrag ist im Gegensatz zu den allgemeinen Verkehrsfragen und zur Frage der Rheinschiffahrt eine Angelegenheit, die ausschliesslich die drei Vertragsparteien betrifft. Die Alliierten können von der Schweiz nicht verhindert werden, Bestimmungen zu Gunsten der Schweiz in den Friedensvertrag aufzunehmen, den wir zu kennen nicht in der Lage sind. Wir legen immerhin Wert darauf, festzustellen, dass die Initiative zu solchen Friedensvertrags-Bestimmungen nicht von unserem Lande ausging. Deutschland erklärte sich von sich aus zur gänzlichen Aufhebung des Gotthard-Vertrages bereit, oder doch wenigstens Hand zu bieten zu einer sehr günstigen und entgegenkommenden Revision, was wir vor einiger Zeit Italien vertraulich mitgeteilt haben. Wir sind der Ansicht, der Gotthard-Vertrag sollte ohne jegliche Entschädigung aufgelöst werden. Da wir diese wichtige Angelegenheit unserer Ansicht nach leichter mit Deutschland als mit der italienischen Regierung zu unserem Vorteil in Ordnung bringen können, müssen wir den Passus «after agreement with the italian government» auf alle Fälle energisch ablehnen. Das Entgegenkommen Deutschlands, mit welchem Lande wir frei unterhandeln wollen, darf nicht von der Zustimmung Italiens abhängig sein. Wir wissen nicht, welchen Standpunkt Italien hinsichtlich Aufhebung oder Revision des Vertrages einnimmt.
Angesichts dieser Umstände bitten wir Sie, Ihrem Vertrauensmann die Erklärung abzugeben, dass sich die Schweiz in die dort stattfindenden Verhandlungen nicht einmischen will und den vollständigen Ausschluss des Gotthard-Vertrages aus dem Friedensvertrag wünschen muss. Die vorstehenden, Deutschland und Italien betreffenden Mitteilungen sind nur zu Ihrer persönlichen Orientierung.