Également: Le Conseil fédéral prend note du changement de régime en Russie et exprime ses vœux. Annexe de 24.3.1917
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 286
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#11070* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 264 | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 24.03.-24.03.1917 (1917–1917) |
dodis.ch/43561
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 24 mars 19171
703. Stellungnahme des schweizerischen Gesandten in Petrograd gegenüber der durch die Revolution eingesetzten Regierung.
Procès-verbal de la séance du 24 mars 19171
Der russische Geschäftsträger Herr Bibikow überreichte dem politischen Departement am 19. März die Kopie einer Note2, die der gegenwärtige russische Minister des Auswärtigen, Herr Miliukow an die Kaiserliche Gesandtschaft in Bern richtet.
Es wird darin der durch die jüngste Revolution in Russland am 15. März erfolgte Verzicht des Kaisers Nikolaus II. für sich und den Erbgrossherzog Alexis Nikolajewitsch auf den russischen Thron zugunsten des Grossherzogs Michel Alexandrowitsch notifiziert. Dieser letztere hat seinerseits durch eine Erklärung vom 16. März auf die Annahme der höchsten Staatsgewalt bis auf den Zeitpunkt verzichtet, wo eine aus dem allgemeinen Wahlrecht hervorgegangene, konstituierende Versammlung die neue Regierungsform und die neuen Grundgesetze Russlands festgelegt habe. Gleichzeitig hat er ein Manifest an alle russischen Staatsangehörigen erlassen, in dem er diese ersucht, in der Zwischenzeit sich der von der Duma eingesetzten provisorischen Regierung zu unterwerfen.
Die Schweiz ist durch die Überreichung der eingangs erwähnten Note vor die Frage gestellt, wie sie sich zur provisorischen Regierung zu stellen habe. Laut den von dieser selbst gemachten Mitteilungen ist der gegenwärtige politische Zustand in Russland nicht als bleibend, sondern nur als vorübergehend gedacht. Es ist auch nicht sicher, ob die monarchische Staatsform aufgegeben werde; vom abdankenden Kaiser wurde als zukünftiger Souverän, offenbar im Einverständnis mit dem Revolutionsausschuss, Grossherzog Michael Alexandrowitsch bestimmt. Bis zur Aufstellung und Annahme einer neuen Verfassung durch die Duma ist aber jedenfalls diese und die von ihr eingesetzte provisorische Regierung als die legitime Vertretung des Landes zu betrachten.
Von dieser Auffassung ausgehend, haben, wie die Erkundigungen ergaben, England, Frankreich und Italien die provisorische Regierung Russlands von Anfang an de facto anerkannt. Die formelle Anerkennung sei beschlossen und werde nächstens folgen.
Das politische Departement ist der Meinung, dass im Hinblick auf die provisorischen Verhältnisse von einer formellen Anerkennung der gegenwärtigen Regierung zurzeit Abstand genommen werden sollte. Jedoch wäre der schweizerische Gesandte in Petrograd, dem die Bildung der provisorischen Regierung durch eine Note des Ministers des Auswärtigen notifiziert wurde, und der sich bisher auf eine blosse Empfangsbestätigung beschränkte, zu beauftragen, sich mit der provisorischen Regierung in Verbindung zu setzen und sowohl damit, wie auch durch Wiederaufnahme der geschäftlichen Beziehungen die provisorische Regierung tatsächlich anzuerkennen.
Es wird dem Antrage gemäss beschlossen:
1. Dem russischen Geschäftsträger wird der Empfang der Notifikationsnote mit dem Ausdruck der besten Wünsche für das Wohlergehen Russlands bestätigt (nach vorgelegtem Entwurf)3.
2. Der schweizerische Gesandte in Petrograd wird beauftragt, der provisorischen Regierung die besten Wünsche für das Wohlergehen Russlands zu entbieten. Gleichzeitig wird er ersucht, die durch die Revolution unterbrochenen Beziehungen mit der russischen Regierung damit wieder aufzunehmen4.