dodis.ch/43585
La Division des Affaires étrangères du Département politique à la Légation de Suisse à
Washington1
Bern, 19. Mai 1917, 6.30 Uhr
Wir haben soeben mit Frankreich, Italien und Grossbritannien ein Abkommen getroffen betreffend die landwirtschaftlichen Produkte2. Laut einer in diesem Abkommen enthaltenen Klausel sind wir berechtigt, den Zentralmächten eine gewisse Stückzahl Vieh, Käse und Butter zu liefern als Kompensationsware für Eisen, Stahl und Kohle, d.h. Rohmaterialien, die die Alliierten nicht imstande sind, uns zu liefern.
Wir hoffen bestimmt darauf, dass die amerikanische Regierung nicht royalistischer als der König sei und seine Wirkung auf das von den Alliierten Unterzeichnete Abkommen ausdehnen werde.
Da die Angelegenheit nun mit der Entente geregelt ist, erwarten wir, dass die amerikanische Regierung keine Schwierigkeiten mehr bereiten werde, weder im Hinblick auf die genannte schweizerische Ausfuhr nach Deutschland und Österreich noch auf die Einfuhr amerikanischer Erzeugnisse nach der Schweiz, die durch die doppelte Kontrolle EnglandFrankreich gehen und durch die S. S. S. in der Schweiz blockiert werden.