dodis.ch/44013 La Légation d’
Allemagne à Berne au Département de l’Economie publique
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Die Deutsche Gesandtschaft beehrt sich, weisungsgemäss der Schweizerischen Regierung (Schweizerisches Volkswirtschaftsdepartement) das Folgende mitzuteilen:
«In der Brüsseler Konferenz zwischen den Delegierten Deutschlands und den assoziierten Regierungen haben die Finanzdelegierten der letzteren aus eigener Initiative erklärt, dass ihre Regierungen demnächst eine Besprechung in Paris mit den Vertretern der Neutralen veranlassen würden, um bestimmte Regelungen wegen der von den Neutralen an Deutschland gewährten Kredite zu erörtern. In diesem Zusammenhang legt die Deutsche Regierung Wert darauf, die Schweizerische Regierung davon zu unterrichten, dass deutscherseits alles versucht worden ist, um diese Regelung durch unmittelbare Verhandlungen mit den neutralen Interessenten herbeizuführen. So hat sie zum Beispiel vor mehreren Wochen bei den assoziierten Regierungen den Antrag gestellt, ihr die Ausfuhr von 75 Millionen Mark Gold nach neutralen Ländern freizugeben. Hierdurch sollte ein Teil der demnächst fällig werdenden Kredite zurückgezahlt werden, um so die Grundlage für die Regelung des Restes zu schaffen. Die Goldausfuhr ist aber bislang nicht genehmigt worden. Deutschland, das willens und in der Lage ist, aus eigenen Mitteln die nötigen Leistungen an die Neutralen zur Regelung der Kredite zu machen, ist also hieran durch die Beschränkungen gehindert, die ihm durch die Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages, Vertrag von Trier vom 13.12.18, auferlegt wurden. Die Deutsche Regierung braucht nicht hervorzuheben, wie sehr sie diese Entwicklung im Interesse der wirtschaftlichen Beziehungen zu den Neutralen bedauert. Es ist jedenfalls ihre Pflicht, die Aufmerksamkeit der Schweizerischen Regierung vor Beginn der obenerwähnten Pariser Konferenz auf den Sachverhalt zu lenken.»
Die Gesandtschaft benützt auch diesen Anlass, um das Schweizerische Volkswirtschafts-Departement ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.