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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 6, doc. 421
volume linkBern 1981
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001B#1000/1501#3075* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(B)1000/1501 81 | |
Titre du dossier | Friedenskonferenz (1918–1919) | |
Référence archives | B.56.221.05 |
dodis.ch/43696
Sie beauftragen mich mit Schreiben vom 5. März2, bei Gelegenheit die Ansicht der hiesigen Regierung über die Beteiligung der Neutralen an der künftigen Friedenskonferenz zu ergründen.
Ich habe bis heute keine passende Gelegenheit gefunden, diese Frage mit den massgebenden offiziellen Persönlichkeiten, insbesondere mit Lansing, zu besprechen, bin dagegen in der Lage, Ihnen hierüber die Auffassung des Colonel House mitzuteilen, der, wie Ihnen bekannt, in allen Fragen der auswärtigen Politik ein einflussreicher Berater des Präsidenten ist.
Colonel House teilte mir mit, dass die Frage der Beteiligung der Neutralen an der Friedenskonferenz in der Pariser Konferenz der Alliierten ebenfalls zur Sprache gekommen sei. Die Berechtigung der Neutralen, an den Beratungen und Entscheidungen allgemeiner Grundsätze über die zukünftige Ordnung der internationalen Fragen teilzunehmen, sei hiebei grundsätzlich anerkannt worden. Von europäischer Seite sei der Vorschlag ausgegangen, dass zwei Konferenzen in zeitlicher Folge stattfinden sollten, eine erste zwischen den Kriegführenden unter sich und im Anschluss daran eine zweite unter Zuziehung der Neutralen. Colonel House hat diese Auffassung bekämpft mit der Begründung, dass nach Abschluss der ersten Konferenz das Interesse an einer zweiten nicht mehr gross sein dürfte, um so mehr, als die Gefahr naheliege, dass die Entscheidung vieler allgemeiner Fragen an der ersten Konferenz ein Präjudiz für die zweite bilden dürfte.
Er vertrat die Auffassung und hält daran auch heute noch fest, dass eine einzige Konferenz einzuberufen sei, in welcher die Traktanden in zwei Hauptgruppen einzuteilen wären: eine Gruppe von Fragen, die zufolge ihrer allgemeinen Tragweite alle Länder interessieren, und eine Gruppe von Fragen, welche speziell nur die Beziehung der Kriegführenden unter sich umfassen. Für die Beratungen und Entscheidungen der ersten Gruppe wären die Neutralen mit Sitz und Stimme zuzuziehen, für diejenigen der zweiten Gruppe kämen nur Vertreter der Kriegführenden in Betracht. Nähere Gesichtspunkte über die Gruppierung nannte er mir nicht; ich glaube aber aus seinen Äusserungen schliessen zu können, dass er den Komplex der allgemeinen Fragen so weit als möglich interpretieren will, darunter zum Beispiel selbstverständlich die Frage der Freiheit der Handelsschiffahrt, Grundsätze über wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Völkern, Völkerliga usw.
Colonel House bemerkte, dass er sich nicht genau erinnere, ob er dem Präsidenten diese Auffassung bereits unterbreitet habe. Es unterliege für ihn keinem Zweifel, dass der Präsident der Zulassung der Neutralen zur Konferenz günstig gesinnt sei, was ich mit dem Hinweis darauf bekräftigte, dass der Präsident zur Zeit der Neutralität der Vereinigten Staaten sich ja auch offen für die Berechtigung der Neutralen zur Teilnahme ausgesprochen habe.
Den Wunsch der Schweiz, dass die Konferenz innerhalb ihrer Grenzen stattfinden möchte, habe ich nicht erwähnt. Ich werde dies bei Gelegenheit einmal tun. Dagegen weiss ich, dass man hier die Auffassung vertritt, dass hierfür vorzugsweise zwei Länder in Betracht kommen, die Schweiz oder Holland.
Ich werde mich bemühen, die Auffassungen auch anderer massgebender Persönlichkeiten kennenzulernen, und hoffe, dabei auch eine günstige Gelegenheit wahrnehmen zu können, die Frage mit dem Präsidenten zu erörtern.
Tags
Politique de neutralité
Coopération avec les États neutres (1914–1923)