Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
17. Japon
17.2. Juridiction consulaire
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 4, Dok. 212
volume linkBern 1994
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E13#1000/38#223* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 13(-)1000/38 51 | |
Dossiertitel | Korrespondenz des Departements des Auswärtigen und des Handelsdepartements mit dem Schweizer Generalkonsulat in Yokohama (1894–1896) |
dodis.ch/42622 Le Consul général de Suisse à Yokohama, P. Ritter, au Président de la Confédération et Chef du Département politique, A. Lachenal1
Ich beehre mich, Ihnen dankend den Empfang Ihrer Depesche vom 27. April lfd. J.2 zu bestätigen und Ihnen, wie gewünscht, die demselben beigelegte Drucksache wieder zurückzusenden.
Was den deutsch-japanischen Konsularvertrag anbetrifft, so habe ich an demselben auszusetzen, dass er für die deutschen Interessen wohl genügend und erschöpfend sein mag, für die hier diplomatisch nicht vertretene Schweiz aber, falls die eidgenössische Konsularvertretung auf gleicher Höhe gegenüber den Japanern bleiben soll wie bis anhin, nicht kurzweg analog abgeschlossen werden sollte.
Ich weiss nicht wie Sie nach Inkrafttreten der neuen Verträge die diplomatische Vertretung in diesem Land zu regeln gedenken. Ausser dem so vorsichtig redigierten Art. IX des genannten Vertrages ist nirgends vorgesehen, dass Konsuln mit dem Auswärtigen Amte verkehren können – Herr Bundespräsident wissen genau in welch unangenehme Positionen der ungenügend genau normierte Rahmen der hiesigen Stellung mich und mit mir unsere Landsleute und unser Ansehen gebracht hat und es müsste bei dieser Gelegenheit wirklich ein Schritt gethan werden, der unsere Stellung als bedeutende Handelsnation im Osten gegenüber den Japanern und den fremden Mächten sicher befestigen würde.
Ich soll mich über diesen Punkt vernehmen lassen, haben Sie mir geschrieben; ich hätte es nicht gethan, wenn Sie mich nicht aufgefordert hätten, denn das Thema ist heikel und es könnte aussehen, als ob ich pro domo spräche. Nichts liegt mir ferner als das, denn ich äussere bloss meine in mehr als 4 Jahren hier gewonnene Ansicht.
Die Schweiz hat als Handelsnation wohl einen brillanten, sonst aber in ganz Ostasien keinen guten Ruf. Man bezichtigt sie offen, dass sie mit Ausnahme der Stadt Yokohama, ihre zahlreichen Angehörigen durch die Gutmüthigkeit Frankreichs und Deutschlands beschützen lasse und dass einzelne Konsulate dieser Nationen von Schweizern mehr in Anspruch genommen werden, als von den bezüglichen Staatsangehörigen selbst. Ich weise speziell auf die in China so sehr verbreitete Baseler Mission hin.3
Japan wächst und seine Einwohner sind nicht mehr die gleichen wie vor 20 Jahren; ihre frühere Bescheidenheit und Höflichkeit ist in Arroganz und SelbstÜberhebung umgeschlagen und wenn man den Konsuln auch noch das letzte Attribut ihrer Macht, die Jurisdiktion wird abgenommen haben, dann gilt der Konsul in den Augen der titelsüchtigen Japaner eben gar nichts mehr, er wird nicht mehr die geringste Bedeutung und nicht den bescheidensten Einfluss haben, um für seine Landsleute thatkräftig auftreten oder einspringen zu können.
Ist es staatsklug einen Beamten nicht mit all dem auszurüsten, dessen er bedarf um sein Land und dessen Interessen zu vertreten, Interessen zwecks deren Wahrung er einzig und allein ernannt, entsendet und besoldet wird?
Ich habe mir gestattet, Ihnen unterm 29. Januar lfd.J. mein Urlaubsgesuch, aus Gesundheitsrücksichten, zu unterbreiten. Ich hoffe dasselbe sei in Ihren Besitz gelangt und hätte eventuell bei meiner Anwesenheit in der Schweiz, nochmals auf diese Sache – falls sie nicht eilt – zurückgekommen werden können. Einer gütigen Antwort auf jenes Gesuch sehe ich in dringender Erwartung entgegen, denn ich bin zur Zeit japanmüder als je.4
So sehr mich meine Stellung und meine Thätigkeit befriedigen, so sehr fallen aber auch deren Schattenseiten, die Überarbeit, das unbekömmliche Klima und die Auflage persönlicher finanzieller Opfer für mich ins Gewicht und wenn Sie, bei der Diskussion dieses Postens, Herr Bundespräsident, Gelegenheit fänden für mich etwas thun zu können, so wäre ich Ihnen dafür wirklich dankbar. Halten Sie es, ich bitte Sie darum, nicht für anmassend, dass ich nachdem Sie mir vor kurzem erst einen Baukredit erwirkt haben, schon wieder mit Wünschen hervortrete. Aber die Erstellung neuer Gebäude war eben etwas so sehr Nothwendiges, dass man sich nach Beendigung des Baues fragen wird, wie der frühere Zustand überhaupt möglich gewesen sei. Die innere Einrichtung des der Vollendung entgegengehenden neuen Konsulates kostet mich verschiedene Tausend Franken, dabei sind alle Bedürfnisse des täglichen Lebens 50% im Werthe in die Höhe gegangen und um ferner hier zu leben und standesgemäss zu repräsentieren, bedarf es mit dem Gehalte, den der Bund für diesen Posten bislang ausgesetzt hat, eines Mannes, dessen Privatvermögen ihm bedeutenderen Zuschuss gewährt, als mir das Meinige.
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