Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.16 MEXIQUE
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 2, doc. 116
volume linkBern 1985
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1007#1995/533#78* | |
Titre du dossier | Januar - März 1868 (Nr. 1-1353) (1868–1868) | |
Référence archives | 7.1.1 |
dodis.ch/41649 Le Conseil fédéral au Consul général de Suisse à Mexico, A. Sutter1
In Ihrer Depesche vom 10. Oktober abhin2 regen Sie u. A. auch die Frage an, ob es nicht am Plaze wäre, schweizerischerseits die jezige Regierung Mexikos ausdrüklich anzuerkennen, schon desshalb, weil eine Nebenregierung nicht bestehe, wie diess zur Zeit des Kaiserreiches der Fall gewesen sei & daher von Seite der Eidgenossenschaft gerathen sein möchte, das in dieser Beziehung von den Vereinigten Staaten gegebene Beispiel nachzuahmen.
Wir müssen Ihnen hierauf erwidern, dass von der mexikanischen Regierung keine Eröffnungen an uns gelangt sind, die uns hätten veranlassen können, uns über die Anerkennung derselben auszusprechen, wesshalb es kaum angemessen gewesen wäre, unsrerseits die Initative zu ergreifen.
Um jedoch die, wie es scheint, zeither abgebrochenen Beziehungen wieder in Fluss zu bringen, übermachen wir Ihnen ein neues Kreditiv3 als Generalkonsul der Eidgenossenschaft & laden Sie ein, bei der dortigen Regierung neuerdings das Exequatur nachzusuchen. Dabei bemerken wir, dass die Schweiz bis jezt immer an dem Saze festgehalten hat: es sei jedes Land berechtigt, sich seine Verfassungsund Regierungsform selbst zu bestimmen. Demzufolge hat sie sich stets von den sogenannten Legitimitätsstreitigkeiten anderer Staaten fern gehalten & sich mit den thatsächlich bestehenden Regierungen in den nöthigen Verkehr gesezt. Wir haben daher seiner Zeit, als ein Gesandter der kais. Regierung4 uns ein Kreditiv überreichte, denselben den eben dargelegten Grundsäzen gemäss empfangen, wenn auch mit dem Ausdruke des Bedauerns, dass Mexiko aus einer Republik eine Monarchie geworden sei. Da nun aber die republikanische Staatesform wieder die Oberhand gewonnen hat, so nehmen wir unsere frühem Beziehungen zur Republik mit um so grösserer Befriedigung wieder auf, als die Sympathien der republikanischen Schweiz der Natur der Sache nach auch der republikanischen Staatsform in Amerika zugewendet sein müssen.
Indem wir Sie einladen, vom Inhalte gegenwärtiger Depesche dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten in der Ihnen geeignet scheinenden Weise Kenntniss zu geben, benuzen wir [...].
- 1
- Lettre (Copie): E 1001 (E)q 1/78.↩
- 2
- Non reproduite. Cf. E 2/1371.↩
- 3
- Copie. Cf. E 1001 (E) q 1/78.↩
- 4
- G. Barandiaran en 1864. Cf. E 2/968.↩
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