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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 316
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7350#1000/1104#2* | |
Dossier title | Deutschland (1914–1918) | |
File reference archive | 1 |
dodis.ch/44061 La Division des Affaires étrangères du Département politique à la Légation de Suisse à Paris 1
Von Volkswirtschaft. Bundesrat hat Abkommen vom 25. März2 ratifiziert. Er konnte sich nicht entschliessen, das aus langwierigen Verhandlungen hervorgegangene und so wichtige Abkommen scheitern zu lassen, obwohl er sich nicht verhehlt, dass die Durchführung der finanziellen Klauseln sehr erschwert, wenn nicht verunmöglicht würde, falls die befriedigende Lösung der Fragen, über die
Herr von Haller zur Zeit in Paris verhandelt, nicht zustande käme. Die richtigste Lösung erschien uns, der französischen Regierung gleichzeitig mit der Ratifikation die Erklärung abzugeben, dass diese ausgesprochen werde in der Erwartung, dass die erwähnten finanziellen Fragen einer Lösung entgegengeführt werden können, welche eine Erschütterung des schweizerischen Geldmarktes ausschliesst, da sonst die Durchführung der finanziellen Klauseln eben tatsächlich wegen des Widerstandes der Bankwelt nicht möglich würde. Wir beauftragen Sie daher, der französischen Regierung die nachfolgende Note zu überreichen: «Die Schweizerische Gesandtschaft beehrt sich, der französischen Regierung mitzuteilen, dass der schweizerische Bundesrat das Wirtschaftsabkommen vom 25. März genehmigt hat. Er hat jedoch dabei die Gesandtschaft beauftragt, der französischen Regierung mitzuteilen, dass die Ratifikation in der Erwartung ausgesprochen wurde, es werden die zur Zeit in Paris diskutierten finanziellen Fragen einer Lösung entgegengeführt, die auf die berechtigten Interessen der Schweiz Rücksicht nimmt und eine Erschütterung des schweizerischen Geldmarktes ausschliesst. Der Bundesrat macht diese Reserve nur sehr ungern, allein ist gezwungen, es zu tun, weil im ändern Fall der tatsächliche Vollzug der finanziellen Klauseln des Abkommens, der nur mit Hilfe der schweizerischen Finanzkreise geschehen kann, kaum durchführbar wäre. Der Bundesrat ist übrigens davon überzeugt, dass sich die französische Regierung auch bei der Erledigung der zur Zeit pendenten finanziellen Fragen vom Geiste der Freundschaft werde leiten lassen, sodass tatsächlich dem Vollzug des Abkommens kein Hindernis erwachsen wird.»
Soweit der Notenentwurf. Besprechen Sie ihn mit Herrn von Haller. Sie sind ermächtigt, die endgültige Formulierung vorzunehmen.
Tags
Economic and financial negotiations with the Allies (World War I)