Seit der Nachricht von dem Ausbruch des verhängnissvollen Krieges, welcher sich zwischen Frankreich u. Deutschland entsponnen hat, bin ich schon mehrfach, theils von hier ansässigen, theils von temporär hier sich befindlichen Schweizern um Auskunft über die Stellung der Schweiz in Bezug auf die kriegführenden Mächte angefragt worden u. ebenso über die allfällige Nothwendigkeit seitens der milizpflichtigen Angehörigen der Schweiz, sich nach ihrem Vaterlande zu verfügen, um sich unter die Fahne der sie betreffenden Corps zu reihen.
Dessgleichen ist schon hie u. da die Anfrage an mich gestellt worden, ob es allenfalls am Platze wäre, an die hiesigen Schweizer einen Aufruf zu erlassen, um durch Beisteuer die Noth der zurükbleibenden Familien dienstthuender unbemittelter Mitbürger zu mildern.
Über den ersten Punkt, die Stellung der Eidgenossenschaft zu den kriegführenden Mächten, können nach den zu meiner Kenntniss gelangten Zeitungsberichten wenig Zweifel obwalten, da die Neutralität der Schweiz, wie es scheint, allgemein anerkannt wurde.
In Bezug auf die beiden ändern gestellten Anfragen würden Sie mich dagegen durch eine sachbezügliche Rückäusserung sehr zu Dank verpflichten, um den an mich gestellten Gesuchen Genüge leisten zu können.
In Anbetracht der jetzigen so ernsten Zeit, welche auch unser Gesammtvaterland, wenn gleich in weit minderm Grade als die kriegführenden Partheien, tief berühren muss, erlaube ich mir, Titl., Ihnen wiederholt meine Dienste, insofern dieselben der hohen Behörde oder dem Gesammtvaterlande von irgend welchem Nutzen sein können, aufs ergebenste zur Verfügung zu stellen2.