dodis.ch/43050 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 16. September 1907
1 4833. Verbindliches Schiedsgericht
Politisches Departement. Antrag vom 12. September 1907
Nach Einsicht eines Berichtes des politischen Departements vom 12. September2 wird betreffend die Frage des obligatorischen Schiedsgerichtes an die schweizerische Delegation im Haag folgendes Telegramm erlassen:
«Ihren Bericht vom 9. September No. 4353 erhalten. Von Anfang an haben unsere Instruktionen dahin gelautet, dass das verbindliche Schiedsgericht ohne die bekannte Klausel abzulehnen sei. Vergleichen Sie unsere Telegramme vom 16. Juli4, 22. August5, 4. September6 und 9. September7. Den Huber’schen Antrag haben wir in der Meinung genehmigt, dass er, wie Sie in Ihrem Bericht 3798 auseinandergesetzt haben, keine Verpflichtung für die Schweiz involviere, später zu erklären, dass sie für bestimmte Materien das obligatorische Schiedsgericht annehme. Wir sehen daher nicht ein, worin sich unsere Weisungen widersprechen sollten. Wie laden sie nochmals ein, gegen alle Anträge zu stimmen, welche die Verpflichtung festsetzen, bestimmte Streitigkeiten dem obligatorischen Schiedsgericht unbedingt zu unterwerfen. Im übrigen lassen wir Ihnen mit Bezug auf Anträge, welche bezwecken, den Regierungen Zeit zu lassen, die Frage zu prüfen und später eine gutfindende Erklärung abzugeben, freie Hand. Zu den Anträgen dieser Art zählen wir auch den Huber’schen in seiner letzten Fassung. Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat und nicht die Delegation für jede Stimmgebung der letztem, welche den Aufträgen des Bundesrates konform ist, die Verantwortlichkeit trägt.»
Protokollauszug ans politische Departement zur Vollziehung.