Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
13. France
13.1. Commerce
13.1.2. Zones franches et Pays de Gex
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 4, doc. 111
volume linkBern 1994
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#1660* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 278 | |
Titolo dossier | BRB vom 9.5.1893 betr. die Einfuhr aus den Freizonen von Hochsavoyen und Gex (1891–1895) | |
Riferimento archivio | B.137.2 |
dodis.ch/42521 Le Président du Vorort, C. Cramer-Frey, au Chef du Département des Affaires étrangères (Division du Commerce), A. Lachenal1
Unter Bestätigung meines Schreibens vom 25. Februar2 gebe ich mir anmit die Ehre, Ihnen meine Ansichten über die gegenwärtigen Verhältnisse der zollfreien Zonen von Hoch-Savoyen und des Pays de Gex zur Kenntnis zu bringen. Ich werde mich dabei, Ihrem Wunsche gemäss, hauptsächlich über die Konklusionen aussprechen, welche Herr Minister Lardy in seinen Berichten vom 18. und 23. Januar, und 5. und 9. Februar3 niedergelegt hat.
Auf Herrn Minister Lardy hat die Unzufriedenheit Genfs mit den gegenwärtigen, vorübergehend gestörten Verhältnissen einen gewissen Eindruck gemacht. Ich bekenne offen, dass mich persönlich diese Unzufriedenheit etwas kalt lässt, und zwar deshalb, weil sie zum Teil eine ungerechtfertigte und zum Teil eine sozusagen erkünstelte ist. Als der Zollkrieg mit Frankreich angehoben wurde, war es für jedermann klar, dass uns derselbe schwere Opfer auferlegen würde. Die Landwirtschaft und besonders die Industrien der Ost- und Zentralschweiz verlieren unter dem Regime des französischen Maximaltarifs mehr als die Hälfte ihres bisherigen Exportes nach Frankreich. Wie viele Arbeiter dadurch teilweise oder ganz um ihre Existenz kommen, ist zur Stunde noch schwer zu bemessen; die Thatsache steht aber im allgemeinen fest, dass die grossen deutsch-schweizerischen Industrien, wie die Seiden-, Baumwolle-, Stickerei-, Maschinenindustrien, schwer leiden, während die west-schweizerischen Exporte entweder stets und an und für sich unbedeutender waren oder, wie die Uhren und Bijouterie, auch zur Stunde noch grossenteils den Weg über die französische Grenze zu finden vermögen.
Gegenüber den Schädigungen, welche die deutsch-schweizerischen Industrien erfahren, treten sodann auch diejenigen in den Hintergrund, welche den west- schweizerischen Konsumenten aus den höheren Differentialzöllen entstehen, die auf von Frankreich kommende Waren zu entrichten sind. Die Konsumenten der übrigen Schweiz waren sich ebenfalls gewöhnt, viele Bezüge aus Frankreich zu machen, und sie haben daher gegenwärtig gleichfalls Mehrlasten zu tragen. Im übrigen hat sich ja der h. Bundesrat, was vielfach aufgefallen ist, enthalten, auf einen Hauptimportartikel aus Frankreich, auf die Schlachtochsen, einen solchen Kampfzoll zu legen, dass dadurch die französische Landwirtschaft nennenswert betroffen worden wäre; und doch müsste die Auflegung eines Zolles von 50 Fr. statt 30 Fr. als geeignet angesehen werden, die hochprotektionistischen Landwirte des Nachbarlandes einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Erzielung einer neuen Vereinbarung zugänglicher zu machen. Der h. Bundesrat glaubte, die Westschweiz schonen zu müssen.
