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24.6.1970 (Wednesday)
Bundesbeschluss über die Weiterführung der Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Vom 24.6.1970).
Arrêté fédéral prorogeant le régime de l'autorisation pour l'acquisition d'immeubles par des personnes domiciliées à l'étranger (Du 24.6.1970)
Federal Decree (AF)
Die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland von 1961 wird durch Bundesbeschluss vom 24.6.1970 bis am 31.12.1975 weitergeführt. Der ursprüngliche Beschluss von 1961 wird damit erneut um 5 Jahre verlängert sowie Anpassungen vorgenommen, welche Bewilligungs- und Verweigerungsgründe aufführen.
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