Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.3. AUTRICHE-HONGRIE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 2, doc. 133
volume linkBern 1985
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.53-06#1000/1751#149* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.53-06(-)1000/1751 49 | |
Dossier title | Offizielle Korrespondenz: Noten des königlich-kaiserlichen Ministeriums des Äusseren (1868–1868) |
dodis.ch/41666
Von dem Wunsche beseelt, die mit schweizerischer Eidgenossenschaft obschwebenden Differenzen über die Grenze zwischen Tirol und der Schweiz, sowie über den zur Bewerkstelligung einer Verkehrsstrasse zwischen dem Unter-Engadin und Tirol auszuführenden Strassenbau, in einer für beide Theile befriedigenden Weise beizulegen, hat die k.k. Regierung die eindringlichsten Verhandlungen und Erhebungen durch die competenten Centralstellen angeordnet, welche sich nunmehr über nachstehende Punkte geeinigt haben, die der Unterzeichnete zur Kenntniss des Herrn schweizerischen Geschäftsträgers von Tschudi hiemit zu bringen sich beeilet.
Es würde die Abtretung des streitigen Gebiethes an die Schweiz, mit Ausnahme des von ihr ohnehin nicht beanspruchten Schalkenhofes und der von diesem bis zur Altfinstermünzen-Brücke führenden Strassenstrecke nebst dieser Brücke und dem Thurme, keinem Anstande mehr unterliegen, unter der Bedingung, dass die Schweiz auf dem überlassenen Gebiethe und insbesondere auf dem Novella-Berge keine Befestigungen erbaue.
Hiebei würden sich die beiden Regierungen auch die vollständige durch keinerlei Zölle, Abgaben oder Belästigungen gehemmte Verkehrs-Freiheit auf den als neutrales Gebieth zu erklärenden Grenzwegen, nämlich auf jenem vom Schalkenhofe bis zur Altfinstermünzerbrücke, so wie auf dem vom Schalkenhofe nach Spiess führenden, das Schweizer Gebieth siebenmal berührenden Grenzwege, gegenseitig garantiren.
Was die Ausführung der projektirten Strasse am rechten Inn-Ufer von Martinsbruck über die Felsenhöhen zur Passsperre Nauders [betrifft], so müsste diese von der k.k. Regierung abgelehnt werden, und zwar in Anbetracht nicht allein der bedeutenden Kostspieligkeit des Baues, sondern auch wegen der aus der besonderen Beschaffenheit des Gesteins, durch das die Strasse gebrochen werden müsste, zu gewärtigenden fortwährenden und höchst beträchtlichen Erhaltungskosten. Da jedoch die k.k. Regierung die für die Herstellung einer kunstgerechten Strassenverbindung zwischen Unter-Engadin und Tirol sprechenden Gründe vollkommen würdiget, würde sie neuerliche Anträge der Schweiz über eine bessere Strassenverbindung mit aller Willfährigkeit in Erwägung ziehen.
Der Unterzeichnete gibt sich die Ehre, den Herrn Geschäftsträger ergebenst zu ersuchen, gegenwärtige Mittheilung zur Kenntniss des Bundesrathes gelangen [zu]lassen, und die dortseitige Erwiederung geneigtest dem k.k. Ministerium des Äussern eröffnen zu wollen, um sodann in Gemässheit derselben das zur definitiven Erledigung der fraglichen Angelegenheit weiters Diensame einzuleiten.
- 1
- Note: E 2200 Vienne 1/49.↩
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