Was speziell Genf anbetrifft, so liegt augenblicklich wenig Grund zu Klagen vor. Für den Handel nach den Zonen sind die Thore nach wie vor offen; für die Versorgung mit Lebensmitteln sorgt in weitgehendem Masse der Vertrag vom Jahre 1881 betr. die Zone von Hoch-Savoyen, welcher dem Platze Genf Vorteile zuwendet, wie sie kein anderer Kanton besitzt. Der Druck, welchen der Staatsrat und die Genfer Presse, unter Hintansetzung der im gegenwärtigen Zollkriege mit Frankreich engagierten Gesamtinteressen unseres Landes, kürzlich auf den Bundesrat auszuüben versucht hat, war – nebenbei gesagt – wenig geeignet, in den übrigen Teilen der Schweiz den genferischen Reklamationen Freunde zu erwerben. Zum Glück für Genf kennt man in den ändern Kantonen nur ungenügend die Grösse und die Bedeutung der Privilegien, welche dasselbe für die Einfuhr aus den Zonengebieten geniesst, welche nun allerdings für diejenigen aus dem Pays de Gex dahingefallen sind.4
Etwas kritischer liegt die Frage, wenn man von der augenblicklichen Situation absieht und die Zukunft ins Auge fasst. Es kommen hierbei folgende wirtschaftliche und politische Momente in Betracht: Vermag die eingetretene Aufhebung der Vorteile, welche schweizerischerseits bisher vertraglich dem Pays de Gex und durch Anwendung des Konventionaltarifs sowohl dieser als der hochsavoyischen Zone zugestanden waren, eine gewichtige Rolle unter den Kampfmitteln zu spielen, welche gegen Frankreich ins Feld geführt wurden, um dasselbe nachgiebig zu stimmen? Ist zu befürchten, dass – was niemand gleichzeitig wäre – die Versorgung des Zonenmarktes, welche jetzt zu einem erheblichen Teile von Genf, zu einem kleinern Teile von der übrigen Schweiz aus geschieht, ganz oder in bedeutendem Masse an Frankreich überginge? Wäre bei längerer Fortdauer des jetzigen Verhältnisses eine nachteilige politische Entfremdung der Bewohner der beiden Zonen gedenkbar?
Ich will diese Fragen zu beantworten versuchen.
Es scheint mir vorerst, dass verschiedene, Ihnen bekannte Kundgebungen aus den Zonengebieten dazu angethan sind, auf die französischen Regierungskreise Eindruck zu machen, und zwar in der Richtung, dass diese eine baldige Aufhebung des gegenwärtigen Kriegszustandes durch Wiederaufnahme von Verhandlungen wünschen dürften. Ich weiss nicht, ob Ihnen, hochgeehrter Herr Bundesrat, die Schritte zur Kenntnis gekommen sind, welche die französische Regierung in allerjüngster Zeit gethan hat, um durch die Vermittlung ihrer herwärtigen Konsulatsvertreter die gegenwärtige Stimmung der schweizerischen, speziell der am Export nach Frankreich beteiligten Interessenten zu erfahren. Thatsache ist, dass das Generalkonsulat in Zürich vom Ministerium des Äussern aufgefordert wurde, nicht nur diese Stimmung zu erforschen, sondern sich auch gleichzeitig darüber zu vergewissern, ob man in der Schweiz geneigt wäre, eine Anzahl von Zollpositionen zu abandonnieren, auf welche im verworfenen Übereinkommen Reduktionen zugestanden worden waren, an denen aber die Schweiz nur unbedeutend interessiert sei. Bei Beurteilung dieses Schrittes muss man sich allerdings fragen, ist er wirklich hervorgegangen aus dem dringenden Wunsche, dem Zollkrieg ein Ende zu machen; wurde er dem Ministerium nahegelegt durch die Klagen aus französischen Interessentenkreisen, mit Inbegriff derjenigen aus den beiden Zonen, und durch die begründete Befürchtung, dass bei uns die politischen Sympathien, beeinflusst vom wirtschaftlichen Krieg, sich mehr und mehr von Frankreich abwenden – oder soll man sich das Vorgehen der französischen Regierung auf andere Weise erklären? Die Antwort ist schwer zu geben. Thatsache bleibt, dass ja die gegenwärtige Kammer in der Sache nichts mehr thun könnte, und dass wohl auch das jetzige Ministerium der Schweiz diejenigen Garantien zu bieten nicht imstande wäre, welche sie gegenüber der Eventualität einer nochmaligen Verwerfung eines Übereinkommens a priori verlangen müsste.
