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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 2, doc. 342
volume linkBern 1985
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E1007#1995/533#90* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 1007(-)1995/533 90 | |
Titre du dossier | Januar - März 1871 (Nr. 1-1529) (1871–1871) | |
Référence archives | 7.1.1 |
dodis.ch/41875
Wir sind im Besize Ihres verehrlichen Schreibens vom 24-abhin2, in welchem Sie uns u. A. melden, dass Sie in einer Unterredung mit Graf Bismark auch die Frage der Heimkehr der bei uns internirten französischen Ostarmee zur Sprache gebracht; ferner der Telegramme vom 5. und 6. diess3, aus welchen wir ersehen, dass über diesen Punkt neuerdings zwischen Ihnen und Hrn. von Bismark Verhandlungen stattgefunden, vom Standpunkte ausgehend, als ob selbst jezt, nach Abschluss und Ratifikation der Friedenspräliminarien, die Schweiz noch einer besondern Einwilligung des deutschen Hauptquartiers bedürfte, um zur Heimweisung der Internirten zu schreiten, und zwar unter Bedingungen, welche deutscherseits aufgestellt werden wollten. Diese Mittheilungen erfordern eine Beantwortung unsererseits zur Wahrung der dem neutralen Staate unter allen Umständen den Kriegführenden gegenüber zukommenden Stellung und Rechtsstandpunktes, und wir beehren uns daher, Ihnen folgende Eröffnungen zugehen zu lassen.
Vor Allem können wir nicht darauf eingehen, unsere Zustimmung zu der von Graf Bismark gestellten Bedingung zu geben, wonach die Waffen der Internirten bis zum definitiven Friedensschlüsse zurükbehalten werden sollen. Dieser Weigerung liegt nicht etwa zu Grunde, dass hierseits beabsichtigt würde, den abziehenden Franzosen die Waffen sofort mitzugeben, was aus verschiedenen Rüksichten unthunlich erscheint; sie beruht vielmehr in dem Umstande, dass wir uns nicht in der Stellung befinden, die uns von Graf Bismark scheint zugemuthet werden zu wollen. Wir haben selbst für den Fall einer Fortdauer des Krieges nicht daran gedacht, unser Verhalten in Betreff der auf Schweizer Gebiet geflüchteten Franzosen von dem Ermessen der beiden kriegführenden Staaten abhängig zu machen. Es geht diess bereits aus der Ihnen unterm 2. vor. Mts.4 sachbezüglich ertheilten Instruktion hervor, die für den Fall, als Bedenken getragen werden wollte, auf unsere Reklamation einzutreten, für uns freie Hand vorbehält, diejenigen Massnahmen zu treffen, welche den Interessen des eigenen Landes am besten entsprechen. Noch weniger sind wir jezt, nachdem der Kriegszustand aufgehört hat, im Falle, uns für die Heimweisung der auf unserm Gebiete befindlichen Franzosen Bedingungen dieser oder jener Art vorschreiben zu lassen.
Wir haben es lediglich im Interesse eines raschen und ungehinderten Abzugs sowie einer geordneten Verpflegung der betreffenden Mannschaften für geboten erachtet, uns mit der französischen Regierung und dem deutschen Hauptquartier diessfalls ins Benehmen zu sezen. Erstere haben wir unter Bezeichnung des Tages, auf wann wir den Beginn des Rüktransportes anzusezen gedenken, ersucht, die nöthigen Anordnungen für eine geordnete Abnahme der zugeführten Truppen zu treffen, worüber wir uns durch das am 3. diess5 an Sie erlassene Telegramm Gewissheit zu verschaffen bezwekten, und im deutschen Hauptquartier haben wir mit Rüksicht auf die dermalen noch bestehende Okkupation angränzenden Gebiets durch die Deutschen vermittels der hiesigen Norddeutschen Gesandtschaft anfragen lassen, ob einer Einbahnung eines Theils der französischen Truppen über Pontarlier Hindernisse entgegenstünden, worauf im Aufträge des Grafen Bismark eröffnet worden ist, dass besagte Linie zu gedachtem Zweke offen stehe und General Mannteuffel angewiesen sei, sich behufs Erleichterung der Evakuirung mit den schweizerischen Behörden direkt zu verständigen.
Nach diesem Allem hat es uns überraschen müssen, von Verhandlungen zu hören, welche über die Zuverlässigkeit des Abzugs und über Bedingungen desselben mit dem deutschen Bundeskanzler gepflogen worden, und die Zumuthung zu erhalten, eine Erklärung über unsere Zustimmung zu der von ihm gestellten Bedingung des Rükbehalts der Waffen bis zum definitiven Friedensschlüsse abzugeben.
Wir legen mit Ihnen, Herr Minister, Werth darauf, keine den Rechten der Neutralen zu nahe tretenden Doktrinen aufkommen zu lassen und müssen Sie daher ersuchen, sich jeder fernem Verhandlung mit Hrn. von Bismark in dieser Sache zu enthalten, wofern Ihnen dafür nicht ein spezieller Auftrag ertheilt wird.
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Internement de l'armée Bourbaki (1871)