dodis.ch/43033 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 1. Juli 1907
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3552. Haager Konferenz; Pflichten und Rechte der Neutralen
Politisches Departement. Antrag vom 29. Juni 1907
Wie dem Schreiben der schweizerischen Delegation im Haag vom 27. Juni2 abhin zu entnehmen ist, beabsichtigt diese, wenn die Frage der Feststellung der Rechte und Pflichten der Neutralen zur Verhandlung kommt, darauf hinzuweisen, dass die Schweiz stets, wie die vom Bundesrat in den Jahren 1859 und 1870 erlassenen Verordnungen bewiesen3, die ihr durch ihre Neutralität auferlegten Pflichten erfüllt habe und deshalb für sie kein Bedürfnis vorhanden sei, in einem internationalen Abkommen das Neutralitätsrecht zu kodifizieren.
Das politische Departement kann sich mit dieser ablehnenden Haltung nicht einverstanden erklären, weil es auch für die Schweiz vorteilhaft sein kann, wenn gewisse Grundsätze festgestellt werden. So sind zum Beispiel die von Deutschland eingebrachten Anträge betreffend die Behandlung der Neutralen auf feindlichem Gebiet für die Schweiz sehr annehmbar; ebenso die französischen Anträge4.
Auf den Antrag des politischen Departements wird beschlossen, die schweizerische Delegation im Haag anzuweisen, von der beabsichtigten Erklärung Umgang zu nehmen. Sollten uns unbequeme Anträge gestellt werden, so werden wir sie bekämpfen und ablehnen.
Im übrigen seien der Delegation die von ihr gewünschten Aktenstücke zuzustellen.