dodis.ch/41708
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 février 1869
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494. Nordamerikan. Gesandtsch. Schiedsrichteramt des Schweiz. Bundespräsidenten in einer Streitfrage zwischen der nordamerikan. Union und England.
Politisches Departement, mündlich. Vortrag.
Das Präsidium eröffnet, dass es von der nordamerikanischen Gesandtschaftskanzlei Namens der Gesandtschaft sub 3. Februar die Abschrift einer Depesche des nordamerikanischen Staatssekretärs W. Seward an die nordamerikanische Gesandtschaft in der Schweiz, d.d. Washington 16. Januar 1869 erhalten habe, des Inhalts: der Schweiz. Bundespräsident sei zu benachrichtigen, dass zwischen den Bevollmächtigten der Vereinigten Staaten und Englands ein Vertrag unterzeichnet worden sei, laut welchem die beiden Parteien Übereinkommen seien, dem Schweiz. Bundespräsidenten eine wichtige Streitfrage, die aus einem frühem, zwischen Nordamerika und England abgeschlossenen Vertrage betreffend die Gränzen an der nördlichen Küste des stillen Ozeans entstanden ist, zum schiedsrichterlichen Entscheid zu unterbreiten. Nach der nordamerikanischen Verfassung werden solche auf Anordnung des Präsidenten abgeschlossene Verträge dem Senat zur Gutheissung überwiesen, ehe dieselben ratifizirt werden. Der fragliche Vertrag liege gegenwärtig dem Senat vor und die schweizer. Regierung werde ehestens davon in Kenntniss gesezt werden, ob demselben die Ratifikation ertheilt worden sei. Der Bundespräsident hält es für seine Pflicht, hievon dem Bundesrathe Kenntniss zu geben und demselben den Antrag zu unterbreiten, sich darüber auszusprechen, ob der Bundesrath damit einverstanden sei, dass der Schweiz. Bundespräsident ein solches Schiedsrichteramt zwischen zwei auswärtigen Staaten übernehmen könne.
Nach obgewalteter Diskussion hat der Bundesrath,
in Erwägung:
dass es zwar Sache des Bundesrathes sei, in jedem Falle zu prüfen, ob mit der Übernahme einer solchen Mission im Allgemeinen oder Speziellen Inkonvenienzen verbunden oder Besorgungen zu hegen seien, – dass dies aber in der vorliegenden Angelegenheit nicht der Fall sei, wesshalb kein Grund vorhanden ist, den ehrenvollen, von schäzbarem Vertrauen zweier, der Schweiz nahe befreundeter Staaten zeugenden Antrag abzulehnen, beschlossen:
der Schweiz. Bundespräsident sei ermächtigt, eventuell das von Nordamerika vorläufig angekündigte Schiedsrichteramt anzunehmen.