dodis.ch/41819
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 septembre 1870
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3836. 1. Anerkennung der franz. Republik. 2. neues Kreditiv für Hrn. Minister Kern.
Politisches Departement. Vortrag v. 8. diess.
Nach angehörtem Bericht und Antrag des Departements, betreffend die von Hrn. Minister Kern in Paris telegraphisch2 verlangte Anerkennung der neuen französischen Regierung, welche bereits im offiziellen Amtsblatt angezeigt sei, wurde beschlossen: es sei Hr. Minister Kern telegraphisch beauftragt, der französischen Regierung nach dem nähern Antrag des Departements Mittheilung zu machen, also lautend:
«Die Schweiz hat stets das Recht freier Selbstkonstituirung jedes Volkes anerkannt.
Nachdem Frankreich unter allgemeiner Zustimmung des ganzen Landes sich als Republik konstituirt hat, zögert der Schweiz. Bundesrath keinen Augenblik, in Anwendung genannten Prinzipes, sich mit der neuen französischen Regierung in offiziellen Verkehr zu sezen.
Der Bundesrath ist überzeugt, dass die seit alten Zeiten zwischen der Schweiz und Frankreich bestehenden guten Beziehungen von der französischen Republik werden festgehalten werden. Die schweizerischen Bundesbehörden werden auch ihrerseits von Herzen dazu mitwirken. Die gemeinsame Liebe zur Freiheit und die Gleichartigkeit der Staatseinrichtungen werden die Bande der Sympathie zwischen den beiden Staaten mächtig zu stärken geeignet sein.
Der Bundesrath spricht den lebhaftesten Wunsch aus, dass die neue, unter schweren Sorgen entstandene Schwesterrepublik dazu gelangen werde, Frankreich einen ehrenvollen Frieden zu verschaffen und sodann das Land mit den Segnungen des Friedens und der Freiheit auf lange Zeiten zu beglüken.»
Ferner sei dem Hrn. Minister Kern ein neues Kreditiv auszustellen, wodurch er in seiner bisherigen Eigenschaft bei der französischen Republik akkreditirt wird, und sei ihm hievon vorläufig telegraphisch Kenntniss zu geben.