dodis.ch/43782
La Division pour la Représentation des Intérêts étrangers et pour l’Internement du Département politique aux Légations de Suisse à
Paris,
Londres,
Rome et
Washington1
Berne, 30 novembre 1918, 11 h
A demande Gouvernement Allemand2 veuillez transmettre Gouvernements 1° français et belge, 2° britannique, 3° italien, 4° Etats-Unis communication suivante:
«Es erscheint dringend geboten bei allen kriegführenden Staaten und in allen Einzelheiten die Vorgänge, die zum Krieg geführt haben, aufzuklären, zwecks Herbeiführung des Weltfriedens, Wiederherstellung des Vertrauens der Völker untereinander und Schaffung dauernder Garantien gegen künftige Kriege. Ein vollständiges wahrheitsgetreues Bild der Weltlage und der Verhandlungen zwischen den Mächten im Juli 1914 und der Schritte, welche zu dieser Zeit von den einzelnen Regierungen unternommen wurden, könnte und würde viel dazu beitragen, die während des langen Krieges zwischen den Völkern errichteten Mauern des Hasses und der Missdeutung niederzureissen. Vorbedingung für die künftige Versöhnung der Völker und einzig mögliche Grundlage für einen dauernden Frieden und den Bund der Völker ist eine gerechte Würdigung der Hergänge bei Freund und Feind. Die deutsche Regierung schlägt daher vor, es möge zur Prüfung der Frage der Schuld am Kriege eine aus Männern bestehende neutrale Kommission eingesetzt werden, deren politische Erfahrung und Charakter einen gerechten Urteilspruch garantieren. Die Regierungen aller kriegsführenden Staaten müssten sich dazu bereit erklären einer derartigen Kommission ihr gesamtes Urkundenmaterial zur Verfügung zu stellen. Der Kommission soll die Befugnis zustehen alle Persönlichkeiten, die bei Kriegsausbruch die Geschicke der einzelnen Länder bestimmten, zu vernehmen und auch sämtliche Zeugen, deren Aussagen für die Beweiserhebung Bedeutung haben könnten.