Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
10. Corée
10.1. Mission de Ritter à Séoul
Également: Avis sur les démarches à entreprendre, sitôt le moment opportun venu, afin d’obtenir de la Corée la signature d’un traité de commerce. Annexe de 9.11.1893
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 123
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#343* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 79 | |
Dossier title | Korea Verhandlungen betr. den Abschluss eines Handelsvertrages: Korrespondenz des Departements des Auswärtigen, u.a. mit dem Vizekonsul im Schweizer Generalkonsulat in Yokohama P. Ritter; Handelsbericht Ritters über das Jahr 1892; Berichte Ritters über seine Reisen nach Korea; Korrespondenz des Departements des Auswärtigen mit Schweizer Botschaften in anderen europäischen Ländern betr. die durch diese Staaten mit Korea abgeschlossenen Verträge (1892–1895) |
dodis.ch/42533
Le Vice-consul de Suisse à Yokohoma1,P. Ritter, au Chef du Département des Affaires étrangères, A. Lachenal2
Ich beehre mich, Ihnen meinen ergebensten Dank auszudrücken für Ihre geschätzte Depesche vom 27. Sept. no 46123. Als ich derselben Ihre gütige Erlaubnis, mich auf Bundeskosten nach Korea begeben zu können entnommen hatte, habe ich mich sofort auf das Einziehen von Erkundigungen verlegt und hatte mich in erster Linie an Herrn JamesFavre gewandt, denn er war es gewesen, wie Sie wissen, welcher Herrn Rochette s. Z. mit dem General Le Gendre zusammengeführt hatte und durch seine Vermittlung auch hatte ich den Rapport sowie ein Album, das ich heute mitfolgen lasse, von Vorgenannten erhalten. Ich setzte Herrn Favre die Verhältnisse, wie sie liegen, kurz auseinander und fragte ihn an, ob Herr Le Gendre sich dato in Korea befinde und ob er glaube, dass dieser, wenn ich als Privatmann nach dorten komme, mir behülflich wäre in kurzer Zeit möglichst viel zu sehen, um darüber einen Bericht abstatten zu können. Das Urteil Favres war mir um so wichtiger, einesteils weil ich wusste, dass er s. Z. mit dem Schweiz. Minister Humbert nach Japan gekommen war und den ganzen Vertragsverhandlungen mit Japan beigewohnt hatte, andernteils weil mir bekannt ist, dass er mit dem in Korea sehr einflussreichen General Le Gendre dick befreundet ist. (Ich glaube auch, dass er oder sein Haus bereits Geschäfte – vermutliche Geldgeschäfte – mit jenem Lande gemacht hat.)
Ich erhalte nun heute von ihm eine Antwort4, welche Ihnen zu übersenden, oder nicht zu übersenden, ich lange überlegte. Schliesslich entschloss ich mich Ihnen dieselbe vertraulich, so wie sie an mich gelangt ist, vorzulegen, wissend, dass Sie – den Verfasser kennend – ihm seine vielleicht nicht ganz sine ira et studio geschriebenen, aber jedenfalls gut gemeinten Worte gewiss nicht übel deuten werden.5
Durch den Erhalt dieses Briefes ist mein Enthusiasmus, welchen ich für die Koreareise fühlte, etwas gedämpft worden und es drückt mich der Gedanke schwer, dass, wenn ich mich auf Wochen von meinem Posten entfernt und nicht unbedeutende Summen ausgegeben haben werde, das Resultat nach Ihrem Ermessen vielleicht nicht mit den gebrachten Opfern in Einklang stehen könnte. Ich betrachte Favre in diesem Falle gewissermassen als Sachverständigen, hat er doch früher den ganzen analogen Fall unter viel schwierigeren Umständen mit durchgemacht.
Zweifelsohne unterläuft etwas Egoismus seinen grossen Bestrebungen diesen Vertrag so bald als möglich zustande zu bringen, daraus dürfte ihm jedoch kein Vorwurf gemacht werden, im Gegenteil, es wäre nur vorteilhaft, wenn mit dem Orient vertraute und bekannte Firmen, Korea dem schweizerischen Handel öffnen würden.
Ich weiss, dass die Amerikaner und Engländer sich alle erdenkliche Mühe geben, in Korea die Bestellungen für die projektierten ersten Eisenbahnen zu erhalten und es wäre nicht ausgeschlossen, dass die Schweiz in diesem gegebenen Falle eintreten könnte. (Japanhat soeben wieder 14 Lokomotiven einer Firma in Philadelphia Pa. bestellt.)
Ich hatte die Absicht gehegt Anfangs Dezember wegzufahren, werde nun jedoch die Abreise bis zum Erhalt Ihrer nächsten Nachrichten verschieben.
Wenn Sie mir gestatten, auch meiner persönlichen Meinung im Anschlüsse an den zit. Brief Ausdruck zu geben, so erlaube ich mir beizufügen, dass, wenn die Schweiz wirklich im Sinne hat einen Vertrag mit Korea abzuschliessen, sie dies tun möge, ehe dort die Konkurrenz festen Boden gefasst hat, also baldmöglichst. Mit Le Gendre kämen wir beinahe kostenlos zu dem Vertrage, da der General zur Verhandlung nach Japan kommen würde und es wäre Ihr Bevollmächtigter dadurch instand gesetzt sich jederzeit Rat bei alten, gewiegten Residenten einholen zu können. Die Unterzeichnung allein hätte in Korea zu erfolgen. Des ferneren ist zu beachten, dass, nur so lange Herr Dumelin, dieser zuvorkommende Mann, sich noch in Japan aufhält, ich mich, wenn nötig, leicht von meinem Posten entfernen kann, ohne dass der Schweiz für Vertretung Kosten erwachsen.
Für den Fall, dass in der Folge ein affirmativer Beschluss in Sachen gefasst würde, so bitte ich Sie mir ein beliebiges Wort zu telegraphieren auf dass ich, während Ihre Depeschen reisen, hier das Nötige vorbereiten kann.
Dem separat mitfolgenden Buche habe ich nichts beizufügen, den Bildern nach zu schliessen, hat das Land grosse Ähnlichkeit mit Japan.
- 1
- Gérant du consulat général.↩
- 2
- Lettre: E 13 (B)/232.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Reproduit en annexe au présent document.↩
- 5
- Le soir du 9 novembre Ritter adresse à Carlin la lettre suivante: Jetzt wo der mitfolgende Brief beendigt ist, habe ich abermals Skrupeln, ob ich auch gut daran thue, den Brief Favres im Original einzusenden. In '/2 Stunde schliesst die Post, ich vermag nichts mehr zu ändern, aber seien Sie so freundlich und urtheilen Sie darüber. Wenn Sie denken, der Brief soll so wie er ist nicht passieren, so lassen Sie gütigst eine Copie davon anfertigen, in welcher Sie die anstössigen Stellen wegfallen lassen (E 13 (B)/232).↩
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