dodis.ch/43038
Die schweizerische Delegation an der zweiten Haager Friedenskonferenz an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departementes, E.
Müller1
Scheveningen, 26. Juli 1907
In der heutigen Sitzung der IV. Kommission wurde die allgemeine Debatte über die Frage der Konterbande fortgesetzt. Die Delegierten von Schweden, Norwegen und Portugal stellten sich auf den Boden des britischen Antrages, das Konterbandeverbot fallen zu lassen, während Frankreich, Russland -und die Vereinigten Staaten sich für eine möglichst einschränkende Definition der Konterbande aussprachen.
Gemäss den uns erteilten Instruktionen, in den Fragen des Seerechts für die dem neutralen Handel günstigsten Anträge zu stimmen, und in Erwägung des Umstandes, dass eine Unterstützung des britischen Vorschlages uns unter Umständen bei einer anderen Gelegenheit nützlich sein könnte, gab auch unsere Delegation folgende Erklärung ab:
«La Délégation de Suisse se permet d’exprimer l’avis que la proposition de la Délégation britannique d’abolir la défense de la contrebande paraît présenter la solution la plus juste du problème que la Commission discute aujourd’hui parce qu’elle protège le plus efficacement les intérêts du commerce des Etats neutres qui seront en tout temps la très grande majorité.
Si la proposition britannique pouvait être adoptée, l’on aurait aussi écarté une des difficultés les plus épineuses du droit international et il serait plus facile de régler les autres questions connexes de façon à concilier la liberté du commerce neutre avec les intérêts légitimes des belligérants.»
Der britische Antrag würde die denkbar günstigste Lage für den neutralen Handel schaffen; Bedenken gegen diesen Vorschlag wurden namentlich deshalb geäussert, weil man befürchtete, dass durch die von Grossbritannien vorgeschlagene Definition der navires de guerre auxiliaires die Konterbandeverfolgung in verschärfter Form wiederkehren könnte. Indessen können die von der britischen Delegation abgegebenen Erklärungen nach dieser Richtung völlig beruhigen. Jedenfalls würde der britische Vorschlag, auch wenn der Begriff der Hilfsschiffe ein ziemlich weiter wäre, die Lage derjenigen Staaten, die selber keine eigenen Schiffe haben und keinen Konterbandehandel von Belang treiben, ganz bedeutend verbessern. Namentlich wäre uns von dem grössten Werte, dass durch Preisgabe des Konterbandeverbots die für Binnenstaaten gefährliche Theorie des voyage continu, wie sie im Falle Doelwijk zur Anwendung kam, hinfällig werden müsste2.