Mit allerhöchstem Schreiben vom 29. v. Mts.2 haben Ew. Kaiserliche Majestät den schweizerischen Bundesrath zu benachrichtigen die ausgezeichnete Güte gehabt, dass auf das einmüthige Ersuchen der Fürsten und freien Städte Deutschlands Ew. Majestät sich veranlasst gesehen habe, bei Wiederherstellung des deutschen Reiches die Kaiserwürde für Allerhöchst Ihre Person, sowie für die Nachfolger auf Preussens Thron anzunehmen.
Indem der schweizerische Bundesrath von diesem so bedeutungsvollen Ereignisse mit dem lebhaftesten Interesse und mit der aufrichtigsten Theilnahme Kenntnis nimmt, beeilt er sich, Ew. Majestät seine besonderen Glükwünsche ehrerbietigst darzubringen. Auch er hegt die zuversichtliche Hoffnung, dass es Ew. Majestät unter dem gnädigen Beistände der Vorsehung gegeben sein möge, die mit jener erhabenen Würde verbundenen grossen Pflichten zum Heile Deutschlands in segensreichster Weise zu erfüllen.
Stark nach Aussen, wolgekräftigt im Innern wird das wiedererstandene Reich unter Ew. Majestät ebenso fester als weiser Führung fortan diejenige Stellung einnehmen, welche ihm nach seiner providentiellen Sendung gebührt und welche einer durch alle Tugenden des Geistes und Gemüthes hervorragenden Nation für immer nicht vorenthalten bleiben durfte.
Hieran knüpft sich aber auch die fernere Hoffnung, dass es den übrigen Staaten und Völkern vergönnt sein werde, in der eben vollzogenen grossartigen politisehen Schöpfung stets einen starken Hort zu finden für Recht und Gerechtigkeit, wie für den edlen Wettstreit, in allen Bestrebungen rechter Zivilisation und wahrer Humanität.
Indem der schweizerische Bundesrath für die der Schweiz so freundschaftlichen Gesinnungen, welche Ew. Majestät auch bei diesem Anlasse Ausdruk zu geben die Gewogenheit gehabt, seinen Dank auszusprechen sich beehrt, ergreift er auch die gegenwärtige, so bedeutsame Gelegenheit, um Ew. Kaiserliche Majestät die Versicherung seiner tiefsten Hochachtung ganz ergebenst zu erneuern.