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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-I, doc. 29
volume linkBern 1979
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#11346* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 269 | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 27.11.-27.11.1918 (1918–1918) |
dodis.ch/43774
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 27 novembre 19181
3552. Versorgung von Tirol
Procès-verbal de la séance du 27 novembre 19181
Die Direktion des Ernährungsamtes erstattet folgenden Bericht: «Unterm 18. November wurde vom Herrn Bundespräsidenten betreffs der Versorgung von Tirol verfügt, dass dieselbe nicht zu beginnen habe, bevor seitens der französischen Botschaft eine schriftliche Erklärung vorliegen würde, dass die Lebensmittel, welche die Schweiz zur Verfügung von Tirol und Vorarlberg verwenden werde, der Schweiz als besonderes Kontingent ersetzt und nicht für ihre eigene Verpflegung angerechnet würden.
Diese erwartete schriftliche Zusage ist mit folgendem Inhalt nunmehr eingetroffen:
«Par une note en date du 18 de ce mois, le Département Politique Suisse a bien voulu demander à l’Ambassade de France de lui fournir l’assurance que les denrées prélevées sur les réserves suisses pour le ravitaillement du Tyrol et du Vorarlberg seraient restituées à bref délai.
En réponse à cette demande, l’Ambassade de France a l’honneur de faire savoir au Département Politique Suisse que les denrées en question seront restituées, à la condition que les Missions alliées soient exactement mises au courant des quantités livrées, que ces quantités soient peu considérables et que leur exportation soit jugée absolument nécessaire».
Da von der Aufstellung einer derartigen Note bis zur definitiven Regelung der Restitution, geschweige denn zum Eintreffen der zu restituierenden Lebensmittel erhebliche Zeit vergeht, scheint es uns angebracht, mit einer Hilfsaktion für Tirol erst zu beginnen, wenn wir die uns zurückvergüteten Waren sozusagen sicher in der Hand haben.
Andererseits aber scheint es uns notwendig zu sein, hier schnell zu handeln, und so erlauben wir uns, Ihnen folgenden Vorschlag zu machen:
1. Die Schweiz ist nicht in der Lage, für Tiroldauernd an Verpflegung aufzukommen, bis dass sie über die Rückvergütung der zu verausgabenden Waren in Natura durch die Entente sicherere Anhaltspunkte hat, als dieselben in oben zitierter Note enthalten sind.
2. Da aber Hilfe dringend geboten ist, wird sie dem Lande Tirol in sukzessiver Abgabe eine starke Schweizer-Tagesration, ca. 80 Wagen Mehl und ausserdem 10 Wagen Reis, jetzt schon abgeben.
Ausserdem werden Ausfuhrbewilligungen erteilt für einige kleinere Lebensmittelvorräte, welche noch Österreich in der Schweiz gehören und für die Verpflegung von Tirol bestimmt sind. Dies sobald die betreffenden SSS-Bedingungen erfüllt sind.»
Der Bundesrat stimmt diesem Vorschläge zu und ermächtigt die Direktion des Ernährungsamtes zur Abgabe von circa 80 Wagen Mehl und 10 Wagen Reis.
Die Zusicherung der französischen Botschaft muss in der Beantwortung derselben schweizerischerseits so interpretiert werden, dass sie von den sämtlichen Ententestaaten erteilt worden sei, damit in bezug auf Rückerstattung dieser Waren keine Schwierigkeiten entstehen. Diese Verhandlungen werden vom politischen Departement geführt werden.
Ohne weitere greifbare Zusicherungen sind keine Waren als die bewilligten in das Tirol zu liefern; eventuell können Lebensmittel, die von der Entente geliefert werden, durch die Schweiz transitieren, aber nur unter der Bedingung, dass das zur Fahrt notwendige Kohlen- resp. Brennmaterial geliefert wird.
Tags
The Vorarlberg question (1919)