dodis.ch/42399 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 12. Juli 18891 2925. Verschiebung der Konferenz über Arbeiterschuz
Industrie- und Landwirtschaftsdepartement. Antrag vom 11. Juli 1889
Auf das Kreisschreiben vom 15. März abhin2, beteffend eine im Monat September nächsthin in Bern abzuhaltenden Konferenz über Arbeiterschuz, haben bis jezt in zustimmendem Sinne geantwortet die Regierungen der Niederlande, von Belgien, Portugal, Österreich-Ungarn, Frankreich, Luxemburg, Italien, Grossbritannien. Russland hat abgelehnt und Deutschland, Spanien, Dänemark, Schweden und Norwegen haben überhaupt nicht geantwortet.
Aber selbst unter den im Prinzip zustimmenden Regierungen haben diejenigen von Italien und Grossbritannien Vorbehalte gemacht, welche deren Teilnahme an der Konferenz teilweise illusorisch erscheinen lassen. Italien erklärt, dass es in Bezug auf Sonntagsarbeit, Festsezung eines Minimalarbeitstages für jugendliche Arbeiter und Verbot oder Beschränkung der Frauenarbeit in besondern Verhältnissen oder in bestimmten Betrieben keine Verpflichtungen eingehen könne. Grossbritannien will zwar auf eine Diskussion der Programmpunkte und zwar hauptsächlich zu seiner eigenen Information mit Bezug auf die Gesezgebung anderer Länder eintreten, verweigert aber jede Teilnahme an einem Abkommen, das Bestimmungen zur Beschränkung der Produktion enthielte.
Unter solchen Umständen ist die Nichtteilnahme Deutschlands um so bedauerlicher, als angenommen werden darf, dass die deutsche Regierung sich unter ändern Verhältnissen an der Konferenz beteiligt hätte, und mit derselben bezüglich verschiedener Programmpunkte ein Übereinkommen zu erzielen gewesen wäre.
Bei dieser Sachlage hält das Departement eine Verschiebung der Konferenz auf nächstes Frühjahr für angezeigt und dies um so mehr, als es dadurch den betreffenden Regierungen möglich gemacht wird, das vorzulegende Detailprogramm einlässlich zu prüfen.
In diesem Sinne wird an sämmtliche Staaten ein Kreisschreiben nach Entwurf erlassen.3
An Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich-Ungarn, Portugal, Russland, Schweden und Norwegen, Spanien (durch Vermittlung der Schweiz. Agentschaften, wo solche bestehen, sonst direkt).