Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
7. Chili
7.1. Traité de commerce
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 232
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#8653* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 26.02.-01.03.1897 (1897–1897) |
dodis.ch/42642
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 février 18971
1019. Verträge mit südamerikanischen Staaten
Procès-verbal de la séance du 26 février 18971
Herr Minister Rodé in Buenos Aires erstattet mit beiliegendem Schreiben vom 8. Januar2 Bericht über die verschiedenen Vertragsangelegenheiten mit welchen er beauftragt ist. Es geht daraus folgendes hervor:
1. Unser Meistbegünstigungsvertrag mit Argentinien, der vom Senat Mitte Oktober 1896 ratifiziert worden ist3, wird von der Kammer nicht mehr in der gegenwärtigen Sommersession, sondern erst in der im Mai beginnenden Wintersession behandelt werden. Er wird also frühestens in der Junisession, wahrscheinlich aber erst in der nächsten Dezembersession der Bundesversammlung unterbreitet werden können.
2. Das Projekt eines Vertrags mit Uruguay kann wegen der momentanen Verstimmung und einer dort ausserdem drohenden Revolution vorderhand nicht weiter verfolgt werden.
3. Herr Rodé hat die Gesandten Chiles und Brasiliens in Buenos Aires auf Veranlassung unseres Departements vertraulich über die Geneigtheit ihrer Regierung zum Abschlüsse eines Meistbegünstigungsvertrages mit der Schweiz sondiert. Das Ergebnis ist namentlich mit Bezug auf Chile nicht ungünstig, da der betreffende Gesandte, nun Minister des Auswärtigen, seine Verwendung in Aussicht gestellt hat. Die Verträge könnten aber wahrscheinlich rascher abgeschlossen werden, wenn Herr Rodé bei den Regierungen von Chile und Brasilien vorübergehend akkreditiert würde und sich zum genannten Zwecke nach Santiago und nach Rio de Janeiro begäbe. Laut dem Berichte von Herrn Rodé ist ihm von seinen genannten Kollegen angedeutet worden, dass unsere «Handelsgeneralkonsuln» in Rio und in Valparaiso nicht wohl in direkte Unterhandlungen mit ihren Regierungen treten könnten. Es ist in der Tat eine Seltenheit, dass Verträge durch blosse Wahlkonsuln abgeschlossen werden. Es ist anzunehmen, dass namentlich in Chile die Sendung unseres Ministerresidenten in Buenos Aires auch in ganz allgemeiner Weise von der Regierung als eine Aufmerksamkeit empfunden würde und uns deshalb in mancher Hinsicht von Nutzen sein könnte, auch wenn ein Vertrag nicht sofort zustande kommen sollte.
Dass vom Standpunkte des Handels aus eine gewisse Eile geboten ist, um der Tendenz der Vereinigten Staaten, in Südamerika Handelsverträge zu ihren ausschliesslichen Gunsten abzuschliessen, [entgegenzutreten haben wir schon in frühem Anträgen hervorgehoben.1. Es sei von dem Stand unserer Vertragsangelegenheiten in den La Platastaaten am Protokoll Vormerkung zu nehmen.
2. Es sei Herr Ministerresident Rodé in Buenos Aires unter Anordnung der nötigen Formalitäten zu bevollmächtigen, mit Chile und Brasilien Meistbegünstigungsverträge gleich denjenigen mit Argentinien und Paraguay abzuschliessen, sobald diese Regierungen sich zu Unterhandlungen bereit erklärt haben. Hiebei sei ihm, wie bei den Unterhandlungen mit diesen letztem Staaten, die Vollmacht zu erteilen, wenn nötig zuzugestehen, dass allfällige bestehende oder künftig zu vereinbarende Spezialbegünstigungen zum Vorteil anderer südamerikanischer Staaten von uns nicht beansprucht würden, so lange auch andere nicht südamerikanische Staaten davon ausgeschlossen bleiben.