Classement thématique série 1848–1945:
I. LES RELATIONS INTERGOUVERNEMENTALES ET LA VIE DES ÉTATS
I.12 FRANCE
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 2, doc. 69
volume linkBern 1985
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2300#1000/716#706* | |
Titre du dossier | Paris, Politische Berichte und Briefe, Militärberichte, Band 20 (1867–1867) |
dodis.ch/41602
Der Umstand, dass die Direktion du Contentieux au Ministère des Affaires étrangères in folge Beförderung des bisherigen Direktors Noël gewechselt hat, u. an Geofroy übergegangen ist, ist Ursache, dass ich auf die schon vor einiger Zeit verlangten Informationen betreffend die in Ihren zwey Schreiben vom 26. Dezemb. 662 berührten Fragen erst gestern Auskunft erhalten konnte, die ich Ihnen mit Gegenwärtigem mitzutheilen die Ehre habe.
1. Betreffend Reklamationen von Schweizern in Paysandu.3
Wie Ihnen seiner Zeit (unterm 28 Aug. lezten Jahres) Marquis de Turgot mitgetheilt hat4, fand die französische Regierung für zweckmässig, diessfalls auch über die Ansichten anderer Mächte sich zu erkundigen. Die betreffenden Antworten der Regierungen, an welche man sich gewendet hat, sind seither beim französisch. Ministerium des Äussern eingetroffen, u. gehen dahin: «Die Regierung Englands habe auf das Bestimmteste erklärt, dass sie zum voraus von der Erfolglosigkeit diessfälliger Reklamationen überzeugt, vollständig u. ganz positiv darauf verzichte, solche geltend zu machen. Die Regierung von Italien habe die Ansicht geäussert, man hätte solche Reklamationen eher gegenüber Brasilien als gegenüber von Uruguay zu erheben, es scheine aber nicht, dass sie wirkliche Reklamationen geltend zu machen beabsichtige. Das gleiche scheine der Fall zu seyn von Seite Preussens, obwohl lezterer Regierung grundsäzlich der Ansicht huldige, dass Uruguay eigentlich zu Entschädigung verpflichtet wäre. Unter solchen Umständen habe die französische Regierung beschlossen, den Reklamationen betheiligter Franzosen in dieser Sache keine Folge zu geben, sondern solche auf sich beruhen zu lassen.»
2. Reklamationen, veranlasst durch den Schaden, welchen ein Armeekorps von Paraguay in der Provinz Rio Grande verursacht hat.
Die Regierung von Frankreich habe keine Reklamationen von Franzosen erhalten u. finde sich daher auch nicht veranlasst, diessfalls solche zu erheben. Der Direktor du Contentieux (der mehrere Jahre als Consul in diesen Gegenden gelebt hat) fügte noch als seine persönliche Ansicht bei: «so lange die Eingewanderten nicht in grösserer Zahl eine Art Colonie bilden, sondern mehr isolirt unter den Eingeborenen leben, so haben sie das Schiksal der leztern zu theilen, u. Reklamationen für Entschädigung, da wo die Eingeborenen keine erhalten, haben wenig Aussicht auf irgend einen Erfolg.»
Indem ich Ihnen von diesen auf dem Bureau de la Direction du Contentieux persönlich erhaltenen renseignements Kenntniss gebe, sende ich dem im Postskript ausgedrükten Wunsche gemäss, die Beilagen wieder zurük. /...]5
- 1
- Rapport politique: E 2300 Paris 20.↩
- 2
- Non reproduits. Cf. E 1001 (E) q 1/73.↩
- 3
- En Uruguay. Il s’agissait de réclamations pour les dégâts subis par les étrangers durant le siège et la prise de la ville de Paysandu par les troupes brésiliennes, le 2 janvier 1865.↩
- 4
- Du 28 août 1865. Cf. E 2/279.↩
- 5
- Dans la seconde partie de son rapport, J. C. Kern traite de la politique intérieure française.↩
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