dodis.ch/41538
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 16 février 1866
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713. Auslieferungs- und Handelsvertrag mit Dänemark.
Justiz- u. Polizeidepartement. Vortrag v. 15. diess.
Auf die Mittheilung des eidg. Ministers in Paris vom 13. v. Mts2, dass der dänische Gesandte daselbst die Anfrage an ihn gestellt habe, ob er (:Hr. Kern:) ermächtigt sei, auf Unterhandlungen betreffend einen Auslieferungsvertrag einzutreten, worüber früher vorläufige Besprechungen zwischen dem Hrn. BundesPräsidenten und Hrn. Staatsrath Fenger3 stattgefunden haben und auf das Gesuch des Hrn. Dr. Kern um Mittheilungen über den gegenwärtigen Stand der Unterhandlungen betreffend den Abschluss eines Handelsvertrages zwischen der Schweiz und Dänemark zu seiner Orientirung, ist nach dem Antrag des Departements beschlossen worden:
1. es sei Hrn. Kern vorläufig eine Abschrift des Berichtes des Hrn. Bundesrath Dubs vom 25. Februar a.p.4 über die mit Hrn. Staatsrath Fenger gepflogenen Unterhandlungen, sammt einer Abschrift der Beilagen 2,7 u. 8 mitzutheilen, mit dem Beifügen, der Bundesrath sei nicht abgeneigt, die Unterhandlungen mit Dänemark wieder aufzunehmen, jedoch wünsche er vorher noch den Vertrag mit den Niederlanden5 in’s Reine zu bringen, was in Bälde stattfinden dürfte. Aus dem beifolgenden Berichte könne Hr. Kern ersehen, auf welchem Punkte die Unterhandlungen mit Dänemark stehen geblieben seien. Es müsste ihm jedoch schon jezt bemerkt werden, dass auf Vertragsbestimmungen über den Schuz des sogenannten geistigen Eigenthums nicht eingetreten werden könne. Es erscheine dem Bundesrathe auch nicht rathsam, förmlich mit Separatunterhandlungen über einen Auslieferungsvertrag zu beginnen, ehe man über das Ensemble der zu traktirenden Materien im Klaren sei, der Bundesrath gedenke daher, s.z. die Instruktionen im Zusammenhange zu behandeln und ersuche Hrn. Kern, bis dahin den Hrn. Gesandten, Grafen Moltke, zur Geduld zu verweisen.