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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 6, doc. 71
volume linkBern 1981
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#10742* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 10.11.-11.11.1914 (1914–1914) |
dodis.ch/43346 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 10 novembre 19141 5363. Friedensvermittlung neutraler Staaten
Procès-verbal de la séance du 10 novembre 19141
Schon unmittelbar nach Kriegsausbruch trafen beim politischen Departement die ersten Gesuche und Anregungen ein, der Bundesrat möchte den kriegführenden Staaten seine guten Dienste zum Zwecke der Herbeiführung eines baldigen Friedensschlusses anbieten, oder sonst in irgend einer Weise sich für die Beendigung der Feindseligkeiten verwenden. Das Departement hat diesen meist sehr verschwommenen und unpraktischen Anregungen natürlich keine Folge gegeben.
Die weitere Entwicklung der kriegerischen Ereignisse und der überaus begreifliche Wunsch weitester Kreise, dass dem blutigen Ringen der Völker bald ein Ende bereitet werden könnte, bringen es mit sich, dass in der Presse und in Form schriftlicher und mündlicher Kundgebungen der Interventionsgedanke, bald in dieser, bald in jener Form, zum Ausdrucke kommt.
Das politische Departement erwähnt aus den Kundgebungen der letzten Tage die folgenden:
1.) eine Eingabe der sozialdemokratischen Fraktion der Schweizerischen Bundesversammlung vom 31. Oktober2, die dem Departement von einer Vertretung am 1. November persönlich übergeben wurde. Die Eingabe regt an, der Bundesrat möchte sich zur Anbahnung des Friedenswerkes mit den Regierungen der übrigen neutralen Staaten in Verbindung setzen, um dann im gegebenen Zeitpunkt an die kriegführenden Mächte mit den Friedensvorschlägen heranzutreten.
Gleiche Eingaben sind von den sozialdemokratischen parlamentarischen Gruppen der übrigen neutralen Staaten am gleichen Tage ihren Regierungen überreicht worden;
2.) eine Eingabe des Schweizerischen Verbandes für Frauenstimmrecht und des Bundes der Schweizerischen Frauenvereine vom 1. November lfd. Js.3 Diese Eingabe regt an, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten nahezulegen, eine Konferenz von Vertretern neutraler Regierungen zusammenzurufen, oder ihm wenigstens die Geneigtheit kundzutun, bei einer Vermittlungsaktion mitzuwirken. Sie stellt die Behauptung auf, die dem Bundespräsidenten auch mündlich bestätigt wurde, dass Präsident Wilson die Geneigtheit ausgesprochen habe, die Sache an die Hand zu nehmen, falls neutrale Staaten einen dahingehenden Wunsch aussprächen.
Die Frage der Friedensintervention hat das politische Departement seit langem beschäftigt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass unser Land hier eine Mission zu erfüllen hat und unendliches Elend verhüten kann, wenn es im richtigen Momente handelt. Auf der ändern Seite sind die Schwierigkeiten, die sich einer erfolgreichen Friedensaktion entgegenstemmen, natürlich enorm, und es kann für das Prestige eines Landes selbstverständlich nicht gleichgültig sein, wenn es eine solche Aktion unternimmt und dabei scheitert.
Die erste Frage, die entschieden werden muss, ist die, ob die Schweiz seiner Zeit allein vorgehen und den kriegführenden Staaten ihre guten Dienste anbieten soll. So verlockend diese Rolle sein mag, würde das politische Departement es doch nicht für richtig erachten, so vorzugehen. Das moralische Gewicht einer Friedensaktion muss stärker sein, als sie einem einzelnen kleinen Lande, mag es in der Völkerfamilie auch einen noch so ehrenvollen Platz einnehmen, naturgemäss zukommen kann.
Es werden sich daher in der Tat mehrere neutrale Staaten vereinigen und gemeinsam Friedensvorschläge einreichen müssen, soll denselben von den kriegführenden Mächten Gehör geschenkt werden. Allerdings kann aber nicht die Rede davon sein, eine Kooperation aller neutralen Staaten in Szene zu setzen. Staaten, die zwar heute noch neutral sind, die sich aber bereit machen, im geeigneten Augenblick aus ihrer Neutralität herauszutreten, wie Italien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, sind gewiss keine geeigneten Friedensvermittler. Von einem solchen sollte überhaupt verlangt werden, dass er an der Gestaltung der Friedensvorschläge kein unmittelbares und vitales Interesse hat. Soweit das überhaupt beurteilt werden kann, trifft dieses Erfordernis bei den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Holland, der Schweiz, Schweden und Norwegen und wohl auch Dänemark zu.
Wenn also kollektiv vorgegangen werden wollte, so würde sich wohl eine gemeinsame Aktion dieser Staaten empfehlen. Damit sie aber unternommen werden könnte, wären eine vorherige Aussprache und Einigung über das Vorgehen und allfällige Vorschläge erforderlich. Der Schwierigkeiten sind genug vorhanden; sowohl der Entschluss über die Art des Vorgehens, als die Wahl des psychologischen Momentes zum Anerbieten der guten Dienste werden um so schwieriger, je grösser die Zahl der sich zu diesem Schritte vereinigenden Staaten ist.
Diese Schwierigkeiten können aber kein Grund dafür sein, die Hände in den Schoss zu legen und keinen Versuch zur Einigung auf einen gemeinsamen Schritt bei den Kriegführenden zu machen.
Das politische Departement hält dafür, es sollte zunächst in ganz vorsichtiger Weise bei denjenigen Staaten, mit denen die Schweiz eine Kooperation in Aussicht nimmt, sondiert werden, ob sie sich grundsätzlich für einen gemeinsamen Schritt aussprechen würden. Diese Sondierung wäre zunächst in Washington und in der Folge in Holland und den nordischen Ländern vorzunehmen. Von den erteilten Antworten wird es dann abhangen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind.
Gestützt hierauf wird beschlossen:
Das politische Departement wird ermächtigt, im Sinne der vorstehenden Ausführungen vorzugehen.