dodis.ch/42034
Der schweizerische Delegierte an der
Brüsseler Kriegsrechtskonferenz,
B. Hammer, an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departements,
K. Schenk1
Im Anschluss erhalten Sie das Redaktionsresultat der heutigen Commissionssitzung, auf deren später folgendes Protokoll2 ich hinweisen muss, um demselben den einlässlichen Bericht über den Gang der Verhandlungen zu entnehmen.
Der einmal unternommenen Aufgabe getreu, aus der projektirten Convention, wenn sie doch einmal zu Stande kommen sollte, die grösstmögliche Ausbeute für die Ansprüche einer Offensiv-Armee par excellence zu gewinnen, war es auch hier wieder Deutschland, welches diese militärischen Ansprüche in § 45 in einer Weise urgirte, welche die Möglichkeit eines Falles von levée en masse soviel wie illusorisch macht.
Ich habe hiegegenüber die durch Ihre Instruktionen3 vorgezeichnete Haltung, wenn auch ohne den gewünschten Erfolg, eingenommen und hege höchstens noch einige Hoffnung, dass in der II. Lesung etwa die eine oder andere Ungeheuerlichkeit von diesem Artikel noch abgestreift werden kann.
Morgen gelangen wir an die «Requisitionen und Contributionen» und nach Schluss des Russischen Entwurfes an die Belgischen Neutralitätspunkte4. In letzterer Hinsicht, glaube ich, werde es möglich sein, die vorzuschlagenden Rechtsbestimmungen auf diese genannten Punkte zu beschränken, und werde ich, unter Wahrung des mir von Ihnen vorgezeichneten Standpunktes und unter Vorbehalt aller Entschliessungsfreiheit Ihrerseits, in eine Discussion eintreten, falls Sie mir keine gegentheilige Weisung zugehen lassen. Besprechungen mit der belgischen Delegation, mit Holland und Belgien haben über diese und andere Punkte unsererseits stattgefunden, und es liegt Belgien ebensosehr daran, namentlich Art. 24 seiner Vorschläge durchzusetzen (zur Vermeidung künftiger Collisionen), als es ihm daran liegt, einen Neutralitätscodex aus der Hand der Grossmächte nicht zu empfangen.
Wir werden morgen über die Belgisch-Holländischen Vorschläge noch eine Besprechung unter den Klein- und Neutralstaaten haben und werde ich versuchen, das Programm der Belgischen Vorschläge auf ein Minimum zu beschränken und werde nöthigenfalls telegraphisch um Weisung bitten. Betreffend die Ihnen letzter Tage zugegangenen oder nächstens noch zugehenden Redaktionsentwürfe erbitte ich mir nach Ihrer Convenienz, entweder schliessliche Instruktionen oder die Erklärung, dass Sie über den gesammten Entwurf oder einzelne Punkte dermalen noch nicht schlüssig seien.