Bei reiflicher Erwägung des Für und Wider komme ich dennoch zu dem Schlüsse, dass es der französischen Regierung ernstlich daran liegt, bald wieder bessere Beziehungen zu der Schweiz herzustellen, und dass vorläufig die Kundgebungen aus den Zonengebieten, welche eine Verlegung der Zollinien an die Schweizergrenzen und den Bau von Eisenbahnen zur Herstellung besserer Verbindungen mit dem Innern Frankreichs anstreben, in Paris keinen Boden finden. Jede derartige Massregel würde notwendig die Schwierigkeiten, nach einiger Zeit durch neue Verhandlungen dem Zollkrieg ein Ende zu bereiten, bedeutend vermehren, und das wird die französische Regierung zu vermeiden suchen. Soweit übrigens das Pays de Gex in Frage kommt, erscheint die Idee, die Vertragsmächte von 1815 zu einer ändern Interpretation zu veranlassen, als diejenige ist, welche mit Bezug auf das Recht der Zollerhebung die Schweiz den Stipulationen der betreffenden Übereinkunft bis anhin gegeben hat, geradezu absurd. Sodann ist das Pays de Gex an und für sich ein zu unbedeutendes Absatzgebiet, als dass sich Frankreich zur Vermehrung seiner Handelsbeziehungen zu grössern, nicht rentabeln Eisenbahnbauten herbeilassen würde. Hinsichtlieh Hoch-Savoyens ist zu bemerken, dass Frankreich bei Verlegung der Zollinie an die Schweizergrenze den Bewohnern jener Zone wohl für lange Zeit keinen ebenbürtigen Ersatz für den Wegfall der Vorteile bieten könnte, welche sie gegenwärtig im Verkehr mit der Schweiz finden. Die Bedeutung, welche die Savoyarden diesen Vorteilen beilegen, fand ihren prägnanten Ausdruck in der seinerzeitigen Abstimmung über die Annexion – durch die Formel: «Oui et zone». Keine französische Regierung wird leichthin über diese Geschichte der Annexion hinweggehen; keine französische Regierung wird auch ohne Not die Schweiz in einem Masse vor den Kopf stossen, wie es bei Aufhebung der Zone der Fall wäre. Die Gefahr, dass Frankreich zu solchen extremen Massregeln schreiten könnte, scheint mir also vorderhand ziemlich in der Ferne zu liegen.
Liegen somit nach diesen Richtungen keine starken Gründe für die Schweiz vor, von dem seit Beginn dieses Jahres auch gegenüber den Zonen gehandhabten Differentialsystem abzugehen, so erscheint mir hingegen weniger beruhigend die Möglichkeit, dass durch die gegenwärtige Beschränkung des Absatzes der Zone von Hoch-Savoyen nach der Schweiz eine etwelche Verschiebung des Warenbezugs aus der Schweiz zugunsten Frankreichs eintreten könnte. Hierbei darf allerdings die Bedeutung einer solchen Änderung auch nicht übertrieben werden.
Ebenso dürfte die von Herrn Minister Lardy betonte Möglichkeit einer Entfremdung der Sympathien der Zonenbevölkerung bei der Beurteilung der Sache in Berechnung gezogen werden, denn darüber kann kein Zweifel bestehen, dass zu allen Zeiten mit einer Schädigung der wirtschaftlichen Interessen zweier Länder diejenige der politischen Beziehungen Hand in Hand geht.
Die beiden letztem Betrachtungen – aber auch ausschliesslich nur diese – sind es, welche mir ein etwelches Entgegenkommen auf die Wünsche der Zonenbevölkerung, welche sich ja mit denen Genfs decken, als angezeigt erscheinen lassen. Dieses Entgegenkommen wird sich aber beschränken müssen und prinzipiell bloss bis zu dem Punkte ausdehnen dürfen, wo für die Zonenbevölkerung die Wünschbarkeit einer Wiederherstellung der frühem Beziehungen vor dem Bruch nicht aufhört, eine recht lebhafte zu bleiben.
