Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 290
volume linkBern 1979
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1005#1000/16#6* | |
Old classification | CH-BAR E 1005(-)1000/16 1 | |
Dossier title | Protokolle des Bundesrates, Geheimprotokolle (Minuten und Originale) 1919 (1919–1919) | |
File reference archive | 4.5 |
dodis.ch/44035
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 29 mars 19191
Deutschlands finanzielle Verpflichtungen
Procès-verbal de la séance du 29 mars 19191
Der Chef des Volkswirtschaftsdepartements teilt mit: Am 31. März verfällt ein Kredit von 18 Millionen, der anlässlich des Wirtschaftsabkommens vom 3. Mai 1917 seitens einer schweizerischen Finanzgruppe einer deutschen Finanzgruppe mit Autorisation des Bundesrates bewilligt worden ist. Der Kredit wurde seither einmal verlängert. Die Wechsel tragen die Unterschrift einzelner Industriegruppen (Stickerei-, Uhren- und Seiden-Industrie), die somit subsidiär den schweizerischen Banken verantwortlich sind. Deutschland hatte die Absicht, diesen Kredit, da es über keine Devisen verfügt, mittelst einer Goldzufuhr nach der Schweiz zu decken. Eine solche, die nach den Waffenstillstandsbedingungen indessen nur mit Einwilligung der Alliierten geschehen kann, wurde seitens der letztem abgelehnt. Unter solchen Verhältnissen bleibt nichts Anderes übrig, als dass für einmal der Kredit um 3 Monate verlängert wird. Es ist anzunehmen, dass die interessierten Kreise in der Schweiz sich damit einverstanden erklären. Indessen ist die Frage damit nicht erledigt. Durch eine Note der deutschen Gesandtschaft wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass demnächst eine Finanz-Konferenz in Paris zusammentrete, an der auch die Neutralen teilnehmen, und in der die künftigen finanziellen Beziehungen der Neutralen zu Deutschland behandelt werden sollen2
. Überdies schwebt mit den Alliierten noch eine weitere Konferenz. Bekanntlich haben die Alliierten es abgelehnt, uns zuzugestehen, dass der Kaufpreis der deutschen Rohbaumwolle, welche von Schweizern erworben würde, zur Deckung deutscher Schulden in der Schweiz verwendet werden dürfe und sie erheben die Prätention, dass das Ergebnis allfälliger Verkäufe zu Händen der Alliierten bei einer Bank deponiert werden solle.
Es wird nun notwendig sein, zunächst, wie der schweizerische Gesandte in Paris es verlangt, Herrn Direktor von Haller dorthin zu delegieren, da die Schritte des Herrn Dunant wegen des Goldexportes keinen Erfolg hatten und er die Entsendung eines Finanzdelegierten wünscht. Es wird sich dann zeigen, ob sich die Verhandlungen mit der Kommission des Friedenskongresses, Verhandlungen, die nicht nur auf die 18 Millionen, sondern sich auf die ganzen Finanzverhältnisse beziehen, unmittelbar daran anschliessen. In diesem Falle würde Vorbehalten, dass neben Herrn von Haller eventuell noch weitere Delegierte nach Paris reisen würden.
Es wird beschlossen:
Das Volkswirtschaftsdepartement ist ermächtigt, Herrn von Haller, Generaldirektor der Schweiz. Nationalbank, für einmal nach Paris zu delegieren, um in Verbindung mit der Gesandtschaft die oben erwähnten Fragen zu behandeln. Die Bezeichnung weiterer Delegierter bleibt Vorbehalten.
Tags
Economic and financial negotiations with the Allies (World War I)