Également: Texte de la note. Annexe de 14.6.1915
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 133
volume linkBern 1981
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10824* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 259 | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 15.06.-17.06.1915 (1915–1915) |
dodis.ch/43408
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 15 juin 19151
1395. Einfuhr von Reis zu Kompensationszwecken
Procès-verbal de la séance du 15 juin 19151
Die schweizerische Gesandtschaft in Paris übermittelt dem politischen Departement eine Note der französichen Regierung vom 6. Juni2, in welcher ein Gesuch des Oberkriegskommissariats um Ausfuhr von 400 Wagen Reis abgewiesen wird. Die Note stellt in scharfer und wenig freundlicher Weise fest, dass eine weitere Einfuhr von Reis in die Schweiz nicht bewilligt werden könne, wenn der Regierung nicht absolute Garantie geboten werde, dass dieser Reis nicht nach Deutschland gelange.
Als am 9. Januar 1915 der Bundesratsbeschluss3 über die Einfuhr von Getreide, Mehl und Futtermitteln durch den Bund erlassen wurde, war man darüber völlig im klaren, dass Reis nicht unter das Importmonopol fallen solle, einmal weil die Schweiz Reis auch aus dem damals noch neutralen Italien bezog und sodann deswegen, weil die Möglichkeit nicht verschlossen werden wollte, in beschränktem Masse Reis für den Austauschverkehr mit Deutschland und Österreich-Ungarn zu verwenden. Der missbräuchlichen Ausfuhr sollte dadurch begegnet werden, dass die Reissendungen an das Oberkriegskommissariat adressiert und die weitere Verteilung von ihm vorgenommen werden sollte. Eine bezügliche Erklärung ist der französischen Regierung durch die Gesandtschaft behändigt worden.
In der Folge scheint nun die letztere Verpflichtung nicht streng eingehalten worden zu sein, da durch die Vermittlung des Armeekriegskommissariats für eigene und private Rechnung ganz gewaltige Importe und Bestellungen von Reis gemacht worden sind.
Was die Verwendung von Reis zu Austauschzwecken anbelangt, so ist der Verzicht auf eine solche niemals in irgendeiner Form ausgesprochen worden. Kompensiert wurde mit Saatkartoffeln im Verkehr mit Deutschland und mit Malz und Zucker im Verkehr mit Österreich.
Die Schweiz hat eine solche Kompensationsmöglichkeit auch für die Zukunft nötig, und der Bundesrat hat, wie bekannt, auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartements das politische Departement beauftragt, in den Verhandlungen über den Einfuhrtrust diese kompensationsweise Verwendung von Reis geradezu als Bedingung des Eintretens geltend zu machen.
Bevor das politische Departement dies tun konnte, hat sich nun die Notwendigkeit ergeben, diesen Standpunkt offiziell der französischen Regierung gegenüber geltend zu machen.
Antragsgemäss wird beschlossen:
Herr Minister Lardy wird beauftragt, die Note der französischen Regierung nach dem vom politischen Departement vorgelegten Entwurf4 zu beantworten.