Welchen Umfang danach von der Schweiz unilateral und spontan zu machende Zugeständnisse mit Bezug auf die Zollsätze, die Zahl der Artikel und die Quantitäten, anzunehmen hätten, wird vom Zolldepartement zu bemessen sein, wobei allerdings blosse fiskalische Momente keine hervorragende Rolle zu spielen berufen sein können. Dagegen erlaube ich mir, hierüber doch einige mehr prinzipielle Andeutungen zu machen:
a. Betreffend das Pays de Gex
Einräumung der Konventionalzölle für die im Vertrage von 1882 genannten Artikel, vielleicht mit Ausschluss einiger industrieller oder gewerblicher Erzeugnisse.
Hinsichtlich der in Art. 3 des Reglements genannten Artikel, für welche man die Behandlung auf dem Fusse der Konventionalzölle zugestehen will, Beschränkung auf diejenigen Quantitäten, welche durchschnittlich im Verlaufe der letzten 5 Jahre eingeführt wurden. Diese Quantitäten sind vielfach unter den Maximalziffern geblieben, welche das «règlement, annexe F du traité de 1882» zugestand. Bekanntlich machte Frankreich anlässlich der letztjährigen Verhandlungen in Paris grosse Anstrengungen, zugunsten des Pays de Gex jene Maximalziffern in die Flöhe zu schrauben, und es wurden seitens der Schweiz auch einige neue Zugeständnisse gemacht. Die Begehren werden bei allfälligen spätem Verhandlungen wieder auftauchen. Eine Einschränkung der im Jahre 1882 gemachten Zugeständnisse im gegenwärtigen Momente dürfte diesfalls künftige Verhandlungen erleichtern, und die hierseitige, von den Gessiens bestrittene Auffassung, dass die Schweiz zu jeder Zeit das Recht gehabt habe, Zölle gegen das Pays de Gex einzuheben, zu stärken vermögen.
b. Betreffend Hoch-Savoyen
Der bestehende Vertrag vom Jahre 1881 sichert dieser Zone bedeutende Privilegien für die Einfuhr in die Schweiz. Nach den Mitteilungen des Herrn Minister Lardy würde die Gewährung der Konventionaltarife für Wein, soweit das vertraglich zugesicherte Quantum von 10,000 Hektolitern überschritten wird, und für Vieh die Savoyarden befriedigen. Die Ziffern der savoyischen Einfuhr in diesen beiden Artikeln sind mir nicht bekannt. Je nachdem werden, wenn der Bundesrat auf den Gedanken eintritt, die Maximalquantitäten zu fixieren sein. Eine vorsichtige Zurückhaltung bei Bemessung dieser Maxima ist eventuell um so mehr am Platze, als die Zugeständnisse sicherlich in den übrigen Schweizerkantonen starker Kritik ausgesetzt sein werden. Die Frage, ob man überhaupt bis auf die Konventionalansätze heruntergehen und nicht vielmehr z.B. für Wein etwa bei 7 Franken, für Schlachtochsen bei 20 Franken stehen bleiben solle, wäre noch zu diskutieren.
Vorstehendes sind die Schlüsse, zu denen ich beim einlässlichen Studium der Akten gelangt bin – nicht leichten Herzens, sondern unter dem Eindruck, dass die politische Klugheit und die Rücksicht auf die Zukunft gebiete, in bescheidenem Masse den Nachbarn der Zonengebiete entgegenzukommen.
Wenn ich mich dahin ausgesprochen habe, dass die besondern von Genf verlangten Rücksichten hinsichtlich der Versorgung des Platzes mit Lebensmitteln bei mir nicht in die Waagschale fallen, so geschah es sine ira et studio. Ich habe mich bis anhin bei jeder Gelegenheit für möglichst weitgehende Berücksichtigung des etwas isolierten Grenzkantons verwendet; man ist aber in Genf verwöhnt und im allgemeinen wenig geneigt, die Interessen der ändern Kantone so zu würdigen, wie es notwendig wäre. Die grösste Vorsicht ist daher geboten, wenn nicht die öffentliche Meinung in der übrigen Schweiz sich in intensiver Weise gegen die in der vorliegenden Frage engagierten Interessen Genfs kehren soll.
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Cooperazione con i gruppi d'interesse