Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.11 ÉTATS-UNIS D'AMÉRIQUE
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 2, doc. 305
volume linkBern 1985
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#1505* | |
Titolo dossier | Personal: Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln; Kanzler, Sekretär, Stellvertreter (1850–1885) | |
Riferimento archivio | C.322.3.35 |
dodis.ch/41838
Mit heutiger Post übersendet der Unterzeichnete die letzterschienene Auflage des Registers oder Staatskalender hiesigen Staatsdepartements. Es ist dieses eine interessante Zusammenstellung der Vertreter der Unions-Regierung im Auslande, deren Rang, Besoldung und Einkünfte, Geburtsherstammung usw. sowie auch Verzeichniss der Berichte des Staatsdepartements an den Congress seit März 4,1869 und der eingegangenen Verträge. Ebenfalls findet sich vor ein Verzeichniss der Ausländischen Vertreter in den Vereinigten Staaten und auf Seite 38, vermuthlich für spezielle Belehrung des Unterzeichneten, hat Hr. Fish die Acht sich auf diplomatische Vertretung bezügliche Abtheilung des Wienervertrages2 in englischer Sprache angeführt. Die politische Agentschaft wird, scheint es, ganz ignorirt, jedenfalls erscheint die Schweiz nicht unter den Ländern, welche diplomatische Vertreter hier haben, sondern wird streng unter die Konsulate gehalten. Unter den Umständen compromittirt sich nach unmassgeblicher Anschauung des Unterzeichneten die Schweiz, wenn der Titel hier länger beibehalten wird; und ist derselbe schon längere Zeit nur in Ausnahmefällen beigesetzt worden. Es wird durch diesen Vorgang den kommenden Winter bei allen öffentlichen Anlässen vom Staatsdepartement von dem Vertreter der Schweiz Umgang genommen werden und statt, dass in kritischen Zeiten, wie die jetzigen und die noch in Aussicht stehen, man von rechtswegen irgend eine Zeit beim Präsidenten od. Staatssekretär oder in den Säälen des Congresses ungehinderten Zutritt haben sollte, so ist unter dem jetzigen Verhalten hiesiger Administration es eine reine und peinliche Bettelei, da sich zu präsentiren, wo die Interessen des Vaterlandes und deren Angehörigen es erfordern. Selbst als Chargé d’Affaires würde der Sache wenig geholfen sein, man dürfte nie Umgang vom Staatsekretär nehmen. Hingegen die Minister-Residents werden dem Regenten (Präsident) akkreditirt, und diesen Vortheil anerkennend kommt es, dass die Amerikaner schon eine Anzahl von Jahren keine Chargés d’Affaires haben, sondern ihre Vertretung im Ausland einzig auf bevollmächtigte Minister und in Genehmhaltung Art. VIII Eingangs erwähnten Vertrages «Minister-Resident» beschränken, selbst wenn auch wie bei den zwei Afrikanerregierungen Hayti u. Liberia noch der Titel General-Consul beigegeben wird. So ist denn auch zu ersehen, dass die diplomatische Vertretung der Vereinigten Staaten einzig aus 13 Bevollmächtigten Ministern und 23 Minister-Residenten besteht. Generalkonsulate haben dieselben nur eilf. Es handelt sich hier nun einzig darum, ob, da nun die hiesige Regierung die jetzige angeblich diplomatische Vertretung der Schweiz anhien, gänzlich ignorirt, unter obwaltenden Umständen es nicht, abgesehen Schiklichkeit, die wahren Interessen der Eidgenossenschaft und des schweizerischen Volkes gebieten, dass dem intimen Verkehr des Representanten derselben mit der Regierung des einzig wahrhaft befreundeten Volkes – keine so peinlichen Hindernisse im Wege liegen, wie es derzeit faktisch der Fall ist.
Es bedauert der Unterzeichnete, sich durch die Herausgabe bezeichneten Registers veranlasst gesehen zu haben, nochmals diesen wiederholt3 besprochenen Gegenstand berühren zu müssen.
Tags
Stati Uniti d'America (USA) (Generale)