Aus Ew. Hochwolgeboren sehr verehrter Note vom 5. diess.2 hat der schweizerische Bundesrath mit besonderer Befriedigung sich überzeugt, dass die Angaben über eine Versammlung, welche den 26. Dezember v.J. in Waldshut stattgefunden und der Schweiz feindselige Beschlüsse gefasst haben sollte, jeder thatsächlichen Begründung entbehren und er wird nicht säumen, diess zu möglichster Verhütung derartiger leichtfertiger Mittheilungen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Wenn jene Nachrichten3 in der Schweiz so leicht Glauben gefunden haben, so dürfte der Grund davon wol darin zu suchen sein, dass das, was die fragliche Waldshuterversammlung besprochen und beschlossen haben sollte, lediglich vielfachen Kundgebungen zu entsprechen schien, welche im Verlaufe des gegenwärtigen Krieges von Seite deutscher Publizisten ausgegangen waren.
Hinwieder hat der Bundesrath auch nie im mindesten daran gezweifelt, dass die h. Grossherzogliche Statsregierung mit ihm in dem Bestreben einig gehe, nicht nur die guten Beziehungen zwischen den beidseitigen Staten, sondern auch das freundnachbarliche Verhältnis zwischen den Grenzbevölkerungen ungetheilt zu erhalten und er ergreift gerne die Gelegenheit, der Grossherzoglichen Regierung die verschiedenen Beweise der Anerkennung höflichst und bestens zu verdanken, welche Hochdieselbe dem Bestreben der schweizerischen Behörden und Völkerschaften, freundnachbarliche Gesinnung gegen die Angehörigen des Grossherzogthums zu bekunden, hat zu Theil werden lassen.
Indem der Schweiz. Bundesrath sich der angenehmen Hoffnung hingibt, dass mit dem Eintritt des auch von ihr sehnlichst gewünschten Friedens und mit der Wiederkehr gewöhnlicher Verhältnisse bald alles wieder vergessen sein dürfte, was während des Krieges das erwünschte und glüklicherweise auch bestehende gute Vernehmen zwischen den Völkerschaften beider Länder vorübergehend getrübt haben mag, benuzt er auch diesen Anlass, um etc.