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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 5, doc. 201
volume linkBern 1983
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001A#1000/45#559* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(A)1000/45 47 | |
Titre du dossier | Nr. 479. Berichte der schweizerischen Delegation (1907–1907) | |
Référence archives | B.231-2 |
dodis.ch/43056
In der gestern Nachmittag abgehaltenen Sitzung der I. Kommission wurde die principielle Frage, was mit den die obligatorischen Schiedsgerichte betreffenden Majoritätsbeschlüssen zu geschehen habe, diskutiert und sodann die Vorlage betr. die Cour Permanente artikelweise beraten und samt dem britischen Resolutionsantrag zur Abstimmung gebracht.I
In erster Linie wurde der in unserm gestrigen Bericht2 erwähnte Vermittlungsantrag Martens von dem Antragsteller zurückgezogen, da er die Einstimmigkeit nicht erreichte (28 Ja, 6 Nein, 7 Enthaltungen, worunter die Schweiz; 2 Delegationen nicht vertreten).
Hierauf brachte der Erste österreichische Delegierte seine Resolution ein3, zu deren eventueller Annahme Sie uns ermächtigten. Es zeigte sich aber sofort, dass auch dieser Vermittlungsantrag nicht die geringsten Aussichten bot, indem die Majorität die Abstimmung darüber zu einer Principienfrage machte. Gegen den Antrag sprachen Grossbritannien und die Vereinigten Staaten, dafür die Niederlande. Unter diesen Umständen hielten wir es für opportun uns der Stimme betr. den Antrag Merey zu enthalten, da der Bundesrat ja nicht das von der Resolution bezweckte Resultat selbst wünschte, sondern diese nur als eine Form der Verständigung angenommen hätte. Der erste schweizerische Delegierte begründete unsere Haltung durch eine Deklaration, deren Text diesem Berichte beigefügt ist4.
Gleichzeitig mit der Resolution Merey wurde auch die principielle Frage debattiert, ob Einstimmigkeit zu einem Konferenzbeschluss nötig sei. In bejahendem Sinne sprachen Merey, Nelidow, Marschall, van den Heuvel (Belgien), dagegen Choate. Die Diskussion war sehr gereizt und verworren, namentlich blieb die Frage formell unentschieden, ob eine Majorität eine für die Minorität unverbindliche Konvention in die Generalakte der Konferenz aufnehmen könne. Obwohl die Mehrzahl der Redner diese Frage verneinten, ist es ungewiss, ob nicht die Vereinigten Staaten die Frage wieder aufrollen, indem Choate der Kommission formell das Recht bestritt über die Aufnahme eines Majoritätsbeschlusses in die Schlussakte zu bestimmen. Zur Abstimmung gelangte die principielle Frage nicht, dagegen wurde der Antrag Merey mit 14 Stimmen gegen 23 Nein und 7 Enthaltungen verworfen.
Zum Schlüsse beantragte Tornielli5, in die Akte eine Erklärung aufzunehmen, welche das Resultat der Verhandlungen über die obligatorischen Schiedsgerichte aussprechen soll. Diesem Antrag wurde nicht widersprochen und die Kommission wird heute über eine Redaktion zu entscheiden haben, die die Präsidenten der Konferenz und der Kommission auszuarbeiten beauftragt sind.II.
Die artikelweise Beratung der Convention betr. die Cour Permanente giebt zu wenig Bemerkungen Anlass. Es wurde lediglich von einigen Staaten erklärt, dass die Berücksichtigung der Gleichheit der Staaten bei der Bildung des Gerichts eine conditio sine qua non für sie sei. Auf Antrag Hammarskjölds wurde eine Redaktion angenommen, welche die Bildung des Gerichts in keiner Weise praejudiziert. In der Abstimmung über das ganze Projekt, in welcher wir ebenso wie in der folgenden mit nein stimmten in Gemässheit Ihrer Instruktionen, wurde die Vorlage mit 38 Stimmen gegen 3 Nein (Schweiz, Belgien, Rumänien) angenommen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der britische Antrag, welcher die Regierungen zur Vervollständigung und Inkraftsetzung der Vorlage einlädt, acceptiert.
- 1
- Schreiben: E 2001 (A), Archiv-Nr. 479. Kommission Schiedsgerichte Cour Permanente.↩
- 2
- Nr. 200.↩
- 3
- Vgl. Nr. 194, Anm. 2.↩
- 4
- Carlin erklärte: Dès le début de nos délibérations sur l’arbitrage obligatoire, la Délégation de Suisse avait présenté des propositions intermédiaires tendant à concilier les différentes opinions en présence et à rallier, si possible, l’unanimité des suffrages. Elle a continué ses efforts dans ce sens jusqu’au tout dernier moment. Les propositions suisses allaient plus loin au-devant des désirs de la majorité que le projet de résolutions austro-hongrois. Aussi la Délégation de Suisse s’était-elle, au Comité d’examen, abstenu d’émettre un vote sur ce projet. Aujourd’hui, elle ne demanderait pas mieux que de le seconder, s’il était accepté par l’unanimité des Etats. S’il ne devait pas en être ainsi, elle s’abstiendrait (E 2001 (A), Archiv-Nr. 479).↩
- 5
- Anmerkung im Text: Tornielli erklärte, seinen im Comité d’examen gestellten, mit dem Mereyschen fast identischen Antrag fallen zu lassen.↩
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Conférences de la paix à La Haye (1899 et 1907)